Wenn ich nun noch 3 Monate AB Nachweise, dann kann ich doch bis Ende Januar kein erlerntes KT haben, denn zwei Monate werden wohl nicht reichen! Ich gehe mal davon aus, dass VP Profis sind die Empfehlungen von Beruf her aussprechen und dementsprechend wohl kein KT empfehlen wenn AB angebracht ist. Ein Arzt verschreibt mir Antibiotika und gibt mir die Dosis. AN diese Anweisung muss ich mich halten oder ich werde nicht gesund. Ich habe die VP doch darauf angesprochen, dass AB für mich doch der bessere Weg sei. Sie verneinte die und fragte warum? Ob ich mir nicht zutraü Alkohol kontrolliert zu trinken. Daraufhin sagte ich ihr, dass ich mir auch KT vorstellen kann ich es aber erst leben muss! Sie bestärkte mich darin und sagte, dass ich schon sehr weit gekommen wäre und ich KT machen soll.
Ich werde zur MPU Tüv Süd gehen, sie war auch TüvSÜd (pluspunkt) ich werde auf jeden Fall ihre Empfehlung mitnehmen und diese auch dem GA vorlegen. Dann ist mir doch nichts vorzuwerfen, oder?.
Mein Anwalt hatte im Zuge des Strafbefehls im Vorfeld Akteneinsicht > seine Aussage war, dass ich als Ersttäter behandelt werde. trotz alledem werde ich eine Akteneinsicht beim Landratsamt auf der Führerscheinstelle machen. Dann muss ich es ja sehen, ob was drinsteht.
Der VP habe ich alle Sünden also 1996 1,09 o/oo sowie den Canabiskonsum 2004 offengelegt- also wusste sie darüber bescheid. Wenn sie dann ein Problem im KT sehen würde wäre sie doch blöd! Nochmal 6 Monate AB bringen dem Tüv doch mehr Umsatz! Und mich vielleicht zu einem dritten Gespräch bei ihr- oder sehe ich jetzt was falsch?