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1.25 Promille MPU wegen zu geringer Ausfallerscheinungen

Helmut

Benutzer
Servus,
bin neu hier, muss zur MPU weil ich zu geringe Ausfallerscheinungen aufwies. Das finde ich echt eine Frechheit. Man wird quasi nicht nur für sein Fehlverhalten bestraft, sondern auch noch dafür, dass man möglicherweise in der Zukunft wieder etwas falsches macht.

Könnt ihr mir sagen wie ich mich am besten vorbereiten bzw. verhalten soll?

Fragebogen liegt bei.

Danke LG Helmut

Anhang auf Wunsch des Users gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Willkommen im Forum

Externe Dateien sind hier (wie in vielen anderen Foren auch) nicht so gerne gesehen. Es ist ist einfach recht aufwendig die zu lesen und zu beantworten. Außerdem können die verschwinden, so das die Antworten in der Luft stehen.

Wie bist du überhaupt erwischt worden?

Die Strafe erfolgt durch die Bußgeldstelle oder ein Gericht. Damit hat die Führerscheinstelle nichts am Hut. Die Strafe läuft parallel und wahrscheinlich schon erledigt.

Der Entzug der Fahrerlaubnis (um den es wahrscheinlich geht) ist eine Schutzmaßnahme, zu der die Führerscheinstelle bei entsprechenden Erkenntnissen verpflichtet ist. Du willst wahrscheinlich (da mag ich mich auch täuschen) auch nicht, das ein besoffener Fahrer deine Familie, deine Freunde oder Bekannten krankenhausreif oder Tod fährt, obwohl bekannt ist, das er die Finger nicht vom Alkohol lassen kann und wird.

In diesem Fall bist du halt mal der Täter, vor dem Andere und auch du selbst geschützt werden müssen.

Eigentlich dürftest du bis zur Verjährung nicht mehr Fahren.

Die MPU ist somit keine Strafe, sondern ein Vorteil für dich. Die gibt dir das Recht freiwillig bereits vorher aufzuzeigen, das du dein Alkoholproblem erkannt und akzeptiert hast und so weit im Griff hast, das du zukünftig keine übermäßige Gefahr mehr im Straßenverkehr darstellst.
 
Hallo,
ich halte diese Form der Moralpredigt zur Begrüssung für nicht gerade angemessen und eigentlich unnötig.
Ich denke Helmut weiß sehr genau die prekäre Lage einzuordnen.

Er ist offensichtlich am 6.6.23 mit einem BAK 1,26 erwischt worden, folglich Führerscheinentzug.
Sperrfrist 8 Monate.
Somit wurde jetzt der Antrag auf Wiedererteilung der FE gestellt mit der für ihn unerwarteten Folge, daß ein GA erwartet wird.

Der Grund der MPU-Anordnung unterhalb 1,6‰ sind wie schon erwähnt die ausgebliebenen Ausfallerscheinungen. D.h. Deine Toleranz liegt bedeutend höher.
Nach den Informationen bisher würde ich mit KT ins Rennen gehen und dabei aber zur Untermauerung forensische Belege mit liefern, also Haaranalysen.
Wenn KT korrekt gelebt wird, werden die HAs sogar abstinente Befunde liefern.

Ich persönlich würde Dir aber dennoch empfehlen erstmal abstinent zu bleiben. Die Preisunterschiede bei den Laboren sind immens, such doch schon mal nach einem - unten Links dazu.

des Weiteren zur Aufarbeitung selbst würde ich Dir einen VP empfehlen. Such am besten in der BNV-Mitgliederliste nach einem Verkehrspsychologen in der Nähe und beginne mit der Aufarbeitung.

Ich gebe dir mal ein paar interessante Links, welche ich von Max geklaut hab...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Gute FB als Hilfestellung

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Haaranalyse FAQ
Adressen für Haaranalysen
 
Erst mal vielen Dank.
Zur Erklärung, mir geht es nicht darum, dass ich meinen Fehler nicht einsehe und ich werden ihn auch nicht wieder begehen. Ich lebe sehr abgelegen und brauche auch beruflich eigentlich einen FS.
Mir ist es nur darum gegangen, dass erst seit 2021 ein Urteil, wegen zu geringer Ausfallerscheinungen gibt, dass diese dann auch zur MPU müssen.
Ich wusste das natürlich vorher nicht, sonst hätte ich mich beim Fingertest oder Gehtest dümmer angestellt - dann wäre keine MPU angeordnet worden - das finde ich surreal.

Fragen zu euren Beiträgen:
Was bedeutet: eigentlich dürftest du bis zur Verjährung nicht fahren?

Bei uns im Landkreis gibt es eine Beratungsstelle bei der Caritas, die werde ich jedenfalls mal aufsuchen.

Danke für die Links, die werde ich ebenfalls mal studieren.

Die Beratung beim VP ist denke ich vertraulich, aber eine Bestätigung dass man das gemacht hat hilft?

Danke und LG

Helmut
 
Hallo Helmut,
willkommen im Forum.
Fragen zu euren Beiträgen:
Was bedeutet: eigentlich dürftest du bis zur Verjährung nicht fahren?
Das soll aussagen, dass die Strafe (bzw. Sperre zur Neuerteilung) für alkoholisiertes Fahren einer gewissen Tilgungszeit unterliegt in der diese im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen ist. Nur dadurch, dass es in D die Möglichkeit gibt die Zweifel der Behörde an der Fahreignung durch eine positive MPU auszuräumen, ist es möglich bereits vorzeitig eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten.
Die Beratung beim VP ist denke ich vertraulich, aber eine Bestätigung dass man das gemacht hat hilft?
Kommt drauf an...
Viele Probanden schaffen die Aufarbeitung des "Fehlverhaltens" auch ohne externe Hilfe. Wenn der Gutachter dies als ausreichend betrachtet, stehen die Chancen für ein pos. Gutachten recht gut. Wenn nun jemand zu einem VP geht, sich aber trotzdem nicht mit seiner Vorgeschichte auseinandersetzt (weil die Stunden beim VP z.B. nur "abgesessen" werden), nützt auch die Bestätigung eines VP bei der MPU nichts...

Wie bereits erwähnt, ist das Einstellen des FB als externe Datei hier unerwünscht, bitte stelle ihn direkt hier im Thread ein.
 
Servus,
bin neu hier, muss zur MPU weil ich zu geringe Ausfallerscheinungen aufwies. Das finde ich echt eine Frechheit. Man wird quasi nicht nur für sein Fehlverhalten bestraft, sondern auch noch dafür, dass man möglicherweise in der Zukunft wieder etwas falsches macht.

Könnt ihr mir sagen wie ich mich am besten vorbereiten bzw. verhalten soll?

Fragebogen liegt bei.

Danke LG Helmut
Hallo
Hier im Forum
Es ist ja schon einiges geschrieben worden
Eins kann ich noch hinzufügen,die Führerscheinstelle hat das letzte Wort,somit bei dieser Stelle ganz ganz nett Auftreten.
Sebst wenn du dagegen klagen solltest,sind deine Aussichten nicht rosig,denn das Urteil kann lauten,das du nach erfolgreichen Klagen das an die Gleiche Stelle verwiesen wirst. Deine FSST.
Auch wenn du die Mpu positiv ablegst,hat diese Stelle das letzte Wort....
 
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,71
Gewicht: 70
Alter: 57

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.06.2023
BAK: 1,25
Trinkbeginn: 16:30
Trinkende: 23:15
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:40

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 8 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit einem unkontrollierten Konsum von Alkohol in Zusammenhang gebracht werden können ? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann?

Bundesland: Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: ja, Feierabendbier
Ich lebe abstinent seit: nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Termin noch ausständig
Welche Stelle (MPI): Rosenheim
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Sollten sich weitere Zweifel an der Eignung oder Befähigung bis zur Beurteilung der Fahreignung ergeben, können sich noch weitere Aufklärungsmaßnahmen anschließen.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

Profilbogen in lesbare Form gebracht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, planst du zeitnah deine MPU ?

Das Wichtigste und mit Abstand Schwierigste ist das psychologische Gespräch.
Wie hast du dich darauf vorbereitet ?
 
Du kannst dich auch hier im Forum vorbereiten.
Grundvoraussetzung ist, egal welche Art der Vorbereitung du wählst, deine Bereitschaft anzuerkennen, dass du einen problematischen Umgang mit Alkohol hast.
Einen Konsum, bei dem die meisten Menschen nicht mal mehr ihren Autoschlüssel finden.
Auch wenn dein Problem mit 1,25pr. weniger tief sein dürfte als bei jemandem, der mit z.B. 2pr. erwischt wird.
 
War heute beim VP . Bin fertig. Er sagt ohne Abstinenznachweis über Monate brauch ich gar nicht zur MPU antreten. Das darf doch wohl nicht war sein. Meine Sperrfrist würde im April enden und jetzt soll ich auch noch zusätzlich 1 Jahr abstinent sein - Ich bin entsetzt!!
 
Also Abstinenznachweise über 12 Monate sehe ich jetzt momentan nicht…

Könntest du nicht rückwirkend schon mal eine Haaranalyse machen ?
 
Er sagt ohne Abstinenznachweis über Monate brauch ich gar nicht zur MPU antreten.

Das ist das was er dir mit deinen mitgeteilten Informationen empfiehlt. Im Endeffekt bleibt das aber deine Entscheidung.

jetzt soll ich auch noch zusätzlich 1 Jahr abstinent sein

Das hast du falsch verstanden. Abstinenz heißt für den Rest seines Lebens keinen Alkohol mehr zu sich zu nehmen, egal in welcher Form. Alles andere wäre eine Trinkpause.
 
Wenn du mit der Strategie kontrolliertes Trinken in die MPU gehst, könntest du jetzt schon 3 Monate nachweisen.
So, wie ich das im Moment einschätze, brauchst du ja auch nicht das „strenge“ kT.
 
Danke. Wie müsste denn der Wert in der Haaranalyse sein, dass man von kontrolliertem Trinken ausgehen kann. Weiß das wer?

LG
 
@Helmut
such dir ein Labor und vergleich vorher die Preise, die Unterschiede sind enorm
der Vorteil der Haaranalyse ist: du bist der Auftraggeber und bekommst die Ergebnisse. Wenn es nicht passt, kannst du es in Ablage P legen....

Wenn der FS wichtig ist, und Geld vorhanden, dann einfach mal ne HA machen lassen und die Ergebnisse anschauen.
bis 7pg ETG gilt es als Abstinenz, bis 30pg als moderater Konsum

Wichtig auch: die HA nicht dort machen lassen wo du evtl. die MPU machen willst. Alles was im Computer ist bleibt dort für immer.....
Ich hab mit freien Laboren (die keine MPU durchführen) die besten Erfahrungen gemacht.

Synlab ist da ein großer Anbieter, mit vielen Filialen:


Stuttgart: Labor Enders


Nachtrag:
ggf. kannst du bei deiner Fsst eine Fristverlängerung zur Abgabe der MPU erlangen, mit Hinweis auf Abstinenzbelegsammlung mal anfragen.
Ansonsten den Antrag zurückziehen, das ist "billiger" als die amtliche Versagung wegen Fristüberschreitung
 
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