Hallo liebe Gemeinde.
Nun hat es mich auch erwischt, glücklicherweise ist kein Personen- und Sachschaden entstanden. Nachdem ich den ersten Schock verdaut habe, nutzte ich die Zeit in meinem Urlaub mich ins Strafrecht und die MPU-Vorbreitung einzulesen. An dieser Stelle auch ausdrücklichen Dank an das Forum / die Mitglieder. Den kleinen und großen Fragebögen werde ich in den nächsten Tagen/Wochen ausfüllen. Das Wichtigste in Kürze:
Ich hatte mich mit 29 Jahren dazu entschieden zu studieren, was ein hartes Stück Arbeit war. Seit April 2022 habe ich meine unbefristete Traumstelle, auf die ich ca. 5 – 6 Jahre hinarbeiten musste. Kurz darauf (Mai 2022) gestand ich mir ein, dass ich wohl ein Alkoholproblem habe. Ich konsumiere seit Jahren einmal am Wochenende 5-7 Bier (0,5l). Ein Problembewusstsein hatte ich dazu im Studium kurz entwickelt und dann schnell wieder verdrängt, da ich neben Studium und Minijob nicht die Kraft hatte daran zu arbeiten. Einen Monat nachdem ich meine unbefristete Stelle hatte, fragte ich mich, wieso ich trotzdem am Wochenende leicht depressiv konsumiere und meine Gedanken um mehr oder minder negative Dinge in meinem Leben kreisen, obwohl ich in den äußeren Faktoren nun fast alles hatte, was ich wollte. Ich outete mich daraufhin bei meiner Familie und einer Arbeitskollegin, dass ich wohl ein Alkoholproblem seit Jahren mit mir rumschleppe und hatte etwa im Juni 22 meinen ersten Termin bei der Suchtberatung. 07.04.23 nun die TF.
Persönlich würde ich mich - wenn ich ehrlich bin - in die A2-Hypothese einordnen, wenn ich die TF aus 2011 berücksichtige und die mehr oder minder halbherzigen Versuche der Konsumreduzierung seit der Suchtberatung. Das könnt ihr sicherlich besser beurteilen. Subjektiv bin ich so ein A3 – A2- Übergangstyp, dahingehend weis ich nicht, wie der Gutachter dies wertet. Die 11 Kriterien aus der ?BuK? bin ich mehrmals durchgegangen.
Frage 1: Die TF von 2011 müsste ja aus der Führerscheinakte getilgt sein, das würde ich nach dem Erhalt des Strafbefehls und vor der MPU durch Akteneinsicht kontrollieren. Theoretisch steht ja die Neuerteilung des FS vom 8.06.22 in der Akte, dahingehend wäre es bei der psychologischen Begutachtung nicht ratsam diese unerwähnt zu lassen, wegen der Glaubhaftigkeit? Gelernt habe ich damals nicht darauß, da ich damals noch kein Problembewusstsein entwickelt hatte. Nach der 1. TF kam es etwa 5-7 mal in den 11-12 Jahren zu Autofahrten mit Restalkohol oder nach 3-4 Bier zu 0,5l.
Frage 2: Ist es ratsam anzugeben, das ich vor der TF vom 8.04.2023 mich bereits in die Suchtberatung begeben habe? Nach einen kurzen Telefonat mit meiner Beraterin zu der TF, wollte diese mich Richtung ambulante Threapie usw. hinleiten. Die ambulante Therapie kann ich bei diesen Träger erst machen, wenn ich durchgängig 3 Monate nüchtern bin. An sich will ich dieses Hilfsangebot auch annehmen, aber ich habe Angst, dass sich dies negativ auf die MPU auswirkt, weil ich dann vielleicht in die A1-Hypothese eingeordnet werde und der AN statt 12 dann 15 Monate beträgt. Ich bin da recht ambivalent unterwegs. Auf der einen Seite will ich / nehme ich die Hilf gerne an, aber ich möchte nicht, dass sich dies verlängernd bzw. nachteilhaft auf die MPU auswirkt.
Frage 3: Wenn die Polizei/das Gericht zur Stellungnahme auffordert, wie soll ich mich verhalten? Ich hätte bei einer Arbeitskollegin pennen können, die eine Stunde eher gegangen ist, ein Typ hat noch Streß mit mir angefangen, wo glücklicherweise 2 weibliche Bekannte deeskalierend interveniert haben. Warum ich ins Auto gestiegen bin weis ich nicht, Ausfallerscheinungen 2x Schlängellinie auf der Landstraße, habe ich in meinem Zustand kurz registiert und mir dann gedacht, "Ich will nach Hause". Dann bin ich wie gesagt zur Tankstelle gefahren, wo ich eine Schachtel Zigaretten und dummerweise noch 4 Bier gekauft habe. Warum weis ich nicht. An die Fahrt zur Blutentnahme kann ich mich nicht erinnern. >>Aussage verweigern?<< Bei der Polizei habe ich, als ich meinen Autoschlüssel, abgeholt habe die TF gestanden und um ein beschleunigtes Verfahren gebeten (wurde aktenkundig notiert), da die Gerichte hier wohl recht lange brauchen in meiner Region.
Frage 4: Habt Ihr noch Links zu Onlinemeetings für Alholabhängige bzw. Gefährdete außer Anonyme Alkoholiker?
Nächste Woche werde ich mich um einen Termin bei MPU-Stelle kümmern, einen Abstinenzvertrag abschließen über 12 Monate (Urin) und eine "Erstberatung" einfordern. Ich bin echt verunsichert, was jetzt in nächster Zeit alles auf mich zukommt, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben. -_-
Grüße
Mirari
Nun hat es mich auch erwischt, glücklicherweise ist kein Personen- und Sachschaden entstanden. Nachdem ich den ersten Schock verdaut habe, nutzte ich die Zeit in meinem Urlaub mich ins Strafrecht und die MPU-Vorbreitung einzulesen. An dieser Stelle auch ausdrücklichen Dank an das Forum / die Mitglieder. Den kleinen und großen Fragebögen werde ich in den nächsten Tagen/Wochen ausfüllen. Das Wichtigste in Kürze:
- Fahrlässige TF mit ca. 1,4 Promille ohne MPU nach Disco im ?Oktober? 2011; Wiedererteilung FS 08.06.12
- in den letzten 2 Jahren (2020-22 lediglich 2- mal geblitzt mit ca. 10-15 km/h zu schnell)
- Männlich, 36 Jahre, 1,78m groß, 71 KG schwer, recht sportlich, unbefristeter Arbeitsvertrag. Meine Arbeitsstelle werde ich behalten. Die TF habe ich meinem Chef 2 Tage später gemeldet. Ich habe teilweise Außendiensttätigkeit.
Kurzfassung: Ich bin am 07.04.23 gegen 1:20 Uhr zur Tankstelle nach einer Disco gefahren, um Zigaretten zu kaufen, die Kassiererin hat mutmaßlich meinen Zustand/Ausfallerscheinungen deutlich bemerkt. Security hat mich am Auto in ein Gespräch verwickelt, kurz darauf war die Polizei da. Atemalkohol 2,0 Promille, Aussage verweigert, Blutentnahme, Koordinationstest verweigert, eine "Unterschriftenprobe" habe ich nach kurzer Diskussion mt dem Arzt dann doch gemacht. Ich dachte ich soll was unterschreiben, was ich verneinte, nach kurzer Diskussion konnte ich lesen, das auf dem Zettel "Unterschriftenprobe" stand, welche ich dann machte. Ich vermute, dass meine Unterschrift recht "klar" war, also so ähnlich, wie ich Sie auch im nüchternen Zustand mache. Alkoholmenge gab ich mit 12 Bier zu 0,33l an, was wohl laut Alkoholrechner gut hinkommt. Ich war mir zum Tatzeitpunkt unsicher, ob es 12 oder 14 Bier zu 0,33l sind.
Ich hatte mich mit 29 Jahren dazu entschieden zu studieren, was ein hartes Stück Arbeit war. Seit April 2022 habe ich meine unbefristete Traumstelle, auf die ich ca. 5 – 6 Jahre hinarbeiten musste. Kurz darauf (Mai 2022) gestand ich mir ein, dass ich wohl ein Alkoholproblem habe. Ich konsumiere seit Jahren einmal am Wochenende 5-7 Bier (0,5l). Ein Problembewusstsein hatte ich dazu im Studium kurz entwickelt und dann schnell wieder verdrängt, da ich neben Studium und Minijob nicht die Kraft hatte daran zu arbeiten. Einen Monat nachdem ich meine unbefristete Stelle hatte, fragte ich mich, wieso ich trotzdem am Wochenende leicht depressiv konsumiere und meine Gedanken um mehr oder minder negative Dinge in meinem Leben kreisen, obwohl ich in den äußeren Faktoren nun fast alles hatte, was ich wollte. Ich outete mich daraufhin bei meiner Familie und einer Arbeitskollegin, dass ich wohl ein Alkoholproblem seit Jahren mit mir rumschleppe und hatte etwa im Juni 22 meinen ersten Termin bei der Suchtberatung. 07.04.23 nun die TF.
Persönlich würde ich mich - wenn ich ehrlich bin - in die A2-Hypothese einordnen, wenn ich die TF aus 2011 berücksichtige und die mehr oder minder halbherzigen Versuche der Konsumreduzierung seit der Suchtberatung. Das könnt ihr sicherlich besser beurteilen. Subjektiv bin ich so ein A3 – A2- Übergangstyp, dahingehend weis ich nicht, wie der Gutachter dies wertet. Die 11 Kriterien aus der ?BuK? bin ich mehrmals durchgegangen.
Frage 1: Die TF von 2011 müsste ja aus der Führerscheinakte getilgt sein, das würde ich nach dem Erhalt des Strafbefehls und vor der MPU durch Akteneinsicht kontrollieren. Theoretisch steht ja die Neuerteilung des FS vom 8.06.22 in der Akte, dahingehend wäre es bei der psychologischen Begutachtung nicht ratsam diese unerwähnt zu lassen, wegen der Glaubhaftigkeit? Gelernt habe ich damals nicht darauß, da ich damals noch kein Problembewusstsein entwickelt hatte. Nach der 1. TF kam es etwa 5-7 mal in den 11-12 Jahren zu Autofahrten mit Restalkohol oder nach 3-4 Bier zu 0,5l.
Frage 2: Ist es ratsam anzugeben, das ich vor der TF vom 8.04.2023 mich bereits in die Suchtberatung begeben habe? Nach einen kurzen Telefonat mit meiner Beraterin zu der TF, wollte diese mich Richtung ambulante Threapie usw. hinleiten. Die ambulante Therapie kann ich bei diesen Träger erst machen, wenn ich durchgängig 3 Monate nüchtern bin. An sich will ich dieses Hilfsangebot auch annehmen, aber ich habe Angst, dass sich dies negativ auf die MPU auswirkt, weil ich dann vielleicht in die A1-Hypothese eingeordnet werde und der AN statt 12 dann 15 Monate beträgt. Ich bin da recht ambivalent unterwegs. Auf der einen Seite will ich / nehme ich die Hilf gerne an, aber ich möchte nicht, dass sich dies verlängernd bzw. nachteilhaft auf die MPU auswirkt.
Frage 3: Wenn die Polizei/das Gericht zur Stellungnahme auffordert, wie soll ich mich verhalten? Ich hätte bei einer Arbeitskollegin pennen können, die eine Stunde eher gegangen ist, ein Typ hat noch Streß mit mir angefangen, wo glücklicherweise 2 weibliche Bekannte deeskalierend interveniert haben. Warum ich ins Auto gestiegen bin weis ich nicht, Ausfallerscheinungen 2x Schlängellinie auf der Landstraße, habe ich in meinem Zustand kurz registiert und mir dann gedacht, "Ich will nach Hause". Dann bin ich wie gesagt zur Tankstelle gefahren, wo ich eine Schachtel Zigaretten und dummerweise noch 4 Bier gekauft habe. Warum weis ich nicht. An die Fahrt zur Blutentnahme kann ich mich nicht erinnern. >>Aussage verweigern?<< Bei der Polizei habe ich, als ich meinen Autoschlüssel, abgeholt habe die TF gestanden und um ein beschleunigtes Verfahren gebeten (wurde aktenkundig notiert), da die Gerichte hier wohl recht lange brauchen in meiner Region.
Frage 4: Habt Ihr noch Links zu Onlinemeetings für Alholabhängige bzw. Gefährdete außer Anonyme Alkoholiker?
Nächste Woche werde ich mich um einen Termin bei MPU-Stelle kümmern, einen Abstinenzvertrag abschließen über 12 Monate (Urin) und eine "Erstberatung" einfordern. Ich bin echt verunsichert, was jetzt in nächster Zeit alles auf mich zukommt, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben. -_-
Grüße
Mirari