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2,9 Promille am Steuer in Deutschland - deutscher Führerschein, wohnhaft in Österreich

Bernd_M12

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich bin so froh, dass ich auf das Forum aufmerksam geworden bin und hoffe, dass mir hier geholfen bzw. Empfehlungen ausgesprochen werden können. Mein Fall ist ziemlich speziell und selbst meine Anwalt in Deutschland scheint überfordert zu sein. Kurze Zusammenfassung:

- Umzug von Deutschland nach Österreich aufgrund eines neuen Jobs im November 2022
- Ende Januar die erste Dienstreise zu einem Kunden von Österreich nach Deutschland mit dem Auto (Ziel BaWü)
- Am Tag das Ankufnt im Hotel fleißig mit den Kollegen fünf 0,5 Liter Bier getrunken
- Weiterer Konsum von Bier (2 Stück 0,5 Liter) am morgen vor der Fahrt zum ersten Kunden, um den "Hangover" vom Vortag in den Griff zu bekommen und die Übelkeit zu überbrücken; weitere 3 Bier folgten am Nachmittag vor dem zweiten Kundenbesuch während das Auto an der Ladesäule hing. Es ist zu erwähnen, dass ich extrem leide sobald ich 2-3 Bier trinke und mein Magen am nächsten Tag verrückt spielt und ich mich oft übergeben muss. Deswegen habe ich es, so oft wie möglich, vermieden Alkohol zu trinken.
- Auf dem Weg zum einem weiteren Kunden wurde ich von der Autobahnpolizei angehalten, da mein Auto einen technischen defekt hatte und Wischwasser während der Fahrt verloren hat
- Den Polizisten ist meine Alkoholfahne aufgefallen; ein Atemtest ergab 1,9 Promille und der Bluttest kuriose 2,9 Promille
- Es folgte der sofortige Führerscheinentzug etc.

- Es wurde sofort eine Rechtsanwältin eingeschaltet
- Im Nachhinein folgte aufgrund der ganzen Situation eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber
- Die Ursprünglich ausgesprochene Strafe wurde aufgrund des Jobverlustes verkürzt. Ebenso sollte die Anwältin Einspruch gegen die 15 Monate Sperrfrist einlegen. Dies aber meiner Meinung nach nicht passiert bzw ist in keinem Brief ersichtlich. Somit besteht diese und das Urteil ist nun rechtskräftig.

- Ebenso hat mir die Rechtsanwältin dazu geraten, den Führerschein einfach in Österreich neu zu absolvieren, da ich meinen Lebensmittelpunkt hierhin verlegt habe und die Sperrfrist nur für Deutschland gilt. Nachdem ich den gesamten Theorieunterricht und bereits einige Fahrstunden absolviert habe und die ganzen Betrag bei der Fahrschule von 1800 Euro beglichen habe, wurde mir mitgeteilt, dass die Führerscheinstelle in Österreich den Antrag auf den Führerschein ablehnt, da es Verkehrsvergehen in Deutschland gibt (Vergehen im Detail bekannt) und ich einen Führerschein besitze bzw. besessen habe in der EU.

Schwer zu beschreiben aber ich hoffe, dass Ihr es versteht. Was ist nun das richtige vorgehen hier? Ich habe ein erstes Gespräch mit einem "MPU-Coach" aus dem Internet gehabt bzw. auch aus Empfehlung von meiner Anwältin. Dieser würde mich natürlich auf meinen Weg begleiten, dass für "schlappe" 1700 Euro für 10 Stunde Training inkl. raussuchen der Labore die nach CTU-Kriterien in Österreich agieren. Er hat mir jedoch erzählt, dass es ab Juli Gesetzesänderungen gibt und es bei mir zu einer Absitzen von 15 Monaten kommen/muss wird. Stimmt es? Ich habe seit dem Vorfall keinen Schluck mehr getrunken und würde jetzt bei TÜV Süd in Deutschland an der Grenze zu Österreich, eine Haaranalyse veranlassen.

Sind Euch auch zufällig Labore bekannt, die sich in Österreich befinden und die aber auch in Deutschland anerkannt werden? Sollte ich mir den ganzen Weg mit der MPU in Deutschland doch sparen und nach 15 Monate Sperrfrist in Österreich einen neuen Versuch wagen? Lohnt es sich, jetzt nach Ablauf von 3 Monaten, eine Sperrfristverkürzung über meine Anwältin zu beantragen?

Mögliche Gründe die dafür sprechen:
- Erstmaliges Vergehen aufgrund einer extreme Kurzschlussreaktion
- Begannen aufgrund vom psychischen Druck während der Geschäftsreise, um dadurch „lockerer“ bei Kunden zu werden.
- Extreme Konsequenzen davongetragen und dadurch ist eine Wiederholungstat ausgeschlossen (Jobverlust, private Probleme, ganze Familie leidet aufgrund der Auswanderung und des Jobverlustes, Auswanderung nur wegen dem Job…)
- Nie ein Alkoholproblem gehabt (seit Ende Januar kein Alkoholkonsum). Welcher nachgewiesen werden kann.
- Freiwilliger Besuch der Alkoholberatung. Nach 4 Terminen jedoch aktuell keinen neuen Termin erhalten, da keine Sucht vorhanden ist, laut dem Betreuer.
- Vollständige Absolvierung des Theorieunterrichts bei einer Fahrschule. Die Intention ist Ihnen bekannt, jedoch könnte man hier evtl. als ein „freiwilliges“ Absolvieren erwähnen? Das absolvieren kann nachgewiesen werden.
- Abstinenz für 3 Monate nachweisbar

Wie Ihr merkt, ist es eine schwierige und spezielle Situation. Ich habe versucht, alles so kurz es geht zusammen zu fassen. Stellt mir gerne Fragen, falls ich etwas vergessen habe oder etwas unschlüssig erscheint.

Der Fragebogen:

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 168cm
Gewicht: 65kg
Alter: 34

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.01.2022
BAK: 2,9 AK:1,89
Trinkbeginn: 8 Uhr morgens
Trinkende: 16.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 17.30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 15 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: In Österreich versucht neu zu machen
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nur Anwältin
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nicht bekannt

Bundesland:

BaWü

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:nein
Ich lebe abstinent seit: seit dem Vorfall (ende Januar 2023)

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein (Termin bei TÜV Süd in der mache bzw. heute kontaktiert)
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nicht bekannt

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja, 4 Einzeltermin (danach keine mehr erhalten); Sieht kein Rückfallrisiko und nur im Notfall sollte ich mich melden
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: noch keine Anordnung erhalten
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine

Vielen Dank für Eure Unterstützung.
 
Hallo und Willkommen,
ich möchte nur vorab auf ein paar einzelne Details eingehen:
- Ende Januar die erste Dienstreise zu einem Kunden von Österreich nach Deutschland mit dem Auto (Ziel BaWü)
- Am Tag das Ankufnt im Hotel fleißig mit den Kollegen fünf 0,5 Liter Bier getrunken
- Weiterer Konsum von Bier (2 Stück 0,5 Liter) am morgen vor der Fahrt zum ersten Kunden, um den "Hangover" vom Vortag in den Griff zu bekommen und die Übelkeit zu überbrücken; weitere 3 Bier folgten am Nachmittag vor dem zweiten Kundenbesuch während das Auto an der Ladesäule hing. Es ist zu erwähnen, dass ich extrem leide sobald ich 2-3 Bier trinke und mein Magen am nächsten Tag verrückt spielt und ich mich oft übergeben muss. Deswegen habe ich es, so oft wie möglich, vermieden Alkohol zu trinken.
- Auf dem Weg zum einem weiteren Kunden wurde ich von der Autobahnpolizei angehalten, da mein Auto einen technischen defekt hatte und Wischwasser während der Fahrt verloren hat
- Den Polizisten ist meine Alkoholfahne aufgefallen; ein Atemtest ergab 1,9 Promille und der Bluttest kuriose 2,9 Promille
D.h. klingt für mich nach der Darstellung, daß keine Ausfallerscheinungen hattest. Spricht für ein fortgeschrittenes Problem.
Offiziell gilt ein BAK von 3‰ die Abhängigkeit als gesichert anzunehmen. Bei 2,9 wird davon vermutlich auszugehen sein.
Lt. den 4. BuK ist nun die Anforderung an die Abstinenzbelege festgelegt worden. I.d.F. gilt es 15 Monate nachzuweisen
(davor war der Passus schwammig formuliert mit "..wesentlich länger als 1 Jahr..")
...Ebenso sollte die Anwältin Einspruch gegen die 15 Monate Sperrfrist einlegen. Dies aber meiner Meinung nach nicht passiert bzw ist in keinem Brief ersichtlich. Somit besteht diese und das Urteil ist nun rechtskräftig.
Hätte eh nichts gebracht, aufgrund den notwendigen Abstinenznachweisen.
- Ebenso hat mir die Rechtsanwältin dazu geraten, den Führerschein einfach in Österreich neu zu absolvieren, da ich meinen Lebensmittelpunkt hierhin verlegt habe und die Sperrfrist nur für Deutschland gilt. Nachdem ich den gesamten Theorieunterricht und bereits einige Fahrstunden absolviert habe und die ganzen Betrag bei der Fahrschule von 1800 Euro beglichen habe, wurde mir mitgeteilt, dass die Führerscheinstelle in Österreich den Antrag auf den Führerschein ablehnt, da es Verkehrsvergehen in Deutschland gibt (Vergehen im Detail bekannt) und ich einen Führerschein besitze bzw. besessen habe in der EU.
beantragen kann man im Ausland normalerweise erst dann, wennd ie Sperrzeit abgelaufen ist.
Wobei soweit ich weiß in Österreich es die VPU gibt, entspricht der Deutschen MPU. Die Voraussetzungen hierzu sind mir nicht bekannt, auch nicht die Anforderungen an Abstinenznachweise.
Schwer zu beschreiben aber ich hoffe, dass Ihr es versteht. Was ist nun das richtige vorgehen hier? Ich habe ein erstes Gespräch mit einem "MPU-Coach" aus dem Internet gehabt bzw. auch aus Empfehlung von meiner Anwältin. Dieser würde mich natürlich auf meinen Weg begleiten, dass für "schlappe" 1700 Euro für 10 Stunde Training inkl. raussuchen der Labore die nach CTU-Kriterien in Österreich agieren. Er hat mir jedoch erzählt, dass es ab Juli Gesetzesänderungen gibt und es bei mir zu einer Absitzen von 15 Monaten kommen/muss wird. Stimmt es? Ich habe seit dem Vorfall keinen Schluck mehr getrunken und würde jetzt bei TÜV Süd in Deutschland an der Grenze zu Österreich, eine Haaranalyse veranlassen.
wie oben erwähnt bezieht er isch auf die 4. BuK. Mit dem BAK wird es auf das hinauslaufen.
Hier findest eine Auflistung von Adressen Labore. Wie schon erwähnt, die Thematik mit Österreich ist mir nicht bekannt.
Würde empfehlen in Österreich direkt nachzufragen.
Mögliche Gründe die dafür sprechen:
- Erstmaliges Vergehen aufgrund einer extreme Kurzschlussreaktion
- Begannen aufgrund vom psychischen Druck während der Geschäftsreise, um dadurch „lockerer“ bei Kunden zu werden.
- Extreme Konsequenzen davongetragen und dadurch ist eine Wiederholungstat ausgeschlossen (Jobverlust, private Probleme, ganze Familie leidet aufgrund der Auswanderung und des Jobverlustes, Auswanderung nur wegen dem Job…)
- Nie ein Alkoholproblem gehabt (seit Ende Januar kein Alkoholkonsum). Welcher nachgewiesen werden kann.
- Freiwilliger Besuch der Alkoholberatung. Nach 4 Terminen jedoch aktuell keinen neuen Termin erhalten, da keine Sucht vorhanden ist, laut dem Betreuer.
- Vollständige Absolvierung des Theorieunterrichts bei einer Fahrschule. Die Intention ist Ihnen bekannt, jedoch könnte man hier evtl. als ein „freiwilliges“ Absolvieren erwähnen? Das absolvieren kann nachgewiesen werden.
- Abstinenz für 3 Monate nachweisbar
wie schon erwähnt, könnte damit eine Sperrzeitverkürzung erreicht werden. Diese bringt Dir allerdings nichts..
 
Hallo und Willkommen,
ich möchte nur vorab auf ein paar einzelne Details eingehen:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Deine Aussagen decken sich so ziemlich mit denen, die ich von meiner Anwältin und dem MPU Coach erhalten habe bzgl der 15 Monate Abstinenz. Zu den Ausfallerscheinungen: diese sind tatsächlich erst eingetreten, als ich im Polizeiauto saß. Ich kann mich an den ganzen Akt, Sicherheitsleistung hinterlegen, Blutabnahme und getätigten Aussagen nicht mehr erinnern. Ich habe praktisch unverzüglich vor der Kontrolle die 3 Bier getrunken und wahrscheinlich setzte die Wirkung dann verzögert ein. Leider ist es aufgrund der Verhältnismäßig geringen Körpergröße und Gewicht so, dass Alkohol ziemlich schnell und erhöht wirkt bei mir. Die Frage ist, ob der „Sturztrunk“ die Abstinenz irgendwie auf 12 Monate verkürzen könnte? Der MPU Coach meinte gestern, dass wir die MPU mit 12 Monaten starten können aber auf eigenes Risiko. Es besteht die Gefahr, dass eine zweite durchgeführt werden muss

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gekürzt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, gibt es auch ein „günstiges“ Labor für die Alkohol Haaranalyse in Passau oder in der Nähe? Möglichst an der österreichischen Grenze oder gar in Oberösterreich? Danke!
 
Zumindest in BaWü ist eine Sperrfristverkürzung bei deinem Pegel nicht drin. Du musst dazu unter 2o/oo liegen, damit das überhaupt, mit Auflagen, bei den Behörden durchgehen kann.

Die Frage ist, ob der „Sturztrunk“ die Abstinenz irgendwie auf 12 Monate verkürzen könnte?
Mit welcher Begründung?
Die Abstinenzforderung stellt auf einer „Diagnose“ ab, wenn da dein Alkoholproblem dementsrechend eingestuft wird, dann steht die Abstinenzforderung im Raum, völlig egal, wann du wieviel gebechert hast.
 
Die einzige und wahre Begründung wäre der psychische Druck vor dem Kundentermin. Es war der erste Kundenbesuch für den neuen Arbeitgeber, ich war extrem nervös und wollte dadurch lockerer und gesprächiger beim Kunden auftreten. Im Nachhinein war es natürlich einer der größten Fehler in meinem Leben. Mir war es nicht bewusst, dass ich von drei 0,5 Liter Bier eine derartige Promillezahl erreichen würde. Ich habe natürlich den Tag mit meinem Suchtberater intensiv besprochen und meinen vorhergegangen Alkoholkonsum. Nachdem ich alles aufgearbeitet habe, ist mir klar geworden, dass Alkohol in meinem Leben nichts mehr zu suchen hat. Ebenso hat es mir in der Vergangenheit keine Vorteile gebracht, es war stets ein "Gesellschaftlicher" Konsum, auf den ich gerne Verzichten kann, da in den letzen Monaten gemerkt habe, dass es ohne Alkohol funktioniert, ich mich körperlich besser fühlen und genau so ein Teil der trinkenden Gesellschaft bin und dafür kein Alkohol notwenig ist. Alles in allem, hat mir der Alkohol nur Probleme bereitet und das negative überwiegt extrem.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vergiß deine Ausreden, die interessieren niemanden.

Allein die 2,9 erreichten Promille sagen schon aus, dass du ein massives Alkoholproblem hast und in der Vergangenheit im dreistelligen Bereich bis zu deiner jeweiligen Anschlaggrenze gesoffen hast. Deine Angaben zu deiner Trinkvergangenheit und der Erwischt-Fahrt sind unglaubwürdig und werden bei einer MPU so bewertet.

Für die Einstufung deiner Problemtiefe zählen in erster Linie die Angaben der Polizei, des Arztes und deines damaligen Verhaltens. Was du aktuell angibst zählt nur insoweit, als es zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Erfahrungswissen passt. Und da passt leider nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die einzige und wahre Begründung wäre der psychische Druck vor dem Kundentermin.
Das ist sowas von keine Begründung, erst recht nicht für eine Sperrfristverkürzung. Wenn du dir 3 Promille reinpumpst, bevor du zu einem wichtigen Termin gehst, dann hast du ein so massives Problem, dass du ohne Alkohol nicht mehr klarkommst.
Ich schliesse mich Murphy an, deine Schilderungen sind unglaubwürdig, deine Vorgeschichte ist anders als von dir dargestellt und dein Problem viel grösser als du momentan zugeben möchtest.

Verkürzung wirst du keine kriegen, und wenn du nicht dein Problem einsiehst, so bald auch keinen Führerschein.
 
Das ist sowas von keine Begründung, erst recht nicht für eine Sperrfristverkürzung. Wenn du dir 3 Promille reinpumpst, bevor du zu einem wichtigen Termin gehst, dann hast du ein so massives Problem, dass du ohne Alkohol nicht mehr klarkommst.
Ich schliesse mich Murphy an, deine Schilderungen sind unglaubwürdig, deine Vorgeschichte ist anders als von dir dargestellt und dein Problem viel grösser als du momentan zugeben möchtest.

Verkürzung wirst du keine kriegen, und wenn du nicht dein Problem einsiehst, so bald auch keinen Führerschein.
Ich gebe Euch beiden natürlich recht, 3 Promille sind schon ein Brett.
Vergiß deine Ausreden, die interessieren niemanden.

Allein die 2,9 erreichten Promille sagen schon aus, dass du ein massives Alkoholproblem hast und in der Vergangenheit im dreistelligen Bereich bis zu deiner jeweiligen Anschlaggrenze gesoffen hast. Deine Angaben zu deiner Trinkvergangenheit und der Erwischt-Fahrt sind unglaubwürdig und werden bei einer MPU so bewertet.
Das ist leider aktuell mein größtes Problem, die Glaubwürdigkeit. Ich habe aber in der Vergangenheit definitiv nicht bis zur Anschlagsgrenze gesoffen, sorry das wüsste ich aber und wieso sollte ich hier lügen? Wir sind im November 2022 nach Österreich gezogen und aufgrund vom Stress bei der Haussuche, Bewerbungen und den darauffolgenden Umzug, habe ich von Juni- November 2022 keinen Schluck getrunken. Und solche Phase gab es öfters in meinem "Trinkverhalten". Es war mir wichtig fit zu sein und keinen Kater zu haben. Über die Feiertage im Dezember, habe ich Gesellschaft mit der Familie 3-4 Bier getrunken (5 Tage max. in 2 Wochen Urlaub) und Anfang Januar am Wochenende auch gerne mal 3-4 Bier über Freitag & Samstag verteilt. In der Woche war trinken aufgrund der Arbeit für mich Tabu. Der Fehler den ich begannen habe, war das trinken mit den Kollegen im Hotel am Abend vor dem Kundenbesuch. Ich hatte am nächsten Tag einen Kater, war dadurch total angespannt, mir war kotz-übel und ich wollte so nicht bei Kunden auftreten. Daher der Bierkosum am Tattag. Sorry, für die evtl. falsche Formulierung meiner Intention.
 
wieso sollte ich hier lügen

Zum Beispiel: Du willst die Story testen, die du gegenüber den Behörden erzählen willst, um deinen Führerschein möglichst schnell und stresslos wieder zu bekommen.

Und deine Angaben passen schon in den wenigen Beiträge nicht zusammen:

Weiterer Konsum von Bier (2 Stück 0,5 Liter) am morgen vor der Fahrt zum ersten Kunden, um den "Hangover" vom Vortag in den Griff zu bekommen und die Übelkeit zu überbrücken; weitere 3 Bier folgten am Nachmittag vor dem zweiten Kundenbesuch

versus

Es war der erste Kundenbesuch für den neuen Arbeitgeber

Das du dafür eine Erklärung findest ist schon klar.

Und wie bereits geschrieben: Deine Angaben werden von den Behörden und den Gutachtern nur geglaubt, wenn sie realistisch sind und dem gesicherten Erfahrungswissen entsprechen.
 
Hallo Bernd_M12,

was Dir hier versucht wird zu erklären ist;
Die Wenigsten würden es schaffen, bei deiner Promillezahl ihr Auto zu erreichen. Deren einzige Fahrt wäre es im Krankenwagen Richtung Krankenhaus zu fahren.
Mir war es nicht bewusst, dass ich von drei 0,5 Liter Bier eine derartige Promillezahl erreichen würde.
Dafür würdest Du eine zweistellige Anzahl von 0,5 ltr. Bieren benötigen.

Dass Du überhaupt noch in der Lage warst ein Fahrzeug zu führen, zeigt intensives Training von Konsum in ähnlichen Mengen an.

Ich glaube auch, dass der Führerschein dein geringstes Problem ist.
 
10 Halbe über ca. 20h verteilt ergeben NIEMALS 2,9 Promille.

Davon abgesehen, wer mit 2,9 im Kopf überhaupt noch sein Auto finden kann und es halbwegs fahren kann, der hat ordentlich Übung.


Nebenbei passen verschiedene Aussagen nicht zusammen, denn das hier...
Es ist zu erwähnen, dass ich extrem leide sobald ich 2-3 Bier trinke und mein Magen am nächsten Tag verrückt spielt und ich mich oft übergeben muss. Deswegen habe ich es, so oft wie möglich, vermieden Alkohol zu trinken.

würde in Kombination mit dem hier...
Über die Feiertage im Dezember, habe ich Gesellschaft mit der Familie 3-4 Bier getrunken (5 Tage max. in 2 Wochen Urlaub)
bedeuten, dass du über die Feiertage durchgängig am Reihern warst...
 
Zum Beispiel: Du willst die Story testen, die du gegenüber den Behörden erzählen willst, um deinen Führerschein möglichst schnell und stresslos wieder zu bekommen.

Und deine Angaben passen schon in den wenigen Beiträge nicht zusammen:

Danke für deine Hilfe! Ich will Euch hier wirklich nichts vom Pferd erzählen. Genauso wenig möchte ich, dem Gutachter bei der MPU Unwahrheiten erzählen. Ich möchte bei der Wahrheit bleiben um mich nicht in Widersprüchlich zu verstricken. Ich möchte kein Konstrukt aufbauen, welches auf Unwahrheiten basiert.

10 Halbe über ca. 20h verteilt ergeben NIEMALS 2,9 Promille.

Davon abgesehen, wer mit 2,9 im Kopf überhaupt noch sein Auto finden kann und es halbwegs fahren kann, der hat ordentlich Übung.
Wie oben erwähnt, sind es tatsächlich die getrunkenen Mengen. Wäre es mehr, würde ich es mitteilen. Ich habe die letzen drei Bier max. 10-20 Minuten vor der Kontrolle getrunken. Die Wirkung setzte erst ein, als ich bei der Polizei saß. Somit muss man hier sagen, dass ich genau rechtzeitig angehalten wurde. Wäre es 30-40 min. später gewesen, wäre wahrscheinlich was viel schlimmeres passiert. Denn von der Blutentnahmen und der allgemeinen Kommunikation mit den Beaten, weiß ich absolut nichts mehr. Wie auch erwähnt, leider sind 65Kg Körpergewicht keine große Maße und der Wert ist sicher schneller erreicht als bei einem 80-90 KG Mann.

bedeuten, dass du über die Feiertage durchgängig am Reihern warst...
Da ich keine 4-5 Bier in kürzester Zeit konsumiert habe, war ich nicht am Reihern, aber ja, ich habe den Alkohol über die Feiertage in den Knochen gemerkt. Ich war einfach nicht so Fit, aber da ich im Urlaub war, war es für mich kein großes Problem. Was ich im Nachhinein auch als Fehler darstellen muss. Jeglicher Konsum von Alkohol hat zur negativen Beeinträchtigung meiner Person geführt.

Zum Beispiel: Du willst die Story testen, die du gegenüber den Behörden erzählen willst, um deinen Führerschein möglichst schnell und stresslos wieder zu bekommen.

Und deine Angaben passen schon in den wenigen Beiträge nicht zusammen:
Auch hier hast du absolut recht. Der erste Kundenbesuch war eher so gemeint, dass es die erste Ausfahrt zu Kunden war. An einem Tag besuche ich mehrere Kunden. Somit waren es zwei Bier vor dem wirklich ersten Kundenbesuch und drei weitere vor dem zweiten, aber halt während der ersten Ausfahrt zu Kunden- sorry.
 
Wie oben erwähnt, sind es tatsächlich die getrunkenen Mengen
Ich habe die mal in einen Promillerechner eingegeben, zusammen mit deinen sonstigen Daten.
Trinkbeginn abends 20h, Ende 23h, 5 Halbe.
Dann morgens 2 Halbe und nachmittags nochmal 3 Halbe.

Was glaubst, was dein Promillehöhepunkt war?
abends, 23h nach den 5 Halben. 1,75.

Am Folgetag war dein Peak dann nach den 3 Bierchen zum Kaffee, da hast du nicht mal die 1,4 erreicht.

Um auf die 2,9 zu kommen, wären rechnerisch 6,5 Halbe zum Kaffee notwendig gewesen.

Wie erklärst du die Differenz?
 
Ich habe gerade zufällig selber das gleiche gemacht, mit ziemlich ähnlichen Angaben und komme auf gleiche Werte. Ich kann die derart hohe Promillezahl absolut nicht erklären.

Morgens hatte ich definitiv zwei Halbe und Nachmittags drei. Ich kann mich noch ganz genau an die Menge Morgens erinnern, da ich mir irgendwie total blöd vorkam an der Rezeption und dann noch gesagt haben: "Das ist für mich und meinen Kollegen da wir ein bayerisches Frühstück machen."

Achja, was ich vergessen habe zu erwähnen. Die drei Bier vom Nachmittag befanden sich noch im Auto, da ich danach direkt losgefahren bin. Konsumiert habe ich diese hinten im Auto während ich am Arbeiten war, einige Mails beantwortet habe und das Auto geladen hat. Somit wird es auch in meiner Akte sichtbar sein.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe gerade zufällig selber das gleiche gemacht, mit ziemlich ähnlichen Angaben und komme auf gleiche Werte. Ich kann die derart hohe Promillezahl absolut nicht erklären.
Tja, am Ende glauben Gutachter und erfahrene User halt eher dem Promillerechner als einer einzelnen Aussage...

Es geht nicht darum, dich dafür zu verurteilen zu wollen, wir alle haben unsere Geschichte hinter uns, aber mit deinen Erzählungen wird es nix mit einem neuen Führerschein...
 
Tja, am Ende glauben Gutachter und erfahrene User halt eher dem Promillerechner als einer einzelnen Aussage...

Es geht nicht darum, dich dafür zu verurteilen zu wollen, wir alle haben unsere Geschichte hinter uns, aber mit deinen Erzählungen wird es nix mit einem neuen Führerschein...
Somit stecke ich ja irgendwie in der Zwickmühle. Ich kann hier natürlich bei der MPU die Tatsachen anders erzählen und die Menge erhöhen. Wie oben erwähnt, wollte ich halt wirklich gerne bei der Wahrheit bleiben.

Ich weiß leider, dass mein Körper langsamer Alkohol abbaut als bei anderen. Ich werde meinen Arzt man fragen, ob da dies irgendwie ärztlich Bescheinigen kann.

Versteht mich nicht falsch, ich fühle mich nicht Verurteilt. Ganz im Gegenteil, ich sehe das ganze als Hilfe an und bin Dankbar dafür.

Noch eine Frage: Vor dem Umzug, also im Oktober habe ich ein große Blutbild machen lassen. Hier waren die Leberwerte total i.O.
Könnte das Nachweise bzw. würde es Helfen, dass bis Oktober kein exzessiver Konsum stattfand?
 
Noch eine Frage: Vor dem Umzug, also im Oktober habe ich ein große Blutbild machen lassen. Hier waren die Leberwerte total i.O.
Könnte das Nachweise bzw. würde es Helfen, dass bis Oktober kein exzessiver Konsum stattfand?
Nein, wird nicht anerkannt.

Ich weiß leider, dass mein Körper langsamer Alkohol abbaut als bei anderen. Ich werde meinen Arzt man fragen, ob da dies irgendwie ärztlich Bescheinigen kann.
Wenn dem so wäre, steht sofort die Frage im Raum, wie du vor diesem Hintergrund dann noch auf die Idee kommst, dir vor einem Kundentermin 3 Halbe reinzuballern. Derartiges Verhalten grenzt dann ja schon an einen Vorsatz, dass du unbedingt angezündet beim Kunden aufschlagen wolltest...
Dennoch ist mit langsamerem Alkoholabbau nicht erklärt, woher die stolzen 2,9o/oo kommen...
 
Nein, es gibt genügend Abhängige, die ( noch ) ganz ordentliche Leberwerte haben.

Meiner Meinung nach steckst du nicht in der Zwickmühle, sondern im ausgeprägten Verdrängungsmodus.
Was du sagst, ist so, als würdest du, wenn dir eine Tasse vom Tisch fällt, erzählen, dass diese nicht auf dem Boden zerbricht, sondern unter der Decke schwebt.

Wer nachmittags zur Arbeitszeit ohne Fahrauffälligkeiten mit 3 Umdrehungen erwischt wird, erfüllt viele Kriterien der Alkoholabhängigkeit.
Das ist Fakt !

Dagegen kannst du nicht argumentieren ( s.o. ).

Das einzige, was dir hilft, ist deinen Verdrängungsmechanismus zu durchbrechen, mit Hilfe z.B. des Hausarztes, einer Suchtberatungsstelle.

Die Wiedererlangung der FE, die sowieso frühestens in ca 15 Monaten möglich wäre, ist dein kleinstes Problem.
 
Moderative Anmerkung:

Bitte Bernd_M12, benutze nicht grds. den Zitierbutton wenn du auf einen Beitrag antwortest der direkt über deinem stehen wird, sondern nutze den Antwortenbutton. Du kannst einzelne Zitate einfügen auf die du dich beziehen möchtest, Vollzitate sind unnötig - danke. Beiträge zitieren

Des weiteren habe ich deinen Beitrag bzgl. günstigen Laboren für Haaranalysen hier in deinen Thread verschoben, da die Frage im falschen Unterforum gestellt wurde. Der Thread Adressen für Haaranalysen/Urinkontrollen ist ausschließlich für die Angabe von Adressen eben jener Labore gedacht.
Hast du denn da mal durchgeschaut, ob etwas dabei ist was für dich infrage kommt?
 
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