Moin, ich hatte am 18.04. meine erste MPU aufgrund von 2 Alkoholfahrten (0,6 Promille und 0,56 Promille) und 2 Verkehrsrechtlichen Vergehen.
Gestern habe ich mein Ergebnis erhalten mit folgenden Ergebnissen:
"Es ist nicht zu erwarten, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsi-cherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum hinreichend sicher getrennt werden kann."
"Trotz der aktenkundigen wiederholten Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ist zu erwarten, dass Herr X künftig nicht wiederholt gegen verkehrs-rechtliche Bestimmungen verstoßen wird."
„Wie bereits näher begründet, erfüllt Herr X aufgrund der Ausprägung der Befunde die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem evaluierten Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer (§ 70 FeV) derzeit nicht.“
Das ist der Stand. Um das zu verstehen muss man wahrscheinlich studiert haben.
Das Problem daran ist dass jegliche Begründung fehlt. In dem Gutachten wird fast ausschließlich positiv berichtet mit einer Ausnahme die als „Widerspruch“ gedeutet wurde.
Und zwar die Leberwerte:
GOT 39.2 U/L
GPT 78,8 U/L
GGT 16,5 U/L
Ansonsten gibt es nichts negatives, wobei ich auch sagen muss dass ein. Erhöhter GPT Wert auch andere Faktoren haben kann als Alkoholkonsum.
Wo ist jetzt die Begründung für die negative Bewertung? Ich verstehe das nicht.
Ich habe mir das Gutachten 20x komplett durchgelesen und wie schon gesagt gibt es diesen Widerspruch bezogen auf die GPT Werte, alles andere passt.
Der Gutachter hat selber auch zu mir gesagt dass aus seiner Sicht alles passt und es nur schief gehen kann wenn die ärztliche Untersuchung dazu führt „gar nicht mehr in der Lage sein Auto fahren zu können“
Gestern habe ich mein Ergebnis erhalten mit folgenden Ergebnissen:
"Es ist nicht zu erwarten, dass das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsi-cherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum hinreichend sicher getrennt werden kann."
"Trotz der aktenkundigen wiederholten Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ist zu erwarten, dass Herr X künftig nicht wiederholt gegen verkehrs-rechtliche Bestimmungen verstoßen wird."
„Wie bereits näher begründet, erfüllt Herr X aufgrund der Ausprägung der Befunde die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem evaluierten Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer (§ 70 FeV) derzeit nicht.“
Das ist der Stand. Um das zu verstehen muss man wahrscheinlich studiert haben.
Das Problem daran ist dass jegliche Begründung fehlt. In dem Gutachten wird fast ausschließlich positiv berichtet mit einer Ausnahme die als „Widerspruch“ gedeutet wurde.
Und zwar die Leberwerte:
GOT 39.2 U/L
GPT 78,8 U/L
GGT 16,5 U/L
Ansonsten gibt es nichts negatives, wobei ich auch sagen muss dass ein. Erhöhter GPT Wert auch andere Faktoren haben kann als Alkoholkonsum.
Wo ist jetzt die Begründung für die negative Bewertung? Ich verstehe das nicht.
Ich habe mir das Gutachten 20x komplett durchgelesen und wie schon gesagt gibt es diesen Widerspruch bezogen auf die GPT Werte, alles andere passt.
Der Gutachter hat selber auch zu mir gesagt dass aus seiner Sicht alles passt und es nur schief gehen kann wenn die ärztliche Untersuchung dazu führt „gar nicht mehr in der Lage sein Auto fahren zu können“