Der Richter meinte am Schluss nur "Herr X, falls wir jemals einen Angeklagten mit guter Sozialprognose hatten, dann sind sie das!"
Das zeigt auch das Urteil. Der Richter hat alles zusammengekratzt um die Folgen für dich möglichst gering zu halten und dir die Zukunft nicht zu verbauen.
Wie ich im Netz gelesen habe, soll das bei einem äG eher möglich sein als bei einer MPU.
Wie ist eure Erfahrung dazu?
Ob es bei der Fristsetzung und einer möglichen Fristverlängerung zwischen MPU und äG Unterschiede gibt ist mir noch nicht aufgefallen.
Allerdings werden die Führerscheinstellen bei beiden Möglichkeiten im Zuge der Gefahrenabwehr tätig. Wenn die Betroffenen ihren Führerschein noch haben und damit eine potentielle Gefahrenquelle darstellen werden Fristverlängerungen in der Regel nicht gewährt.
Bei dir könnte aber eine Ausnahme möglich sein, da das Gericht in dem Urteil ausdrücklich auf die nachgewiesene Abstinenz hingewiesen hat. Darauf solltest du deshalb verweisen.