Servus miteinander,
am Samstag, den 14.05.22 in der Nacht um 00:15 Uhr wurde ich von der Polizei angehalten. War eine allgemeine Verkehrskontrolle. Lange rede gar kein Sinn, ich hatte 1,16 Promille (Ergebnis von der Blutuntersuchung).
Am 23.07.22 kam der Strafbefehl, 9 Monate Führerscheinentzug, 2500€ Geldstrafe und drei Punkte.
Am 16.08.22 wurde ich wieder von der Polizei angehalten. Wollte kurz Auto fahren zu meiner Oma, da in dieser Zeit mein Opa verstorben ist um ihr beizustehen. Davor hatte ich Alkohol getrunken. Da hatte ich 0,75 und leider eine weitere Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Da kam der Strafbefehl Mitte September. Dort bekam ich 3000€ Strafe und 6 Monate Sperrfrist.
Ich habe einen Anwalt beauftragt. Es wurden bei beiden Strafbefehle Einspruch eingelegt.
Am 13.12.22 wäre die Gerichtsverhandlung gewesen. Die Richterin hat aber meinen Anwalt am 9.12.22 angerufen und einen Vorschlag gemacht. Sie stellt das zweite Verfahren gemäß Paragraf 154 Abs. 2 StPO ein wenn wir vom ersten Strafbefehl den Einspruch zurück nehmen.
Das haben wir dann auch gemacht, weil mein Anwalt meinte, die Richterin haut ordentlich die Strafe hoch.
Also 2500€ Strafe, 9 Monate Entzug. Meine Sperrfrist bekann dann rückwirkend am 19.07.22, dort wurde der Strafbefehl unterschrieben und endet am 18.04.23.
Ich war jetzt bei meiner Führerscheinstelle um die Voraussetzungen zu besprechen. Die meinten dort, das ich NICHT zur MPU, außer die Polizei leitet noch eine Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wegen den zweiten Fall 0,75 Promille wo ich dort hatte, denn dann muss ich zur MPU weil ich dann als Wiederholungstäter gilt.
Jetzt meine Frage: Kann die Polizei den überhaupt noch was einleiten? Weil das wurde doch eingestellt?!
Das wäre echt ärgerlich, weil ich jetzt Anfang Januar bei einem Aufbauseminar für Sperrfristverkürzung teilnehme.
Was meint ihr denn? Weil wie ärgerlich wäre denn das, weil ich habe von der Richterin extra zugestimmt, dass ich eben NICHT als Wiederholungstäter gilt. Muss ich nun doch zur MPU?
Ps: ich bin 20 Jahre alt und hatte sonst keinerlei Vorstrafen oder Ähnliches!
am Samstag, den 14.05.22 in der Nacht um 00:15 Uhr wurde ich von der Polizei angehalten. War eine allgemeine Verkehrskontrolle. Lange rede gar kein Sinn, ich hatte 1,16 Promille (Ergebnis von der Blutuntersuchung).
Am 23.07.22 kam der Strafbefehl, 9 Monate Führerscheinentzug, 2500€ Geldstrafe und drei Punkte.
Am 16.08.22 wurde ich wieder von der Polizei angehalten. Wollte kurz Auto fahren zu meiner Oma, da in dieser Zeit mein Opa verstorben ist um ihr beizustehen. Davor hatte ich Alkohol getrunken. Da hatte ich 0,75 und leider eine weitere Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Da kam der Strafbefehl Mitte September. Dort bekam ich 3000€ Strafe und 6 Monate Sperrfrist.
Ich habe einen Anwalt beauftragt. Es wurden bei beiden Strafbefehle Einspruch eingelegt.
Am 13.12.22 wäre die Gerichtsverhandlung gewesen. Die Richterin hat aber meinen Anwalt am 9.12.22 angerufen und einen Vorschlag gemacht. Sie stellt das zweite Verfahren gemäß Paragraf 154 Abs. 2 StPO ein wenn wir vom ersten Strafbefehl den Einspruch zurück nehmen.
Das haben wir dann auch gemacht, weil mein Anwalt meinte, die Richterin haut ordentlich die Strafe hoch.
Also 2500€ Strafe, 9 Monate Entzug. Meine Sperrfrist bekann dann rückwirkend am 19.07.22, dort wurde der Strafbefehl unterschrieben und endet am 18.04.23.
Ich war jetzt bei meiner Führerscheinstelle um die Voraussetzungen zu besprechen. Die meinten dort, das ich NICHT zur MPU, außer die Polizei leitet noch eine Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wegen den zweiten Fall 0,75 Promille wo ich dort hatte, denn dann muss ich zur MPU weil ich dann als Wiederholungstäter gilt.
Jetzt meine Frage: Kann die Polizei den überhaupt noch was einleiten? Weil das wurde doch eingestellt?!
Das wäre echt ärgerlich, weil ich jetzt Anfang Januar bei einem Aufbauseminar für Sperrfristverkürzung teilnehme.
Was meint ihr denn? Weil wie ärgerlich wäre denn das, weil ich habe von der Richterin extra zugestimmt, dass ich eben NICHT als Wiederholungstäter gilt. Muss ich nun doch zur MPU?
Ps: ich bin 20 Jahre alt und hatte sonst keinerlei Vorstrafen oder Ähnliches!