Anklage Verstoß BTM+Einfuhr

Der Richter meinte am Schluss nur "Herr X, falls wir jemals einen Angeklagten mit guter Sozialprognose hatten, dann sind sie das!"

Das zeigt auch das Urteil. Der Richter hat alles zusammengekratzt um die Folgen für dich möglichst gering zu halten und dir die Zukunft nicht zu verbauen.

Wie ich im Netz gelesen habe, soll das bei einem äG eher möglich sein als bei einer MPU.
Wie ist eure Erfahrung dazu?

Ob es bei der Fristsetzung und einer möglichen Fristverlängerung zwischen MPU und äG Unterschiede gibt ist mir noch nicht aufgefallen.

Allerdings werden die Führerscheinstellen bei beiden Möglichkeiten im Zuge der Gefahrenabwehr tätig. Wenn die Betroffenen ihren Führerschein noch haben und damit eine potentielle Gefahrenquelle darstellen werden Fristverlängerungen in der Regel nicht gewährt.

Bei dir könnte aber eine Ausnahme möglich sein, da das Gericht in dem Urteil ausdrücklich auf die nachgewiesene Abstinenz hingewiesen hat. Darauf solltest du deshalb verweisen.
 
Hallo MrMurphy,

vielen Dank für deine Antwort! Dann werde ich mit Verweis auf die, vom Richter, gemachte Aussage am Montag mein Glück probieren.
Sind solche Umstände wie die Verletzung die habe, nicht Grund genug eine FV zu gewähren?
 
Der Richter hat alles zusammengekratzt um die Folgen für dich möglichst gering zu halten und dir die Zukunft nicht zu verbauen.
So kam das auch in der Verhandlung rüber, es war alles sehr fair so mein Eindruck. Ich habe aber auch nicht versucht etwas zu beschönigen, sondern bin sehr nah an der Wirklichkeit geblieben. Die Richter wissen eh wann du sie an der Nase rumführen willst mit einer erfundenen Geschichte und dann kann man sich auch eine so wohlwollende richterliche Beurteilung abschminken.
Wie man in den Wald rein ruft, so hallt es heraus.
 
Sind solche Umstände wie die Verletzung die habe, nicht Grund genug eine FV zu gewähren?

Nur in Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn du über einen längeren Zeitraum handlungsunfähig bist und das durch ein entsprechendes Attest deines Arztes belegen kannst. Auch wenn du bettlägerig bist bist du nicht gleich handlungsunfähig.
 
Ok, es geht ja schon mit der Reha los die ich wahrscheinlich antreten muss. Da bin ich 3 Wochen, vielleicht sogar länger, in einer Einrichtung.

Wie ich gesehen habe ist die Zeitraum der angeordneten US 3 Monate. Den Termin bei der FSS habe ich aber am 08.12.2023. Da würde die Zeit nicht reichen.
Allerdings werden die Führerscheinstellen bei beiden Möglichkeiten im Zuge der Gefahrenabwehr tätig
Meine Straftat war im Februar 2021(!), wie kann man da noch mit Gefahrenabwehr argumentieren?
Muss man alles nicht verstehen.

Am Montag bin ich schlauer...
 
Meine Straftat war im Februar 2021(!), wie kann man da noch mit Gefahrenabwehr argumentieren?
Muss man alles nicht verstehen.

Alkohol-, Drogen- und Charakterprobleme (um die es bei einem ärztlichen Gutachten oder in einer MPU überwiegend geht) werden nicht durch Zeitablauf besser. Betroffene müssen intensiv an sich selbst arbeiten um ihre jeweiligen Probleme zukünftig unter Kontrolle zu bekommen.

Ohne Druck von außen beginnen sie damit nicht. Erwischt zu werden baut den Druck in der Regel nicht auf.

Du siehst nur dich und dein Problem. Der Gesetzgeber sieht aber die Masse der Betroffenen. Und die entwickeln sich nicht so positiv wie du. Dass du zu den positiven Ausnahmen gehörst kann die Führerscheinstelle nicht wissen. Durch deine Vorgeschichte wirst du deshalb genau so behandelt wie andere Betroffene auch.

Durch das ärztliche Gutachten bekommst du die Gelegenheit deine positive Entwicklung aufzuzeigen.
 
Im Netz findet man durchaus Urteile und Berichte wo es scheinbar doch möglich war, wie ihr geschrieben habt bei "außergewöhnlichen Umständen".
Bei meinem gesundheitlichen Zustand momentan sehe ich diese Umstände erfüllt, das soll aber die Sachbearbeiterin im LA entscheiden.

Du siehst nur dich und dein Problem. Der Gesetzgeber sieht aber die Masse der Betroffenen.
Das sah ich schon immer auch so! Deshalb habe ich ja stets nur am WE konsumiert um andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden und auch nur dann wenn ich, durch meine Arbeitsstunden, einen zusätzlichen Tag im Monat frei bekommen habe (oder im Urlaub). Die 72 Stunden Regel war mir stets bewusst. Von mir gibt es keine Blutwerte, da nie im Straßenverkehr kontrolliert. Bei mir ist "nur" gelegentlicher Konsum mit einem Unterbruch von 9 Jahren bekannt.
 
Hallo zusammen,

da ich am 19.12. eine Antwort der FSS bekommen habe möchte ich euch auch auf den neuesten Stand bringen. Mir wurde nun eine Fristverlängerung bis Mitte Februar genehmigt. Entgegen der hier immer wieder geäußerten Aussagen, dass es keine Fristverlängerungen gibt, kann ich euch nun die freudige Mitteilung weitergeben.
Es kommt natürlich immer drauf an wie man mit den Mitarbeitern der FFS kommuniziert. Ich habe höflich nachgefragt und alle ärztlichen und medizinischen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ferner konnte ich die schon gemachten AN vorlegen was wahrscheinlich auch zur Entscheidung der FSS beigetragen hat.
Da mein Gerichtsverfahren im April 2023 stattfand, hätte ich dennoch eine Frage an Euch. Kann mir jemand sagen ob es da einen Zeitraum gibt, in dem die FSS ein äG überhaupt verlangen darf? Gibt es da eine "Verjährung"?
 
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