• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Wiederholungstäter Alkohol - 1. TF 2,15 Promille MPU positiv - 2. TF am 22.07.22

Anereva

Neuer Benutzer
Hallo ihr lieben,

ich muss mir mal meine Gedanken hier von der Seele schreiben. Vielleicht könnt ihr mir tips geben wie ich mich vorbereiten kann bzw. Habt Erfahrungen was auf mich zukommt.

Ich wurde am letzten Donnerstag leider wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr angehalten. Das BAK steht noch aus aber ich schätze es wird auch wieder sehr erhöht sein.

Meine erste TF war am 11.03.2017, BAK von 2,15, MPU Gutachten wurde am 31.08.2018 durchgeführt und dort gab ich damals an, Abstinent zu bleiben, was zu einem positiven Gutachten führte.

Wenn ich eine 2. MPU machen muss, kann man den Gutachter glaubhaft machen, dass man von jetzt an definitiv abstinent bleibt?

Ich habe echt schiss vor der Strafe bzw auch wie lange Sperrzeit etc.

hat jemand Erfahrungen?
 
Meine erste TF war am 11.03.2017, BAK von 2,15, MPU Gutachten wurde am 31.08.2018 durchgeführt
Das wird der GA auch sehen, somit musst du als WHT mit recht hohen Werten dann eine Schippe zulegen.

Wenn ich eine 2. MPU machen muss, kann man den Gutachter glaubhaft machen, dass man von jetzt an definitiv abstinent bleibt?
Ja, aber das wird kein Spaziergang.
Du wirst gegenüber der ersten MPU deutlich nachlegen müssen, bei 2x über 2o/oo kann ich mir eine Hypothese A2 gut vorstellen, somit würde ein GA mindestens 12 Monate Abstinenznachweise, idealerweise vorab eine Therapie oder zumindest andere tiefgreifende Änderungen in deinem Leben sehen wollen.
Sollte die BAK geringer sein, wird es dennoch nicht unbedingt leichter, denn du hast mangelndes Trennvermögen bewiesen - wiederholt.

Ich habe echt schiss vor der Strafe bzw auch wie lange Sperrzeit etc.
Aus dem Bauch raus tippe ich 40-60 Tagessätze sowie 18 Monate Sperrfrist (plus die Zeit bis zur Rechtskraft), in Summe gut 2 Jahre

und dort gab ich damals an, Abstinent zu bleiben, was zu einem positiven Gutachten führte.
Wie kam es denn, dass du deinem guten Vorsatz nicht treu geblieben bist und dann auch nochmal so gefahren bist?


Ich schlage vor, du füllst den Profilfragebogen mal aus, dass wir mehr Eckdaten bekommen, dann wird es einfacher, dir Einschätzungen zu geben.
 
Hallo ihr lieben,

ich habe mal eine Frage und habe Angst dass ich aus dem abstinenzprogramm gestrichen werde. Ich mache urinkontrollen und hätte gestern am 14.11. zur 1. Probe gemusst.
Ich war nicht erreichbar, weil ich den ganzen Sonntag geschlafen habe, da ich in der Nacht von Samstag auf Sonntag Norovirus bekommen habe und mich nur übergeben habe und Durchfall hatte. Somit wurde meine Mutter kontaktiert, sie hat mir auch umgehend Bescheid gegeben und ich hatte zunächst auch vor, gestern dann dahin zu gehen. Sonst hätte ich mich ja vorzeitig schon abgemeldet.

Da das mit dem Erbrechen und Durchfall aber gestern also am Kontrolltag noch anhielt kontaktiere ich umgehend die Frau, die die Abstinenznachweise durchführt, dass ich es nicht schaffe zu kommen da ich nur brechen muss und Durchfall habe, sogar auch fieber und ich erst zum Hausarzt muss. Zunächst wurde mir auch mitgeteilt, dass es ja gar nicht ginge, erst Nach dem Anruf mich krank zu melden… Mir war auch bewusst, dass eine AU und eine Bescheinigung vorgelegt werden muss.

Beim Hausarzt wurde ein Norovirus festgestellt mit Fieber und grippale Symptomatik und ich wurde bis Freitag einschließlich krank geschrieben 14.11.-18.11.

Ich habe die AU, sogar den Zettel mit den Diagnosen, der eigentlich für den Versicherten ist und die Bescheinigung in der steht dass ich aufgrund einer akuten Erkrankung vom 14.11. bis zum 18.11. aktuell nicht in der Lage bin an Therapien/Kontrollen der Einrichtung teilzunehmen umgehend dorthin gemailt, das Original wird nachgeschickt.

Daraufhin bekam ich eine e Mail zurück, dass die Bescheinigung so nicht ausreicht, da da drin stehen muss dass ich bettlägerig oder reiseunfähig bin.

Da steht doch alles drin und ist alles erklärt. Was soll man noch tun? Es geht mir echt schlecht und kann kaum was essen oder Flüssigkeit in mir behalten und dann darf man sich damit rumärgern.
 
Du hast einen Vertrag unterschrieben und wahrscheinlich noch zusätzliche Infos erhalten. Zusätzlich wird es ein Gespräch gegeben haben.

Lies dir durch, was dort bezüglich Krankmeldungen steht.


Das wird der Knackpunkt sein. Du kannst zum Arzt aber nicht zum Labor? Das wirst du nachweis- und nachvollziehbar begründen müssen.

Da bei Urinkontrollen der Nachweis nur ein, zwei Tage möglich ist müssen die Regeln für die Einbestellung halt streng sein.
 
Du hast einen Vertrag unterschrieben und wahrscheinlich noch zusätzliche Infos erhalten. Zusätzlich wird es ein Gespräch gegeben haben.

Lies dir durch, was dort bezüglich Krankmeldungen steht.



Das wird der Knackpunkt sein. Du kannst zum Arzt aber nicht zum Labor? Das wirst du nachweis- und nachvollziehbar begründen müssen.

Da bei Urinkontrollen der Nachweis nur ein, zwei Tage möglich ist müssen die Regeln für die Einbestellung halt streng sein.
Hallo lieber MrMurphy,

ja es gab ein aufklärungsgespräch darüber und es wurde nur gesagt und geschrieben dass eine normale AU nicht ausreicht sondern eine zusätzlich ausgestellte Bescheinigung her muss dass man nicht in der Lage ist zu erscheinen.
Und das wurde ja ausgestellt.

Naja, wenn man nur am kotzen ist und Durchfall hat muss man sich ja beim Arzt melden dass man nicht kann und ggf. auch Medikamente bekommt damit man nicht komplett kollabiert.
 
Und das wurde ja ausgestellt.

Ich habe grade mal bei unterschiedlichen Laboren die Bestimmungen zu Krankheitsfällen durchgelesen.

Dort steht immer, dass eine Krankheit am ersten Tag gemeldet werden muss und dies per Attest nachgewiesen werden muss. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob du bereits einbestellt wurdest oder nicht.

Das wäre, sofern ich deine Vorgeschichte richtig interpretiere, am Sonntag gewesen.

Jeder Hausarzt hat eine Vertretung für Wochenenden, oder du hättest einen Notarzt rufen können. Du hast aber erst ein Attest ab Montag, also einen Tag zu spät.

Auf Grund der rechtlichen Regelungen hat das Labor da keinen Ermessungsspielraum.
 
Mir erschließt sich die Konzentration auf das Problem des UKPs nicht ganz. Wie immer das ausgeht, wird im schlimmsten Fall das UKP seitens des Labors gekündigt. Da erst Deine erste Kontrolle anstand, ist doch der "Verlust" sehr überschaubar?
Dann fängst einfach einen neuen Vertrag an und beginnst nochmal bei Null. :smiley2204:

Alternative wäre, Du entscheidest Dich für Haaranalysen. Dann hättest zeitlich gar nichts verloren.
 
7C066711-E6DD-471F-99C8-DC1C279DE9E2.jpeg

Hallo, habe nochmal Nachricht der Staatsanwaltschaft bekommen. Lese ich daraus, dass ich den Führerschein neu machen muss bzw. eine neue Führerschein Prüfung machen muss?
 
Nein, das heißt zunächst nur das du den Führerschein beantragen musst, der kommt nicht automatisch wieder. Dazu musst du z.B. auf dein Bürgeramt und einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Dazu brauchst du diverse Voraussetzungen: biometrisches Passbild, Sehtest, und evtl. einen Erste-Hilfe Kurs.
Und je nach beantragter FS-Klasse noch etwas mehr.
 
Die Prüfung wird nur fällig, wenn man 10 Jahre oder mehr Fahrpause hatte.
Es bedeutet aber, dass ein neuer FS ausgestellt wird, neues Erteilungsdatum, neues Bild…, der altenFSnist eingezogen und vernichtet.
 
Themen zusammengeführt.
Bitte nicht für Fragen zum gleichen Thema einen neuen Thread aufmachen.
 
Zurück
Oben