Hallo liebes Forum, ich danke jedem im Voraus für Hinweise/Kritik/Anmerkungen. Da meine MPU schon relativ zeitnah ist, hoffe ich das ich nicht zu spät dran bin.
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,88 m
Gewicht: 77 kg
Alter: 25
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 20.03.2022
BAK: 1,45
Trinkbeginn: 20:00 Uhr
Trinkende: 3:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:45 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr am 04.07.2022 vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis, dagegen Einspruch erhoben, 12.01.2023 Hauptverhandlung: Urteil: wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und einem fünfmonatigen Fahrverbot. Am 12.01.2023 Führerschein vom Gericht wiedererhalten da der Zeitraum des vorläufigen Entzugs mit angerechnet wurde.
Dauer der Sperrfrist: /
Führerschein
Habe ich noch: ja
Habe ich abgegeben: nein
Habe ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: /
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Jein (nächsten Montag 08.05.2023 Einsicht)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
1. Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 FeV (Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung) ein Kraftfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse BE sowie ein Fahrzeug sicher führen?
2. Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug bzw. Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird (Fähigkeit zum Trennen eines die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsums und das Führen eines Kraftfahrzeugs)?
3. Liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Fahrerlaubnisklasse BE bzw. eines Fahrzeuges in Frage stellen?
Bundesland: Thüringen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ja, zu besonderen Anlässen, ca. 7 Anlässe im Jahr, max. 3 Bier á 0,22l
Ich lebe abstinent seit: /
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: /
Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: ja, vor 3 Wochen beim Arzt, war alles in Ordnung
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja (nächste Woche Dienstag)
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: 25.05.2023
Welche Stelle (MPI): DEKRA
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: gibt keins
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,88 m
Gewicht: 77 kg
Alter: 25
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 20.03.2022
BAK: 1,45
Trinkbeginn: 20:00 Uhr
Trinkende: 3:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:45 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr am 04.07.2022 vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis, dagegen Einspruch erhoben, 12.01.2023 Hauptverhandlung: Urteil: wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und einem fünfmonatigen Fahrverbot. Am 12.01.2023 Führerschein vom Gericht wiedererhalten da der Zeitraum des vorläufigen Entzugs mit angerechnet wurde.
Dauer der Sperrfrist: /
Führerschein
Habe ich noch: ja
Habe ich abgegeben: nein
Habe ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: /
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Jein (nächsten Montag 08.05.2023 Einsicht)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
1. Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch im Sinne der Anlage 4 FeV (Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung) ein Kraftfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse BE sowie ein Fahrzeug sicher führen?
2. Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein Kraftfahrzeug bzw. Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird (Fähigkeit zum Trennen eines die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsums und das Führen eines Kraftfahrzeugs)?
3. Liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Fahrerlaubnisklasse BE bzw. eines Fahrzeuges in Frage stellen?
Bundesland: Thüringen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ja, zu besonderen Anlässen, ca. 7 Anlässe im Jahr, max. 3 Bier á 0,22l
Ich lebe abstinent seit: /
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: /
Leberwerte ja/nein seit wann, wie viele: ja, vor 3 Wochen beim Arzt, war alles in Ordnung
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja (nächste Woche Dienstag)
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: 25.05.2023
Welche Stelle (MPI): DEKRA
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: gibt keins
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein