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MPU weil Beifahrer konsumiert hat?

Thassadar

Benutzer
Ich musste vor ca. 2 Jahren eine MPU wegen Cannabis machen. Seitdem habe ich nur noch sehr selten einen Mini-Joint geraucht. D.h. mal lagen mehrere Wochen dazwischen, dann mal 1-2 Tage nacheinander und dann mindestens wieder 2 Wochen Pause, in der Regel aber länger.
Leider hatte ich aus der Zeit vor der MPU noch einen Kifferfreund, der mittlerweile auf weitaus härtere Drogen umgestiegen ist.
Es ergab sich nun, daß er, während der Fahrt ein Blech geraucht hat, und als wir an einer Ampel standen, stand plötzlich die Polizei neben uns und hat ihn rauchen sehen.
Ihn haben sie laufen lassen, aber ich musste zuerst einige Tests machen, d.h. einem Stift mit den Augen folgen, mit geschlossenen Augen bis 30 zählen. Sie meinten die Tests wären auffällig, meine Reaktion wäre verlangsamt und außerdem wären meine Pupillen stecknadelkopf groß.
Da sie nicht sicher ausschließen konnten, ob ich auch konsumiert habe, musste ich mit zur Wache zur Blutabnahme. Urinprobe haben sie auch angeboten, hat aber nicht geklappt.

Ich hatte 5 Tage vorher einen ganz kleinen Joint geraucht. Zu Hause hatte ich noch alte Teststreifen mit Grenzwert 25 ng, die ein positives Ergebnis angezeigt haben. Wann ich davor das letzte mal geraucht habe, kann ich nicht genau sagen, aber mit Sicherheit 1 Woche, wenn nicht länger.

Ist es möglich, daß bei meiner Blutuntersuchung Rückstände von Drogen gefunden werden und ich deshalb erneut eine MPU machen muss, obwohl ich gar nichts konsumiert habe?? Aktives THC kann ja auf gar keinen Fall festgestellt werden, aber was wäre, wenn der Langzeitwert positiv ausfiele?
 
Ist es möglich, daß bei meiner Blutuntersuchung Rückstände von Drogen gefunden werden und ich deshalb erneut eine MPU machen muss, obwohl ich gar nichts konsumiert habe??
Wenn dein ermittelter THC-COOH Wert unter 5 ng/ml liegt, kann keine Aussage getätigt werden.
Die Frage stellt sich, warum du trotz MPU einfach weiter konsumiert hast ... wohlmöglich einfach nichts gelernt :smiley2204:
 
Was heisst das genau, es kann keine Aussage getroffen werden? Unter 5 ng/ml könnte ich auch passiv eingeatmet haben? Auch als Wiederholungstäter?

Ich habe gelernt, daß ich nicht mehr unmittelbar vor oder während der Fahrt konsumiere und auch nicht mehr täglich. 1-2 mal im Monat, wenn ich freies Wochenende habe mit 0,1 g Gras kann doch wohl nicht so schlimm sein.

Wäre das denn Gegenstand einer MPU? Ich muss doch irgendwie beweisen können, daß ich zum Zeitpunkt der Kontrolle in keinster Weise unter dem Einfluss von Drogen stand, es sei denn duch passiven Konsum wegen meinem Beifahrer.
 
Was heisst das genau, es kann keine Aussage getroffen werden? Unter 5 ng/ml könnte ich auch passiv eingeatmet haben? Auch als Wiederholungstäter?
Keine Aussage ... dann bist du raus.

Wir leben hier im bürokratischen Deutschland, die Behördis in der FSST können entscheiden wie sie wollen.
Fakt ist, ob überhaupt eine Meldung der Polizei an die FSST erfolgt ist. Falls ja, liegt der weitere Vorgang im Ermessen der FSST ... diese Glaskugel kann hier im Forum keiner beantworten.
 
Ich habe dem Polizisten gesagt, daß ich keine BTM konsumiere.

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß bei meinem Konsum im Blut etwas nachgewiesen werden könnte?
Mein Beifahrer hat des öfteren neben mir Heroin und auch Gras geraucht. Auch wenn ich mal bei ihm zu Hause war hat er geraucht.
Als wir kontrolliert wurden hat er Heroin geraucht. Der Polizist redete aber die ganze Zeit von Crack.

Meldet die Polizei nur bei positivem Bluttest an die FSST? Oder evtl. auch schon, wenn die Reaktionstests auffällig waren?
 
Auffällige Reaktionstests reichen nicht aus um eine Meldung an eine Führerscheinstelle zu veranlassen.

Da du nicht beim Konsum erwischt wurdest ist das Ergebnis der Blutuntersuchung entscheidend. Wenn Drogen im Blut nachgewiesen werden spielt es allerdings keine Rolle, wie sie dorthin gekommen sind.
 
Das heisst, ich könnte die Fahrerlaubnis verlieren, obwohl ich gar nichts getan habe? Das muss man doch irgendwie verhindern können.
 
Das muss man doch irgendwie verhindern können.

Nicht, wenn die Fakten (Drogen im Blut) gegen dich sprechen sollten - noch ist ja nichts passiert.

Du ganz allein bist dafür verantwortlich dass keine Drogen in deinen Körper gelangen. Oder hat dein Kifferfreund dich bedroht um auch noch in deinem Auto Drogen konsumieren zu dürfen?

Zudem warst du durch die vorherige MPU vorgewarnt. Die solltest du dir noch einmal zu Gemüte führen. Es sollte mich wundern wenn du dort nicht angegeben hast, zukünftig abstinent zu leben und um Drogen ein ganz weiten Boden zu machen, auch um deine alten Drogenbekanntschaften.
 
Er hat mich nicht bedroht, aber es hat ihn auch nicht interessiert, wenn ich es ihm verboten habe. Wenn er das Zeug geholt hatte, musste er es auch sofort rauchen.

Das mit den Drogenbekanntschaften hatte ich vergessen zu erwähnen und musste deshalb noch einen Kurs belegen.
 
Heute kam Post von der Polizei. Das Verfahren wegen Fahren unter Drogeneinwirkung nach §24a StVG wurde eingestellt. Kann da jetzt trotzdem von der Fahrerlaubnisbehörde noch was nachkommen?
 
Das kommt darauf an mit welcher Begründung das Verfahren eingestellt wurde. Die Begründung kennen wir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fang mal vorne an...
Ich musste vor ca. 2 Jahren eine MPU wegen Cannabis machen.
Und da hast du gesagt, dass du fortan abstinent leben möchtest?
Es ergab sich nun, daß er, während der Fahrt ein Blech geraucht hat, und als wir an einer Ampel standen, stand plötzlich die Polizei neben uns und hat ihn rauchen sehen.
Ein Blech... das ist Heroin, oder? Wow, das hast du den Beifahrer rauchen lassen während du das Auto fährst?
Sie meinten die Tests wären auffällig, meine Reaktion wäre verlangsamt und außerdem wären meine Pupillen stecknadelkopf groß.
Stimmte es denn?
Ich hatte 5 Tage vorher einen ganz kleinen Joint geraucht. Zu Hause hatte ich noch alte Teststreifen mit Grenzwert 25 ng, die ein positives Ergebnis angezeigt haben.
Positiv? Also dein Urintest hat dir bestätigt, dass du noch über 25 ng im Urin hattest?
Ist es möglich, daß bei meiner Blutuntersuchung Rückstände von Drogen gefunden werden und ich deshalb erneut eine MPU machen muss, obwohl ich gar nichts konsumiert habe?? Aktives THC kann ja auf gar keinen Fall festgestellt werden, aber was wäre, wenn der Langzeitwert positiv ausfiele?
Dann wirst du eine MPU machen müssen, wenn du bei der letzten MPU Abstinenz angegeben hast.

Wäre das denn Gegenstand einer MPU? Ich muss doch irgendwie beweisen können, daß ich zum Zeitpunkt der Kontrolle in keinster Weise unter dem Einfluss von Drogen stand, es sei denn duch passiven Konsum wegen meinem Beifahrer.
Siehe oben. Wenn du Abstinenz behauptet, aber nicht eingehalten hast, dann steht eine MPU im Raum. Bin mir nicht sicher, ob in dem Fall vorher noch ein ärztliches Gutachten angefordert würde. Vermutlich reicht es aus, wenn THC-COOH festgestellt wird. Aktives THC wäre dann sowieso ein großes Problem, auch ohne vorangegangene MPU.

Ich habe dem Polizisten gesagt, daß ich keine BTM konsumiere.
Ich finde es ziemlich krass, dass du den Konsum harter Drogen neben dir toleriert hast. Und das obwohl du selbst keinerlei Drogen konsumiert haben willst? Aber naja, erst mal egal.
Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß bei meinem Konsum im Blut etwas nachgewiesen werden könnte?
Dazu kann man keine sichere Aussage treffen, da jeder anders verstoffwechselt. Je nach Figur, Gewicht, Aktivitätslevel, Trinkgewohnheiten etc. Auch wenn du nicht täglich konsumiert hast, kann eventuell THC-COOH noch nachgewiesen werden, vielleicht aber auch nicht. Wenn aber dein Schnelltest zuhause schon positiv war, dann würde ich nicht darauf wetten, dass der Bluttest negativ ist. Zwar ist Cannabis im Urin länger nachweisbar, als im Blut, dafür haben die im Labor aber bessere Methoden, als so einen Schnelltest.
Meldet die Polizei nur bei positivem Bluttest an die FSST? Oder evtl. auch schon, wenn die Reaktionstests auffällig waren?
Die Polizei meldet, was relevant für die Fahreignung ist. Ich weiß aber nicht genau, was gemeldet wird und was nicht. Das kann zum Beispiel sein, dass der Beifahrer während der Fahrt Heroin konsumiert hatte, als der Streifenwagen daneben hielt. Wenn man das toleriert, dann liegt es ja nicht völlig fern, dass der Fahrer ebenfalls Drogen konsumieren könnte. Zumal Heroin eine harte Droge ist und der Fahrer außerdem bei den Reaktionstests auffällig war. Und was der Bluttest ergeben hat, wissen wir ja auch noch nicht. Warum eigentlich nicht? Wenn das Strafverfahren schon eingestellt wurde, dann müssen die Blutwerte doch der Polizei vorliegen. Vielleicht mal da nachfragen.

Heute kam Post von der Polizei. Das Verfahren wegen Fahren unter Drogeneinwirkung nach §24a StVG wurde eingestellt. Kann da jetzt trotzdem von der Fahrerlaubnisbehörde noch was nachkommen?
Ja, kann.
 
Und da hast du gesagt, dass du fortan abstinent leben möchtest?
Ja

Ein Blech... das ist Heroin, oder? Wow, das hast du den Beifahrer rauchen lassen während du das Auto fährst?
Ja das war Heroin. Der Polizist redete aber die ganze Zeit von Crack. Ich habe selbstverständlich gesagt, er soll das lassen, aber es hat ihn nicht interessiert.
Ich würde sagen nein. Ich denke er wollte mich nur verunsichern. Meine Pupillen habe ich nicht gesehen. Es war zwar dunkel draußen, aber wir standen direkt unter einem Scheinwerfer.

Positiv? Also dein Urintest hat dir bestätigt, dass du noch über 25 ng im Urin hattest?
Ja aber das kann eigentlich nicht stimmen, denn diese Tests sind auch jetzt noch positiv und ich habe seit diesen 5 Tagen vor dem Vorfall nichts mehr konsumiert, weder aktiv noch passiv. Bei meinem Konsumverhalten ist das so gut wie ausgeschlossen. Das sind diese ganz einfachen Teststreifen und die Packung war schon fast 2 Jahre geöffnet. Vielleicht zeigen sie nicht mehr richtig an?

Ich finde es ziemlich krass, dass du den Konsum harter Drogen neben dir toleriert hast. Und das obwohl du selbst keinerlei Drogen konsumiert haben willst? Aber naja, erst mal egal.
Ich konnte es nicht verhindern. Dieser Bekannte macht was er will, auch wenn er das Gegenteil verspricht, bevor ich ihn abhole.

Die Polizei meldet, was relevant für die Fahreignung ist. Ich weiß aber nicht genau, was gemeldet wird und was nicht. Das kann zum Beispiel sein, dass der Beifahrer während der Fahrt Heroin konsumiert hatte, als der Streifenwagen daneben hielt. Wenn man das toleriert, dann liegt es ja nicht völlig fern, dass der Fahrer ebenfalls Drogen konsumieren könnte. Zumal Heroin eine harte Droge ist und der Fahrer außerdem bei den Reaktionstests auffällig war. Und was der Bluttest ergeben hat, wissen wir ja auch noch nicht. Warum eigentlich nicht? Wenn das Strafverfahren schon eingestellt wurde, dann müssen die Blutwerte doch der Polizei vorliegen. Vielleicht mal da nachfragen.
Es war nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und ich gehe davon aus, daß es eingestellt wurde, weil in meinem Blut nichts nachgewiesen wurde. Würde das Verfahren nicht weiter laufen, wenn es an die FEB weitergegeben worden wäre? Die Polizei hätte doch dann gar keine Möglichkeit mehr, das Verfahren einzustellen.
 
Ja das war Heroin. Der Polizist redete aber die ganze Zeit von Crack.
Crack oder Heroin ist an der Stelle wirklich egal. Du hattest in deiner MPU Abstinenz angegeben und sicherlich auch, dass du dich von Konsumenten fernhalten wirst. Nun konsumierte dein Beifahrer in deinem Auto während der Fahrt Heroin. Da fehlen mir glatt die Worte.

Ich habe selbstverständlich gesagt, er soll das lassen, aber es hat ihn nicht interessiert.
Ja, weil du dir alles gefallen lässt. Ich kann mir gar nicht ausmalen, was ich mit so einem in der Situation gemacht hätte, aber mit 100% Sicherheit wäre er sofort raus aus meinem Auto. Nun gut, ist passiert.

Ich konnte es nicht verhindern. Dieser Bekannte macht was er will, auch wenn er das Gegenteil verspricht, bevor ich ihn abhole.
Warum pflegst du solche Kontakte? Würde mich ernsthaft mal interessieren. Bezahlt dein lieber Freund dir jetzt auch deine MPU und das Taxi zur Überbrückung?

Es war nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und ich gehe davon aus, daß es eingestellt wurde, weil in meinem Blut nichts nachgewiesen wurde.
Nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren? Du verstehst es offenbar noch nicht: Das kann dich den Führerschein kosten! Und das nur wegen so einer völlig schwachsinnigen Aktion.

Würde das Verfahren nicht weiter laufen, wenn es an die FEB weitergegeben worden wäre? Die Polizei hätte doch dann gar keine Möglichkeit mehr, das Verfahren einzustellen.
Die Akte geht schön der Reihe nach von einer Stelle zur nächsten: Polizei, Staatsanwalt, Ordnungsbehörde, Führerscheinbehörde. Die Polizei kann sowieso gar nichts einstellen, das macht die Staatsanwaltschaft. Dein Problem ist aber die Führerscheinbehörde.
 
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