Meinereins
Neuer Benutzer
Hallo,
ich bin hier nagelneu. Zunächst mal absolut klasse, dass es so ein Forum gibt mit so vielen hilfsbereiten Menschen. Ich habe heute schon viel gelesen, und es schwirrt noch so viel in meinem Kopf herum. Die ganzen Abkürzungen habe ich gelesen, bin aber noch nicht vollständig vertraut.
Mich würde gerne eine Einschätzung interessieren. Leider bin ich vorgestern betrunken mit einem E-Scooter gefahren (die, die man überall mieten kann) und wurde nach 200 Metern erwischt. Die Polizei meinte, ich wäre in Schlangenlinien gefahren, was vermutlich stimmt, ich war sehr unsicher. Beim Pusten habe ich 1,4 Pro Mille gehabt. Allerdings habe ich in den ca. 3 (oder maximal 4) Stunden davor 3 Liter oder 3,5 Liter Bier (5%) getrunken, also sehr zügig. Ich befürchte, der BAK wird höher ausfallen und die 1,6 noch erreichen.
Im Jahr 2003 hatte ich bereits eine Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, damals 1,57 BAK (beim pusten damals: 1,3). Letztendlich Glück im Unglück, keine MPU und 6 Monate Sperrfrist. Es passierte in der gleichen Stadt (sogar an fast der gleiche Stelle) wie die aktuelle Trunkenfahrt..
Mich würde interessieren, wird diese alte Fahrt noch berücksichtigt? Also in Hinblick auf MPU, Länge der Sperrfrist etc.
Im folgenden gehe ich mal davon optimistisch davon aus, dass die alte Fahrt "nicht mehr zählt":
Würde ich bei unter 1,6 BAK noch meinen Führerschein ohne MPU wieder erhalten können?
Wenn ich es richtig gelesen habe, gibt es bei nicht so krassen Werten bei der MPU auch die Möglichkeit von KT. Bei dieser Möglichkeit ist es nicht notwendig, die Abstinenz zu beweisen, oder? Die Frage stelle ich, weil ich überlege, mich jetzt schon für ein Abstinenz-Programm anzumelden.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, was ich jetzt machen sollte?
Ansonsten nehme ich das Ganze bereits zum Anlass, meinen Alkoholkonsum zu überdenken, dem Problem bin ich mir bewusst.
Viele Grüße
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,79
Gewicht: 72
Alter: 42
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 03.09.2021
BAK: pusten: 1,4
Trinkbeginn: 18:30
Trinkende: 21:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 22:30
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2003 Trunkenheisfahrt
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland: Bayern
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: seit der Tat vorgestern nicht mehr...
Abstinenznachweis
Keinen Plan?: genau, kein Plan
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
2003: Trunkenheitsfahrt
ich bin hier nagelneu. Zunächst mal absolut klasse, dass es so ein Forum gibt mit so vielen hilfsbereiten Menschen. Ich habe heute schon viel gelesen, und es schwirrt noch so viel in meinem Kopf herum. Die ganzen Abkürzungen habe ich gelesen, bin aber noch nicht vollständig vertraut.
Mich würde gerne eine Einschätzung interessieren. Leider bin ich vorgestern betrunken mit einem E-Scooter gefahren (die, die man überall mieten kann) und wurde nach 200 Metern erwischt. Die Polizei meinte, ich wäre in Schlangenlinien gefahren, was vermutlich stimmt, ich war sehr unsicher. Beim Pusten habe ich 1,4 Pro Mille gehabt. Allerdings habe ich in den ca. 3 (oder maximal 4) Stunden davor 3 Liter oder 3,5 Liter Bier (5%) getrunken, also sehr zügig. Ich befürchte, der BAK wird höher ausfallen und die 1,6 noch erreichen.
Im Jahr 2003 hatte ich bereits eine Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, damals 1,57 BAK (beim pusten damals: 1,3). Letztendlich Glück im Unglück, keine MPU und 6 Monate Sperrfrist. Es passierte in der gleichen Stadt (sogar an fast der gleiche Stelle) wie die aktuelle Trunkenfahrt..
Mich würde interessieren, wird diese alte Fahrt noch berücksichtigt? Also in Hinblick auf MPU, Länge der Sperrfrist etc.
Im folgenden gehe ich mal davon optimistisch davon aus, dass die alte Fahrt "nicht mehr zählt":
Würde ich bei unter 1,6 BAK noch meinen Führerschein ohne MPU wieder erhalten können?
Wenn ich es richtig gelesen habe, gibt es bei nicht so krassen Werten bei der MPU auch die Möglichkeit von KT. Bei dieser Möglichkeit ist es nicht notwendig, die Abstinenz zu beweisen, oder? Die Frage stelle ich, weil ich überlege, mich jetzt schon für ein Abstinenz-Programm anzumelden.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, was ich jetzt machen sollte?
Ansonsten nehme ich das Ganze bereits zum Anlass, meinen Alkoholkonsum zu überdenken, dem Problem bin ich mir bewusst.
Viele Grüße
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,79
Gewicht: 72
Alter: 42
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 03.09.2021
BAK: pusten: 1,4
Trinkbeginn: 18:30
Trinkende: 21:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 22:30
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2003 Trunkenheisfahrt
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland: Bayern
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: seit der Tat vorgestern nicht mehr...
Abstinenznachweis
Keinen Plan?: genau, kein Plan
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
2003: Trunkenheitsfahrt