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Vorstellung mit FB 2,39 Promille MPU

@Flori,
würdest du die Empfehlung (die ich schriftlich habe) dann ignorieren und AB betreiben? Ich muss ja dann nochmals Etg - Vertrag abschließen....bin ganz durch den Wind.
 
Ich erachte es als relativ unwesentlich was hier über 9 Entzug gesagt wird!!!! Es war Weg 9 Monate lang.
SO BITTE NEHMT MAL STELLUNG ZU KT! Die 9Monatsfrage spielt keine Rolle
und ob das eine Rolle spielt!! sollte der FS-entzug von1996 oder 1998(im FB steht 98)noch aktenkundig sein wärst du Wiederholungstäter mit steigender BAK und damit wären dir 12 Monate AB sicher!!
Ich würde dir raten einen VZR aus Flensburg schicken zu lassen damit du weißt ob noch ein Vergehen aktenkundig ist.

Ansonsten schließe ich mich Flori an was AB betrifft. Bei deiner hohen BAK,dem sehr frühen Trinkbeginn und der sehr langen Trinkzeit empfehle ich dir auch die AB fortzusetzen und damit auch zur MPU zu gehen.
Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen hatte 2,37%o und ebenfalls ein Empfehlungsschreiben vom TÜV VP mit Empfehlung sowohl AB als auch KT. Bin letztendlich mit 9 Monate AB Nachweise zur MPU gegangen und diese auf Anhieb bestanden.Mit KT wäre es bestimmt weitaus schwieriger geworden die MPU aufs erste mal zu schaffen.

Gruss Pfohli
 
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Wie steht ihr zu der Empfehlung von der VP?
Ich kann die Zielsetzung deiner VP durchaus nachvollziehen. Mit AB will sich dich vom Alkohol distanzieren, eine Praktizierung von KT wird auf dein noch relativ junges Alter zurückzuführen sein. In der Regel richtet sich der TÜV nach diesen Empfehlungsschreiben.
Da du aber eh momentan ein AB-Programm absolvierst, möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen und dir empfehlen mit AB zur MPU zu gehen. Nicht weil ich die Empfehlung für Unsinn halte, sondern weil es der unkomplizierteste Weg ist. AB ist dem GA leichter zu vermitteln, KT ist viel schwerer.

Wie findet ihr meinen FB?
Der FB macht für mich erst Sinn, wenn du dich für eine Strategie entschieden hast ... AB oder KT.

Ich weiß nicht wo Pfohli das hier her hat ..."Fahrverbot für 9 Monate ohne FS-Entzug", darauf bezog sich die Diskusion. Da es eigentlich keine Straftat ist, sondern eine OWI, sollte dies bereits getilgt sein. Dennoch ... siehe Pfohli ... VZR
 
Wenn ich nun noch 3 Monate AB Nachweise, dann kann ich doch bis Ende Januar kein erlerntes KT haben, denn zwei Monate werden wohl nicht reichen! Ich gehe mal davon aus, dass VP Profis sind die Empfehlungen von Beruf her aussprechen und dementsprechend wohl kein KT empfehlen wenn AB angebracht ist. Ein Arzt verschreibt mir Antibiotika und gibt mir die Dosis. AN diese Anweisung muss ich mich halten oder ich werde nicht gesund. Ich habe die VP doch darauf angesprochen, dass AB für mich doch der bessere Weg sei. Sie verneinte die und fragte warum? Ob ich mir nicht zutraü Alkohol kontrolliert zu trinken. Daraufhin sagte ich ihr, dass ich mir auch KT vorstellen kann ich es aber erst leben muss! Sie bestärkte mich darin und sagte, dass ich schon sehr weit gekommen wäre und ich KT machen soll.
Ich werde zur MPU Tüv Süd gehen, sie war auch TüvSÜd (pluspunkt) ich werde auf jeden Fall ihre Empfehlung mitnehmen und diese auch dem GA vorlegen. Dann ist mir doch nichts vorzuwerfen, oder?.

Mein Anwalt hatte im Zuge des Strafbefehls im Vorfeld Akteneinsicht > seine Aussage war, dass ich als Ersttäter behandelt werde. trotz alledem werde ich eine Akteneinsicht beim Landratsamt auf der Führerscheinstelle machen. Dann muss ich es ja sehen, ob was drinsteht.

Der VP habe ich alle Sünden also 1996 1,09 o/oo sowie den Canabiskonsum 2004 offengelegt- also wusste sie darüber bescheid. Wenn sie dann ein Problem im KT sehen würde wäre sie doch blöd! Nochmal 6 Monate AB bringen dem Tüv doch mehr Umsatz! Und mich vielleicht zu einem dritten Gespräch bei ihr- oder sehe ich jetzt was falsch?
 
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Ich weiß nicht wo Pfohli das hier her hat ..."Fahrverbot für 9 Monate ohne FS-Entzug",
das hab ich nirgend wo her Max war eigentlich eine Frage, da trotz nur 1,09 der FS 9 Monate weg war muß es ein Entzug(Straftat) und nicht nur ein Fahrverbot(OWI ) gewesen sein.

Führerschein war 9 Mon weg und ich konnte ihn dann wieder beantragen ohne MPU oder sonstige Auflagen!
hiermit har er die Frage ja dann beantwortet daß ihm der FS entzogen wurde,mehr wollte ich gar nicht wissen.
da er sich eh nochmal seine Akte anschaut ist das ok so
Gruss Pfohli
 
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Also eure Meinung ist, dass ich mich entgegen der Empfehlung von der VP (die auch GA beim Tüv Süd ist,wo ich die MPU machen werde) verhalten soll?

Die Begutachtungsleitlinien sind ziemlich verschärft worden. Schaffst du das mit KT, dann ist die Sache in Ordnung. Schaffst du das aber nicht (Kriterien der Alkoholdiagnostik ICD 10), dann fängst du ganz von vorn wieder an. Ob du dieses Risiko tragen willst, mußt du für dich selbst entscheiden.
Wir geben hier lediglich unsere Erfahrungen weiter, Entscheidungen sind von den Usern selbst zu treffen.
 
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