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TF Auto 2,0 Atemalkohol "Ersttäter"

Mirari

Neuer Benutzer
Hallo liebe Gemeinde.

Nun hat es mich auch erwischt, glücklicherweise ist kein Personen- und Sachschaden entstanden. Nachdem ich den ersten Schock verdaut habe, nutzte ich die Zeit in meinem Urlaub mich ins Strafrecht und die MPU-Vorbreitung einzulesen. An dieser Stelle auch ausdrücklichen Dank an das Forum / die Mitglieder. Den kleinen und großen Fragebögen werde ich in den nächsten Tagen/Wochen ausfüllen. Das Wichtigste in Kürze:
  • Fahrlässige TF mit ca. 1,4 Promille ohne MPU nach Disco im ?Oktober? 2011; Wiedererteilung FS 08.06.12
  • in den letzten 2 Jahren (2020-22 lediglich 2- mal geblitzt mit ca. 10-15 km/h zu schnell)
  • Männlich, 36 Jahre, 1,78m groß, 71 KG schwer, recht sportlich, unbefristeter Arbeitsvertrag. Meine Arbeitsstelle werde ich behalten. Die TF habe ich meinem Chef 2 Tage später gemeldet. Ich habe teilweise Außendiensttätigkeit.

Kurzfassung: Ich bin am 07.04.23 gegen 1:20 Uhr zur Tankstelle nach einer Disco gefahren, um Zigaretten zu kaufen, die Kassiererin hat mutmaßlich meinen Zustand/Ausfallerscheinungen deutlich bemerkt. Security hat mich am Auto in ein Gespräch verwickelt, kurz darauf war die Polizei da. Atemalkohol 2,0 Promille, Aussage verweigert, Blutentnahme, Koordinationstest verweigert, eine "Unterschriftenprobe" habe ich nach kurzer Diskussion mt dem Arzt dann doch gemacht. Ich dachte ich soll was unterschreiben, was ich verneinte, nach kurzer Diskussion konnte ich lesen, das auf dem Zettel "Unterschriftenprobe" stand, welche ich dann machte. Ich vermute, dass meine Unterschrift recht "klar" war, also so ähnlich, wie ich Sie auch im nüchternen Zustand mache. Alkoholmenge gab ich mit 12 Bier zu 0,33l an, was wohl laut Alkoholrechner gut hinkommt. Ich war mir zum Tatzeitpunkt unsicher, ob es 12 oder 14 Bier zu 0,33l sind.​


Ich hatte mich mit 29 Jahren dazu entschieden zu studieren, was ein hartes Stück Arbeit war. Seit April 2022 habe ich meine unbefristete Traumstelle, auf die ich ca. 5 – 6 Jahre hinarbeiten musste. Kurz darauf (Mai 2022) gestand ich mir ein, dass ich wohl ein Alkoholproblem habe. Ich konsumiere seit Jahren einmal am Wochenende 5-7 Bier (0,5l). Ein Problembewusstsein hatte ich dazu im Studium kurz entwickelt und dann schnell wieder verdrängt, da ich neben Studium und Minijob nicht die Kraft hatte daran zu arbeiten. Einen Monat nachdem ich meine unbefristete Stelle hatte, fragte ich mich, wieso ich trotzdem am Wochenende leicht depressiv konsumiere und meine Gedanken um mehr oder minder negative Dinge in meinem Leben kreisen, obwohl ich in den äußeren Faktoren nun fast alles hatte, was ich wollte. Ich outete mich daraufhin bei meiner Familie und einer Arbeitskollegin, dass ich wohl ein Alkoholproblem seit Jahren mit mir rumschleppe und hatte etwa im Juni 22 meinen ersten Termin bei der Suchtberatung. 07.04.23 nun die TF.

Persönlich würde ich mich - wenn ich ehrlich bin - in die A2-Hypothese einordnen, wenn ich die TF aus 2011 berücksichtige und die mehr oder minder halbherzigen Versuche der Konsumreduzierung seit der Suchtberatung. Das könnt ihr sicherlich besser beurteilen. Subjektiv bin ich so ein A3 – A2- Übergangstyp, dahingehend weis ich nicht, wie der Gutachter dies wertet. Die 11 Kriterien aus der ?BuK? bin ich mehrmals durchgegangen.

Frage 1: Die TF von 2011 müsste ja aus der Führerscheinakte getilgt sein, das würde ich nach dem Erhalt des Strafbefehls und vor der MPU durch Akteneinsicht kontrollieren. Theoretisch steht ja die Neuerteilung des FS vom 8.06.22 in der Akte, dahingehend wäre es bei der psychologischen Begutachtung nicht ratsam diese unerwähnt zu lassen, wegen der Glaubhaftigkeit? Gelernt habe ich damals nicht darauß, da ich damals noch kein Problembewusstsein entwickelt hatte. Nach der 1. TF kam es etwa 5-7 mal in den 11-12 Jahren zu Autofahrten mit Restalkohol oder nach 3-4 Bier zu 0,5l.

Frage 2: Ist es ratsam anzugeben, das ich vor der TF vom 8.04.2023 mich bereits in die Suchtberatung begeben habe? Nach einen kurzen Telefonat mit meiner Beraterin zu der TF, wollte diese mich Richtung ambulante Threapie usw. hinleiten. Die ambulante Therapie kann ich bei diesen Träger erst machen, wenn ich durchgängig 3 Monate nüchtern bin. An sich will ich dieses Hilfsangebot auch annehmen, aber ich habe Angst, dass sich dies negativ auf die MPU auswirkt, weil ich dann vielleicht in die A1-Hypothese eingeordnet werde und der AN statt 12 dann 15 Monate beträgt. Ich bin da recht ambivalent unterwegs. Auf der einen Seite will ich / nehme ich die Hilf gerne an, aber ich möchte nicht, dass sich dies verlängernd bzw. nachteilhaft auf die MPU auswirkt.

Frage 3: Wenn die Polizei/das Gericht zur Stellungnahme auffordert, wie soll ich mich verhalten? Ich hätte bei einer Arbeitskollegin pennen können, die eine Stunde eher gegangen ist, ein Typ hat noch Streß mit mir angefangen, wo glücklicherweise 2 weibliche Bekannte deeskalierend interveniert haben. Warum ich ins Auto gestiegen bin weis ich nicht, Ausfallerscheinungen 2x Schlängellinie auf der Landstraße, habe ich in meinem Zustand kurz registiert und mir dann gedacht, "Ich will nach Hause". Dann bin ich wie gesagt zur Tankstelle gefahren, wo ich eine Schachtel Zigaretten und dummerweise noch 4 Bier gekauft habe. Warum weis ich nicht. An die Fahrt zur Blutentnahme kann ich mich nicht erinnern. >>Aussage verweigern?<< Bei der Polizei habe ich, als ich meinen Autoschlüssel, abgeholt habe die TF gestanden und um ein beschleunigtes Verfahren gebeten (wurde aktenkundig notiert), da die Gerichte hier wohl recht lange brauchen in meiner Region.

Frage 4: Habt Ihr noch Links zu Onlinemeetings für Alholabhängige bzw. Gefährdete außer Anonyme Alkoholiker?

Nächste Woche werde ich mich um einen Termin bei MPU-Stelle kümmern, einen Abstinenzvertrag abschließen über 12 Monate (Urin) und eine "Erstberatung" einfordern. Ich bin echt verunsichert, was jetzt in nächster Zeit alles auf mich zukommt, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben. -_-

Grüße
Mirari
 
Keine Angaben machen. Gegenüber niemand. Nicht zur Polizei oder sonst jemand.

Das hilft dir nicht, das fällt dir nur auf die Füße.

Der Gutachter weiß nur was in der Akte steht und was du erzählst.

Das was in der Akte stejt kannst du also von deiner Seite etwas dosieren.

Akte prüfen wenn es soweit ist, nach Strafbefehl oder vor/nach der Neubeantragung des FS.

Vorsicht mit allen Infos zum Thema Sucht.
 
Keine Angaben machen. Gegenüber niemand. Nicht zur Polizei oder sonst jemand.

Das hilft dir nicht, das fällt dir nur auf die Füße.
Danke für das Feedback. Ich habe einen Jagdschein und bei Vorsatz und/oder 60 Tagessätzen als Straftat kann/wird eine Jagdscheinsperre von ca. 2 Jahren erfolgen laut Google. Wenn ich keine Angaben mache, kann mir das theoretisch auch nicht als Vorsatz ausgelegt werden? Das wäre mir wichtig, anderseits werde ich in diesem Jahr wohl definitiv nicht auf Jagd gehen und derart passionierter Jäger bin ich auch nicht, könnte also eine Sperre gut verkraften.
 
Wenn ich keine Angaben mache, kann mir das theoretisch auch nicht als Vorsatz ausgelegt werden?
Richtig ... jeder darf von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Mehr als persönliche Angaben wie Name, Adresse oder Geburtsdatum sind nicht notwendig.
 
@Mirari

auch hier rate ich zu äußerster Zurückhaltung mit Infos

ich würde auf deutlich unterhalb von 60 Tagessätzen tippen, also kein Eintrag ins Führungszeugnis, kein Problem mit dem JS

Wenn du den JS und ggf. die WBK erwähnst, kann es schnell dazu kommen das du als "Waffenträger" viel schärfer zu begutachten bist. Wegen Verantwortung usw.

Der JS steht nicht in deiner FS-Akte, außer du bringst den rein.

Trenne ab sofort Realität von der MPU-Welt. Kein Querfluss von Informationen die du verursachst.

Check mit deiner Suchtberatung was gehen kann. Gibt es eine SHG in der Nähe? '
Stelle das am Besten auf "Neuanfang". Die Bescheinigung von Suchtberatung und SHG ist sehr gern gesehen, am besten alles mit Datum ab jetzt.....
Was vorher war, braucht niemand wissen.....

ich drück die Daumen!

du wirst noch das übliche Input bekommen: gute Fragebogen lesen, Profil FB einstellen, check dies und check das

Kurz von mir: lebe ab jetzt abstinent, such ein privates zertifiziertes Labor (CTU4), und mach Haaranalysen alle 3 Monate. Urin ist nervig und wenn du einen Termin versemmelst, bist du raus. Haar ist geduldig, aber verzeiht auch keinen Konsum in erheblichem Ausmaß.
Fülle das Sparschwein, Geld wirst du brauchen.
 
Wichtig ist, dass du dich früh mit deiner Problematik auseinandersetzt und früh entscheidest, wie es für dich weitergeht.
Manches braucht nämlich Vorlauf.

Ich würde aber davon ausgehen, dass du im Fenster von 12-18 Monaten Sperrfrist ab Rechtskraft des Urteils bekommen wirst. Also auch Zeit, dich vorzubereiten.

Da wären wir schon beim Juristischen - wenn jetzt nicht etwas völlig Absurdes im Strafbefehl steht, mach gar nix. Der Anwalt kostet ordentlich, das Risiko dass deine Tagessätze höher ausfallen als der Mindestsatz ist hoch, an der Sperrfrist kannst du in aller Regel nix rütteln, bei 2 Promille ohnehin schon nicht, dafür ist der Wert zu hoch.


Du hast sehr selbstkritisch geschrieben und immer wieder selbst deine Problematik ins Spiel gebracht, z.B.

Kurz darauf (Mai 2022) gestand ich mir ein, dass ich wohl ein Alkoholproblem habe.

Ich outete mich daraufhin bei meiner Familie und einer Arbeitskollegin, dass ich wohl ein Alkoholproblem seit Jahren mit mir rumschleppe und hatte etwa im Juni 22 meinen ersten Termin bei der Suchtberatung. 07.04.23 nun die TF.
Was haben Familie und Kollegin dazu gesagt? Wie sind die damit umgegangen?
Was hast die Suchtberatung gesagt?

Persönlich würde ich mich - wenn ich ehrlich bin - in die A2-Hypothese einordnen, wenn ich die TF aus 2011 berücksichtige und die mehr oder minder halbherzigen Versuche der Konsumreduzierung seit der Suchtberatung.
Das würde AB-Pflicht und mindestens 12 Monate, eher 15 Nachweise erfordern.

Das könnt ihr sicherlich besser beurteilen.
Noch nicht, da wir noch sehr wenig wissen. Eine Diagnose wie A2 überlassen auch wir den Gutachtern, wir geben dir aber gerne Feedback, auf welche Diagnose hin du dich vorbereiten solltest. Wir können ja auch nur mit einzelnen Aussagen arbeiten, die wir hier lesen.


Subjektiv bin ich so ein A3 – A2- Übergangstyp, dahingehend weis ich nicht, wie der Gutachter dies wertet.
A2 bedeutet ja, dass du nicht dauerhaft mit dem Konsum umgehen kannst, also abstinent leben sollst. Darauf gibt es schon Hinweise, aber mehr können wir aktuell noch nicht sagen.

Frage 1: Die TF von 2011 müsste ja aus der Führerscheinakte getilgt sein, das würde ich nach dem Erhalt des Strafbefehls und vor der MPU durch Akteneinsicht kontrollieren. Theoretisch steht ja die Neuerteilung des FS vom 8.06.22 in der Akte, dahingehend wäre es bei der psychologischen Begutachtung nicht ratsam diese unerwähnt zu lassen, wegen der Glaubhaftigkeit?
Was nicht mehr in der Akte steht, darf nicht verwendet werden. Allerdings wird die Neuerteilung als reine Tatsache drinstehen und jeder GA wird sich seinen Teil denken.
Wenn es schon mal eine Entziehung gab, dann lag ja schon mal etwas irgendwas gravierendes vor, das ist dem GA dann ja schon klar.
Ich sag es mal umgekehrt: wenn du solide aufarbeitest, dann würde ein offener Umgang zeigen, dass du dich mit deinem Thema und auch der Vorgeschichte auseinandergesetzt hast. Dann bist aber WHT, wenn auch erstmalig in der MPU, da ist Abstinenz eh gebucht.

Frage 2: Ist es ratsam anzugeben, das ich vor der TF vom 8.04.2023 mich bereits in die Suchtberatung begeben habe? Nach einen kurzen Telefonat mit meiner Beraterin zu der TF, wollte diese mich Richtung ambulante Threapie usw. hinleiten. Die ambulante Therapie kann ich bei diesen Träger erst machen, wenn ich durchgängig 3 Monate nüchtern bin. An sich will ich dieses Hilfsangebot auch annehmen, aber ich habe Angst, dass sich dies negativ auf die MPU auswirkt, weil ich dann vielleicht in die A1-Hypothese eingeordnet werde und der AN statt 12 dann 15 Monate beträgt. Ich bin da recht ambivalent unterwegs
Da würde ich in den Vordergrund stellen, ob du denkst, das ohne Therapie hinzubekommen, vielleicht mit SHG oder so, aber eine Therapie wäre glaub ich nicht unbedingt notwendig.
Du spielst in der 2-Promille-Liga. Da wirst du mit 2-3 netten Absichtserklärungen nicht hinkommen, da muss Fleisch an den Knochen.
Ich würde dazu raten, dass du da klar zwischen Leben und MPU trennst. Wenn dein Leben aufgeräumt ist, dann musst du für die MPU schon noch Vorbereitungen treffen, aber dann kannst du alle Fragen parieren. Wenn das nicht der Fall ist, dann verstrickst du dich halt schnell in doofe Antworten und es geht schief.
Geh also mal in dich und überlege ehrlich für dich selbst, was du brauchst, um es hinzubekommen.
Wie du das in der MPU darstellen willst, das können wir beizeiten gemeinsam überlegen.

Frage 3: Wenn die Polizei/das Gericht zur Stellungnahme auffordert, wie soll ich mich verhalten?
Die Briefe lesen und wenn was verrücktes kommt, hier fragen, ansonsten alles akzeptieren, oder wenn du den Strafbefehl bekommst und noch 2 Wochen beschleunigen willst, dann eine Erklärung zum Verzicht auf Rechtsmittel abgeben, aber wegen 2 Wochen Widerspruchsfrist musst dir überlegen, ob es das bringt.

habe die TF gestanden
Gibt eh genug Beweise... ;)

Nächste Woche werde ich mich um einen Termin bei MPU-Stelle kümmern, einen Abstinenzvertrag abschließen über 12 Monate (Urin) und eine "Erstberatung" einfordern. Ich bin echt verunsichert, was jetzt in nächster Zeit alles auf mich zukommt, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben.
Würde überlegen, ob du vorher oder zumindest zusätzlich nochmal zur Suchtberatung gehst, denen ein Update gibst und dich dort beraten lässt. Wichtig wäre, ab sofort abstinent zu leben und zügig ins Kontrollprogramm zu gehen.


Für alles Weitere erst mal den Strafbefehl abwarten, der wird auch Grundlage für die MPU sein. In Summe wirst du jetzt ohnehin locker 1,5 Jahre laufen dürfen...


Vorsicht mit allen Infos zum Thema Sucht.
Zu Vorsicht rate ich auch, aber sei dir im Klaren, dass du nicht erstmalig aufgefallen bist, dass du mit ca. 2 o/oo noch ein Auto fahren konntest, du sogar selbst schon dich in der Problemzone gesehen hast... Unabhängig davon, welche Hypothese der GA aufstellen wird, eine gewisse Problematik kannst und solltest du nicht leugnen und dir auch nicht ausreden lassen. Die Einsicht ist das wichtigste Element, dass du eine Änderung erfolgreich umsetzen kannst.

Mach dir aktuell nicht so viel Kopf um Aussagen in der MPU, das ist noch einige Monate hin. Jetzt geht es erst mal darum, dass du deine Probleme in den Griff bekommst.

am Wochenende leicht depressiv konsumiere und meine Gedanken um mehr oder minder negative Dinge in meinem Leben kreisen, obwohl ich in den äußeren Faktoren nun fast alles hatte, was ich wollte.
Da kann ein wichtiger Schlüssel für deine Aufarbeitung liegen, aber das wird auch nicht das einzige Thema sein.
 
Heute kam der Brief von der Staatsanwaltschaft, ob ich mich zu dem Fall äußern möchte. Vorwurf: Vorsätzlich Trunkenheit im Verkehr. Atemalkohol 2,00; 12 Bier zu 0,33l
Ich habe während der Kontrolle und der Blutentnahme die Aussage verweigert. Was ich auf der Hin- und Rückfahrt zur Blutentnahme noch gesagt habe weis ich nicht. Ich war laut meiner Erinnerung sehr schweigsam, ob ich doch noch irgendwas gesagt habe weis ich nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass ich an die Tanke gefahren bin, um mir Zigaretten zu kaufen und....4 Bier, die ich zu Hause eh nicht getrunken hätte. Die 4 gekauften Bier dürften laut Polizeibericht bekannt sein, könnne die mir darauß Vorsatz vorwerfen oder versucht der Staatsanwalt mich durch den Vorwurf des Vorsatzes zur Aussage zu bewegen?

Ich verweise nochmal auf meine Schilderung meines Eingangspost:
Frage 3: Wenn die Polizei/das Gericht zur Stellungnahme auffordert, wie soll ich mich verhalten? Ich hätte bei einer Arbeitskollegin pennen können, die eine Stunde eher gegangen ist, ein Typ hat noch Streß mit mir angefangen, wo glücklicherweise 2 weibliche Bekannte deeskalierend interveniert haben. Warum ich ins Auto gestiegen bin weis ich nicht, Ausfallerscheinungen 2x Schlängellinie auf der Landstraße, habe ich in meinem Zustand kurz registiert und mir dann gedacht, "Ich will nach Hause". Dann bin ich wie gesagt zur Tankstelle gefahren, wo ich eine Schachtel Zigaretten und dummerweise noch 4 Bier gekauft habe. Warum weis ich nicht. An die Fahrt zur Blutentnahme kann ich mich nicht erinnern. >>Aussage verweigern?<< Bei der Polizei habe ich, als ich meinen Autoschlüssel, abgeholt habe die TF gestanden und um ein beschleunigtes Verfahren gebeten (wurde aktenkundig notiert), da die Gerichte hier wohl recht lange brauchen in meiner Region.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Aus meiner subjektiven Sicht, habe ich nicht vorsätzlich gehandelt, sondern bin einfach wie ein betrunkener "Roboter" ins Auto gestiegen und habe nicht mehr an die Absprache mit meiner Kollegin gedacht. Sie war zu dem Zeitpunkt ca. 1,5 Stunden schon weg und die Absprache lag ca. 4,5 Stunden zurück bezüglich des Schlafplatzes. Des Weiteren bin ich ja noch an die Tankstelle gefahren, das heißt, wenn mir bewusst gewesen wäre, dass ich Betrunken bin / nicht fahrtüchtig, hätte ich das ja nicht gemacht....so zumindest mein Gedankengang.
Abstinenzvertrag über ein Jahr ist übrigens jetzt unterschrieben.
 
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