Hallo zusammen
erst mal wow klasse forum
. Ich bin schon einige zeit hier stiller mitleser und hab mich nun entschlossen mich anzumelden.
Ich hatte am 17.07.22 (dorffest) auf dem nachhauseweg ein sturz als fussgänger (fahrrad geschoben). Ein besorgter mensch der mich gefunden hat
rief den krankenwagen (schürfwunde am kopf) worauf auch die polizei kam. Eine blutentnahme im KH ergab 2,17 promille. Strafbefehl am 16.08.22 erhalten
"fahrlässige trunkenheit im verkehr". 20 tagessätze a 30 € ( 600€ ) und 2 monate fahrverbot
. Einspruch mit RA eingelegt. Hauptverhandlung im strafverfahren ergab freispruch.
Urteilsbegründung
" Der Angeklagte ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Auf Grund der durchgeführten Beweisaufnahme steht nicht hinreichend sicher fest, dass er zum Tatzeitpunkt tatsächlich mit dem Rad gefahren ist; es lässt sich nicht sicher ausschließen, dass er das Rad als Fußgänger nur geschoben hat. Ferner lässt sich nicht mit ausreichender Gewissheit ausschließen, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt infolge massiver Alkoholisierung in einem die Schuldfähigkeit ausschließenden Zustand des § 20 StGB befand."
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
Auf den "die polizei dein freund und helfer" unsinn bin ich nicht reingefallen und hab somit auch keine angaben gemacht.
Da ich von dem vorfall nichts mehr weiss (sturz auf kopf und oder 2,17 promille) habe ich auch keine aussage vor gericht gemacht.
Der arzt bei der blutentnahme hatte keine lust auf die untersuchung und somit ist außer dem BAK wert nichts im untersuchungsbericht ausgefüllt (der richter war fassungslos
).
Da ich und mein RA um eine mögliche MPU aufforderung wissen bereite ich mich mit AB nachweisen (Haar) seit anfang august/22 vor.
urteil rechtskräftig am 17.11.2022 urteil postialisch erhalten am 16.12.2022.
Mein RA sagt er könne bei einem freispruch mit der Fsst im falle einer MPU aufforderung reden aber er kann mir nichts versprechen ( kommt auf die urteilsbegründung und auf die fragestellung der Fsst an so mein RA ).
Ob überhaupt eine Mpu aufforderung kommt kann er auch nicht mit sicherheit sagen.
Wie/ Welche Fragen kommen bei einer Fussgänger MPU (es gab ja keine TF)
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe:1,80
Gewicht:82
Alter:52
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 17.07.22
BAK: 2,17
Trinkbeginn: 18.30 Uhr
Trinkende: 0.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 1.40 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: 17.07.22
Strafbefehl schon bekommen: Ja einspruch eingelegt Verhandlung ergab freispruch
Dauer der Sperrfrist: keine Sperrfrist
Führerschein
Hab ich noch:ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:keine
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
BW
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 18.07.22
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:ja 02.11.22 negativ < 0.007 ng/mg nächste am 03.02.23
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
laut Staatsanwältin in der Verhandlung keine Eintragung im FAER und keine im Führungszeugniss (weiße Weste)
2009 26 km/h zu schnell Autobahn 3Punkte (getilgt)
2005 TF Auto 0,59 promille 4Punkte (getilgt)
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erst mal wow klasse forum


Ich hatte am 17.07.22 (dorffest) auf dem nachhauseweg ein sturz als fussgänger (fahrrad geschoben). Ein besorgter mensch der mich gefunden hat
rief den krankenwagen (schürfwunde am kopf) worauf auch die polizei kam. Eine blutentnahme im KH ergab 2,17 promille. Strafbefehl am 16.08.22 erhalten
"fahrlässige trunkenheit im verkehr". 20 tagessätze a 30 € ( 600€ ) und 2 monate fahrverbot

Urteilsbegründung
" Der Angeklagte ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Auf Grund der durchgeführten Beweisaufnahme steht nicht hinreichend sicher fest, dass er zum Tatzeitpunkt tatsächlich mit dem Rad gefahren ist; es lässt sich nicht sicher ausschließen, dass er das Rad als Fußgänger nur geschoben hat. Ferner lässt sich nicht mit ausreichender Gewissheit ausschließen, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt infolge massiver Alkoholisierung in einem die Schuldfähigkeit ausschließenden Zustand des § 20 StGB befand."
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
Auf den "die polizei dein freund und helfer" unsinn bin ich nicht reingefallen und hab somit auch keine angaben gemacht.
Da ich von dem vorfall nichts mehr weiss (sturz auf kopf und oder 2,17 promille) habe ich auch keine aussage vor gericht gemacht.
Der arzt bei der blutentnahme hatte keine lust auf die untersuchung und somit ist außer dem BAK wert nichts im untersuchungsbericht ausgefüllt (der richter war fassungslos

Da ich und mein RA um eine mögliche MPU aufforderung wissen bereite ich mich mit AB nachweisen (Haar) seit anfang august/22 vor.
urteil rechtskräftig am 17.11.2022 urteil postialisch erhalten am 16.12.2022.
Mein RA sagt er könne bei einem freispruch mit der Fsst im falle einer MPU aufforderung reden aber er kann mir nichts versprechen ( kommt auf die urteilsbegründung und auf die fragestellung der Fsst an so mein RA ).
Ob überhaupt eine Mpu aufforderung kommt kann er auch nicht mit sicherheit sagen.
Wie würde die Fragestellung der Fsst aussehen.Auf hoher See, vor Gericht und bei der Fsst sind Sie in Gottes Hand.
Wie/ Welche Fragen kommen bei einer Fussgänger MPU (es gab ja keine TF)
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe:1,80
Gewicht:82
Alter:52
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 17.07.22
BAK: 2,17
Trinkbeginn: 18.30 Uhr
Trinkende: 0.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 1.40 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: 17.07.22
Strafbefehl schon bekommen: Ja einspruch eingelegt Verhandlung ergab freispruch
Dauer der Sperrfrist: keine Sperrfrist
Führerschein
Hab ich noch:ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:keine
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
BW
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 18.07.22
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:ja 02.11.22 negativ < 0.007 ng/mg nächste am 03.02.23
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
laut Staatsanwältin in der Verhandlung keine Eintragung im FAER und keine im Führungszeugniss (weiße Weste)
2009 26 km/h zu schnell Autobahn 3Punkte (getilgt)
2005 TF Auto 0,59 promille 4Punkte (getilgt)
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