Hallo zusammen,
ich bin so froh, dass ich auf das Forum aufmerksam geworden bin und hoffe, dass mir hier geholfen bzw. Empfehlungen ausgesprochen werden können. Mein Fall ist ziemlich speziell und selbst meine Anwalt in Deutschland scheint überfordert zu sein. Kurze Zusammenfassung:
- Umzug von Deutschland nach Österreich aufgrund eines neuen Jobs im November 2022
- Ende Januar die erste Dienstreise zu einem Kunden von Österreich nach Deutschland mit dem Auto (Ziel BaWü)
- Am Tag das Ankufnt im Hotel fleißig mit den Kollegen fünf 0,5 Liter Bier getrunken
- Weiterer Konsum von Bier (2 Stück 0,5 Liter) am morgen vor der Fahrt zum ersten Kunden, um den "Hangover" vom Vortag in den Griff zu bekommen und die Übelkeit zu überbrücken; weitere 3 Bier folgten am Nachmittag vor dem zweiten Kundenbesuch während das Auto an der Ladesäule hing. Es ist zu erwähnen, dass ich extrem leide sobald ich 2-3 Bier trinke und mein Magen am nächsten Tag verrückt spielt und ich mich oft übergeben muss. Deswegen habe ich es, so oft wie möglich, vermieden Alkohol zu trinken.
- Auf dem Weg zum einem weiteren Kunden wurde ich von der Autobahnpolizei angehalten, da mein Auto einen technischen defekt hatte und Wischwasser während der Fahrt verloren hat
- Den Polizisten ist meine Alkoholfahne aufgefallen; ein Atemtest ergab 1,9 Promille und der Bluttest kuriose 2,9 Promille
- Es folgte der sofortige Führerscheinentzug etc.
- Es wurde sofort eine Rechtsanwältin eingeschaltet
- Im Nachhinein folgte aufgrund der ganzen Situation eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber
- Die Ursprünglich ausgesprochene Strafe wurde aufgrund des Jobverlustes verkürzt. Ebenso sollte die Anwältin Einspruch gegen die 15 Monate Sperrfrist einlegen. Dies aber meiner Meinung nach nicht passiert bzw ist in keinem Brief ersichtlich. Somit besteht diese und das Urteil ist nun rechtskräftig.
- Ebenso hat mir die Rechtsanwältin dazu geraten, den Führerschein einfach in Österreich neu zu absolvieren, da ich meinen Lebensmittelpunkt hierhin verlegt habe und die Sperrfrist nur für Deutschland gilt. Nachdem ich den gesamten Theorieunterricht und bereits einige Fahrstunden absolviert habe und die ganzen Betrag bei der Fahrschule von 1800 Euro beglichen habe, wurde mir mitgeteilt, dass die Führerscheinstelle in Österreich den Antrag auf den Führerschein ablehnt, da es Verkehrsvergehen in Deutschland gibt (Vergehen im Detail bekannt) und ich einen Führerschein besitze bzw. besessen habe in der EU.
Schwer zu beschreiben aber ich hoffe, dass Ihr es versteht. Was ist nun das richtige vorgehen hier? Ich habe ein erstes Gespräch mit einem "MPU-Coach" aus dem Internet gehabt bzw. auch aus Empfehlung von meiner Anwältin. Dieser würde mich natürlich auf meinen Weg begleiten, dass für "schlappe" 1700 Euro für 10 Stunde Training inkl. raussuchen der Labore die nach CTU-Kriterien in Österreich agieren. Er hat mir jedoch erzählt, dass es ab Juli Gesetzesänderungen gibt und es bei mir zu einer Absitzen von 15 Monaten kommen/muss wird. Stimmt es? Ich habe seit dem Vorfall keinen Schluck mehr getrunken und würde jetzt bei TÜV Süd in Deutschland an der Grenze zu Österreich, eine Haaranalyse veranlassen.
Sind Euch auch zufällig Labore bekannt, die sich in Österreich befinden und die aber auch in Deutschland anerkannt werden? Sollte ich mir den ganzen Weg mit der MPU in Deutschland doch sparen und nach 15 Monate Sperrfrist in Österreich einen neuen Versuch wagen? Lohnt es sich, jetzt nach Ablauf von 3 Monaten, eine Sperrfristverkürzung über meine Anwältin zu beantragen?
Mögliche Gründe die dafür sprechen:
- Erstmaliges Vergehen aufgrund einer extreme Kurzschlussreaktion
- Begannen aufgrund vom psychischen Druck während der Geschäftsreise, um dadurch „lockerer“ bei Kunden zu werden.
- Extreme Konsequenzen davongetragen und dadurch ist eine Wiederholungstat ausgeschlossen (Jobverlust, private Probleme, ganze Familie leidet aufgrund der Auswanderung und des Jobverlustes, Auswanderung nur wegen dem Job…)
- Nie ein Alkoholproblem gehabt (seit Ende Januar kein Alkoholkonsum). Welcher nachgewiesen werden kann.
- Freiwilliger Besuch der Alkoholberatung. Nach 4 Terminen jedoch aktuell keinen neuen Termin erhalten, da keine Sucht vorhanden ist, laut dem Betreuer.
- Vollständige Absolvierung des Theorieunterrichts bei einer Fahrschule. Die Intention ist Ihnen bekannt, jedoch könnte man hier evtl. als ein „freiwilliges“ Absolvieren erwähnen? Das absolvieren kann nachgewiesen werden.
- Abstinenz für 3 Monate nachweisbar
Wie Ihr merkt, ist es eine schwierige und spezielle Situation. Ich habe versucht, alles so kurz es geht zusammen zu fassen. Stellt mir gerne Fragen, falls ich etwas vergessen habe oder etwas unschlüssig erscheint.
Der Fragebogen:
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 168cm
Gewicht: 65kg
Alter: 34
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.01.2022
BAK: 2,9 AK:1,89
Trinkbeginn: 8 Uhr morgens
Trinkende: 16.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 17.30 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 15 Monate
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: In Österreich versucht neu zu machen
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nur Anwältin
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nicht bekannt
Bundesland:
BaWü
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:nein
Ich lebe abstinent seit: seit dem Vorfall (ende Januar 2023)
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein (Termin bei TÜV Süd in der mache bzw. heute kontaktiert)
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nicht bekannt
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja, 4 Einzeltermin (danach keine mehr erhalten); Sieht kein Rückfallrisiko und nur im Notfall sollte ich mich melden
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: noch keine Anordnung erhalten
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
ich bin so froh, dass ich auf das Forum aufmerksam geworden bin und hoffe, dass mir hier geholfen bzw. Empfehlungen ausgesprochen werden können. Mein Fall ist ziemlich speziell und selbst meine Anwalt in Deutschland scheint überfordert zu sein. Kurze Zusammenfassung:
- Umzug von Deutschland nach Österreich aufgrund eines neuen Jobs im November 2022
- Ende Januar die erste Dienstreise zu einem Kunden von Österreich nach Deutschland mit dem Auto (Ziel BaWü)
- Am Tag das Ankufnt im Hotel fleißig mit den Kollegen fünf 0,5 Liter Bier getrunken
- Weiterer Konsum von Bier (2 Stück 0,5 Liter) am morgen vor der Fahrt zum ersten Kunden, um den "Hangover" vom Vortag in den Griff zu bekommen und die Übelkeit zu überbrücken; weitere 3 Bier folgten am Nachmittag vor dem zweiten Kundenbesuch während das Auto an der Ladesäule hing. Es ist zu erwähnen, dass ich extrem leide sobald ich 2-3 Bier trinke und mein Magen am nächsten Tag verrückt spielt und ich mich oft übergeben muss. Deswegen habe ich es, so oft wie möglich, vermieden Alkohol zu trinken.
- Auf dem Weg zum einem weiteren Kunden wurde ich von der Autobahnpolizei angehalten, da mein Auto einen technischen defekt hatte und Wischwasser während der Fahrt verloren hat
- Den Polizisten ist meine Alkoholfahne aufgefallen; ein Atemtest ergab 1,9 Promille und der Bluttest kuriose 2,9 Promille
- Es folgte der sofortige Führerscheinentzug etc.
- Es wurde sofort eine Rechtsanwältin eingeschaltet
- Im Nachhinein folgte aufgrund der ganzen Situation eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber
- Die Ursprünglich ausgesprochene Strafe wurde aufgrund des Jobverlustes verkürzt. Ebenso sollte die Anwältin Einspruch gegen die 15 Monate Sperrfrist einlegen. Dies aber meiner Meinung nach nicht passiert bzw ist in keinem Brief ersichtlich. Somit besteht diese und das Urteil ist nun rechtskräftig.
- Ebenso hat mir die Rechtsanwältin dazu geraten, den Führerschein einfach in Österreich neu zu absolvieren, da ich meinen Lebensmittelpunkt hierhin verlegt habe und die Sperrfrist nur für Deutschland gilt. Nachdem ich den gesamten Theorieunterricht und bereits einige Fahrstunden absolviert habe und die ganzen Betrag bei der Fahrschule von 1800 Euro beglichen habe, wurde mir mitgeteilt, dass die Führerscheinstelle in Österreich den Antrag auf den Führerschein ablehnt, da es Verkehrsvergehen in Deutschland gibt (Vergehen im Detail bekannt) und ich einen Führerschein besitze bzw. besessen habe in der EU.
Schwer zu beschreiben aber ich hoffe, dass Ihr es versteht. Was ist nun das richtige vorgehen hier? Ich habe ein erstes Gespräch mit einem "MPU-Coach" aus dem Internet gehabt bzw. auch aus Empfehlung von meiner Anwältin. Dieser würde mich natürlich auf meinen Weg begleiten, dass für "schlappe" 1700 Euro für 10 Stunde Training inkl. raussuchen der Labore die nach CTU-Kriterien in Österreich agieren. Er hat mir jedoch erzählt, dass es ab Juli Gesetzesänderungen gibt und es bei mir zu einer Absitzen von 15 Monaten kommen/muss wird. Stimmt es? Ich habe seit dem Vorfall keinen Schluck mehr getrunken und würde jetzt bei TÜV Süd in Deutschland an der Grenze zu Österreich, eine Haaranalyse veranlassen.
Sind Euch auch zufällig Labore bekannt, die sich in Österreich befinden und die aber auch in Deutschland anerkannt werden? Sollte ich mir den ganzen Weg mit der MPU in Deutschland doch sparen und nach 15 Monate Sperrfrist in Österreich einen neuen Versuch wagen? Lohnt es sich, jetzt nach Ablauf von 3 Monaten, eine Sperrfristverkürzung über meine Anwältin zu beantragen?
Mögliche Gründe die dafür sprechen:
- Erstmaliges Vergehen aufgrund einer extreme Kurzschlussreaktion
- Begannen aufgrund vom psychischen Druck während der Geschäftsreise, um dadurch „lockerer“ bei Kunden zu werden.
- Extreme Konsequenzen davongetragen und dadurch ist eine Wiederholungstat ausgeschlossen (Jobverlust, private Probleme, ganze Familie leidet aufgrund der Auswanderung und des Jobverlustes, Auswanderung nur wegen dem Job…)
- Nie ein Alkoholproblem gehabt (seit Ende Januar kein Alkoholkonsum). Welcher nachgewiesen werden kann.
- Freiwilliger Besuch der Alkoholberatung. Nach 4 Terminen jedoch aktuell keinen neuen Termin erhalten, da keine Sucht vorhanden ist, laut dem Betreuer.
- Vollständige Absolvierung des Theorieunterrichts bei einer Fahrschule. Die Intention ist Ihnen bekannt, jedoch könnte man hier evtl. als ein „freiwilliges“ Absolvieren erwähnen? Das absolvieren kann nachgewiesen werden.
- Abstinenz für 3 Monate nachweisbar
Wie Ihr merkt, ist es eine schwierige und spezielle Situation. Ich habe versucht, alles so kurz es geht zusammen zu fassen. Stellt mir gerne Fragen, falls ich etwas vergessen habe oder etwas unschlüssig erscheint.
Der Fragebogen:
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 168cm
Gewicht: 65kg
Alter: 34
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.01.2022
BAK: 2,9 AK:1,89
Trinkbeginn: 8 Uhr morgens
Trinkende: 16.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 17.30 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 15 Monate
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: In Österreich versucht neu zu machen
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nur Anwältin
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nicht bekannt
Bundesland:
BaWü
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:nein
Ich lebe abstinent seit: seit dem Vorfall (ende Januar 2023)
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein (Termin bei TÜV Süd in der mache bzw. heute kontaktiert)
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nicht bekannt
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja, 4 Einzeltermin (danach keine mehr erhalten); Sieht kein Rückfallrisiko und nur im Notfall sollte ich mich melden
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: noch keine Anordnung erhalten
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
Vielen Dank für Eure Unterstützung.