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Fahrrad 2,17 freispruch Mpu?

idefix07

Neuer Benutzer
Hallo zusammen

erst mal wow klasse forum:schild0081::schild0081: . Ich bin schon einige zeit hier stiller mitleser und hab mich nun entschlossen mich anzumelden.
Ich hatte am 17.07.22 (dorffest) auf dem nachhauseweg ein sturz als fussgänger (fahrrad geschoben). Ein besorgter mensch der mich gefunden hat
rief den krankenwagen (schürfwunde am kopf) worauf auch die polizei kam. Eine blutentnahme im KH ergab 2,17 promille. Strafbefehl am 16.08.22 erhalten
"fahrlässige trunkenheit im verkehr". 20 tagessätze a 30 € ( 600€ ) und 2 monate fahrverbot:smiley695:. Einspruch mit RA eingelegt. Hauptverhandlung im strafverfahren ergab freispruch.
Urteilsbegründung
" Der Angeklagte ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Auf Grund der durchgeführten Beweisaufnahme steht nicht hinreichend sicher fest, dass er zum Tatzeitpunkt tatsächlich mit dem Rad gefahren ist; es lässt sich nicht sicher ausschließen, dass er das Rad als Fußgänger nur geschoben hat. Ferner lässt sich nicht mit ausreichender Gewissheit ausschließen, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt infolge massiver Alkoholisierung in einem die Schuldfähigkeit ausschließenden Zustand des § 20 StGB befand."

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Auf den "die polizei dein freund und helfer" unsinn bin ich nicht reingefallen und hab somit auch keine angaben gemacht.
Da ich von dem vorfall nichts mehr weiss (sturz auf kopf und oder 2,17 promille) habe ich auch keine aussage vor gericht gemacht.
Der arzt bei der blutentnahme hatte keine lust auf die untersuchung und somit ist außer dem BAK wert nichts im untersuchungsbericht ausgefüllt (der richter war fassungslos:smiley3833:).
Da ich und mein RA um eine mögliche MPU aufforderung wissen bereite ich mich mit AB nachweisen (Haar) seit anfang august/22 vor.
urteil rechtskräftig am 17.11.2022 urteil postialisch erhalten am 16.12.2022.
Mein RA sagt er könne bei einem freispruch mit der Fsst im falle einer MPU aufforderung reden aber er kann mir nichts versprechen ( kommt auf die urteilsbegründung und auf die fragestellung der Fsst an so mein RA ).
Ob überhaupt eine Mpu aufforderung kommt kann er auch nicht mit sicherheit sagen.
Auf hoher See, vor Gericht und bei der Fsst sind Sie in Gottes Hand.
Wie würde die Fragestellung der Fsst aussehen.
Wie/ Welche Fragen kommen bei einer Fussgänger MPU (es gab ja keine TF)

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe:1,80
Gewicht:82
Alter:52

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 17.07.22
BAK: 2,17
Trinkbeginn: 18.30 Uhr
Trinkende: 0.00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 1.40 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: 17.07.22
Strafbefehl schon bekommen: Ja einspruch eingelegt Verhandlung ergab freispruch
Dauer der Sperrfrist: keine Sperrfrist

Führerschein
Hab ich noch:ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:keine
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
BW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 18.07.22

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:ja 02.11.22 negativ < 0.007 ng/mg nächste am 03.02.23
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
laut Staatsanwältin in der Verhandlung keine Eintragung im FAER und keine im Führungszeugniss (weiße Weste)
2009 26 km/h zu schnell Autobahn 3Punkte (getilgt)
2005 TF Auto 0,59 promille 4Punkte (getilgt)
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Also, dein RA sieht das nicht ganz falsch, es kann etwas kommen. Muss aber nicht.

Grund: auch als Fahrradschieber nimmst du am Straßenverkehr teil.

Es hängt am Ende alles davon ab, ob der STA eifrig was an die FST geschickt hat oder ob die nichts wissen.

Klug ist es, dich vorzubereiten, denn 2,17o/oo bei 52 Jahren, das wird nicht ganz einfach, wenn es zur MPU kommt.

Wir haben hier einen Fall, auch BW, da waren es glaub 1,17 mit Wildbegegnung und Blechschaden am Auto. MPU kommt da tatsächlich, BW ist aktuell etwas schärfer unterwegs.

Ein persönlicher Hinweis: ich habe knapp 10 Jahre weniger aufm Buckel und 2x erwischte TF mit MPU - ich gabe gelernt, dass 2 o/oo und mehr ganz weit jenseits von genussvollem Konsum liegen, das ist gezieltes Besäufnis. Mach dir auch darüber mal Gedanken, warum du das gemacht hast…
 
Danke rüdscher für die schnelle antwort
ja ich weiss das 2,17 ( 12 weizen 5,4% ) nix mit genuss zu tun hat. Da mir die hintergründe bekannt sind möchte ich mich ja auch solangsam an den FB machen und nun mein problem gibt es einen FB für fussgänger. Da es wie ich meine sehr allgemein gehalten werden muss ( trennung Alk. und fahrzeug führung steht nicht direkt im raum) sondern nur!!!! Alk. missbrauch bzw. abhängigkeit sehe ich mögliche fallstricke auf mich zukommen wie bei allem was allgemein gehalten wird. Meine giftfestigkeit habe ich mir bei der BW vor 31 Jahren angeeignet (10 weizen) danach ging der Alk.konsum runter( max 3 weizen 3-4 mal im monat). Vor 1,5 Jahren gestiegen 2 mal trauerfall ( vor 1,5 und vor 1 Jahr ).

gruß idefix
 
gibt es einen FB für fussgänger
Nicht dass ich wüsste, ich würde von der Radfahrer-Fragestellung ausgehen. Am Ende konnte zwar nicht bewiesen, aber auch nicht widerlegt werden, dass du gefahren bist...

Da es wie ich meine sehr allgemein gehalten werden muss ( trennung Alk. und fahrzeug führung steht nicht direkt im raum) sondern nur!!!! Alk. missbrauch bzw. abhängigkeit sehe ich mögliche fallstricke auf mich zukommen wie bei allem was allgemein gehalten wird.
Ja und nein. Die FST wird, wenn sie denn die Information überhaupt hat, davon ausgehen müssen, dass du mit Fahrrad in irgendeiner Form am Strassenverkehr teilgenommen hast.
Je nach dem wo du gefunden wurdest, wo du gestürzt bist (Strassenquerung...) kann das für die FST ausreichen.
Dazu kommt, dass du eben mit über 2 Promille aufgegriffen wurdest, Fahrrad unterm Arm, ... Das Trennvermögen ist somit nur begrenzt.
Insbesondere bei der MPU wäre ein Fallstrick darauf zu pochen, dass du ja nicht gefahren bist, denn du kannst ja zB auch mit dem Auto zum Dorffest fahren, Schlüssel in die Tasche, und dann kommt kein Taxi, es regnet, du bist müde, ...
Wenn du selbst schon die Abhängigkeit hier erwähnst - das Trennvermögen wird da irgendwann nachgeben und wenn die FST Hinweise auf eine Abhängigkeit hat, wird sie dir, so ist auch die rechtliche Grundlage (siehe zB auch MPU ab 1,1o/oo), nicht das blinde Vertrauen aussprechen.
 
Danke rüscher
dann werde ich mich mal mit dem FB und fahrrad fragestellung beschäftigen.
Ich denke nicht das die Fsst hinweise auf abhängigkeit hat.(keine straftat, auser die getilgten ordnungswidrigkeiten von 2005 und 2009 keine ordnungswidrikeiten und kein entzug bzw keine diagnose) aber mann weiss ja nie
Die abhängigkeit bzw missbrauch habe ich erwähnt weil das wohl die einzigen 2 möglichkeiten laut FeV zur begründeten anordnung einer mpu
in meinem fall wäre aber das überlasse ich als laie meinem RA (fachanwalt verwaltungsrecht).

gruß idefix
 
§2 Abs. 12 StVG:

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.2Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.


Gerade wenn die sich ärgern, weil sie verloren haben, würde ich von einer Meldung ausgehen.

Da du mit Fahrrad unterm Arm im Verkehr unterwegs warst, stell dich drauf ein und sei lieber positiv überrascht, wenn nix kommt...
 
Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
Nur ergänzend: Und genau DAS wird in den FST keineswegs zuverlässig und immer und unverzüglich gemacht. Warum? Aufwand, gibt oft wichtigeres/dringenderes und auch dort sind vielerorts "Engpässe" wegen vielen Dingen. Will sagen: Durchaus möglich dass die Unterlagen noch da sind. Evtl - nach momentanem Sachstand in diesen "Verwaltungen" sogar wahrscheinlicher als dass bereits "vernichtet " wurde. Wie rüdscher sagte: Weiss man nicht. Stell Dich ruhig drauf ein, dann sind "böse Überraschungen" eben keine "Überaschungen" mehr.;)
 
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