Pünter2748
Benutzer
Zunächst einmal ein fröhliches Hallo in die Runde. 
Aus persönlichen Gründen möchte ich hier namentlich lieber anonym bleiben.
Kurz aber nun erst mal zur Vorgeschichte:
2007 wurde ich zum dritten Male wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten auf einem Fahrrad > 1,6 Promille verurteilt, was mir 2008 dann eine Entziehung meiner FE Kl.III
nach nicht rechtzeitiger Beibringung eines von der FSST angeforderten MPU-GA einbrachte. Seither verhielt ich mich strafrechtlich und auch verkehrsrechtlich vollkommen gesetzeskonform, und stellte zwischenzeitlich auch nie einen Antrag auf FE-Neuerteilung.
Nun ist es aber so, dass ich in gehobenerem Alter längst nicht mehr jede körperlich fordernde Arbeit ausüben kann, und damit quasi als "Unvermittelbare Person" beim Jobcenter hänge.
Kommen wir zum Punkt:
Da meine Entziehung der FE wegen eines nicht beigebrachten MPU-GA nun > 15 Jahre zurück liegt, denke ich gerade gemeinsam mit dem Jobcenter in etwaigen Fördermöglichkeiten darüber nach, ob und wie ich zumindest wieder zumindest erfolgreich einen Neuerteilungsantrag auf B realisieren könnte.
Nach ersten eigenen Recherchen wäre mein erster Schritt nun erst mal der Antrag auf ein behördliches Führungszeugnis nach Belegart "P" zur Lieferung und persönlicher Einsicht an das für mich zuständige Amtsgericht von wegen möglicherweise immer noch vermerkter Bemerkungen zu behördlichen Einschränkungen, bzw. Hemmnissen mit der dann evtl. fälligen Bitte auf Unkenntlichmachung bzw. Löschung solcher noch nicht entfernten Alteintragungen.
Ist mein Gedankengang bis hier her erst mal in so weit richtig und umsetzbar, bevor ich anschließend tatsächlich einen Termin bei der Führerscheinstelle beantrage für weitere Schritte?
Für eine fundierte Step4Step - Begleitung wäre ich Euch damit bereits im voraus bereits sehr dankbar.
LG, Pünter

Aus persönlichen Gründen möchte ich hier namentlich lieber anonym bleiben.
Kurz aber nun erst mal zur Vorgeschichte:
2007 wurde ich zum dritten Male wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten auf einem Fahrrad > 1,6 Promille verurteilt, was mir 2008 dann eine Entziehung meiner FE Kl.III
nach nicht rechtzeitiger Beibringung eines von der FSST angeforderten MPU-GA einbrachte. Seither verhielt ich mich strafrechtlich und auch verkehrsrechtlich vollkommen gesetzeskonform, und stellte zwischenzeitlich auch nie einen Antrag auf FE-Neuerteilung.
Nun ist es aber so, dass ich in gehobenerem Alter längst nicht mehr jede körperlich fordernde Arbeit ausüben kann, und damit quasi als "Unvermittelbare Person" beim Jobcenter hänge.
Kommen wir zum Punkt:
Da meine Entziehung der FE wegen eines nicht beigebrachten MPU-GA nun > 15 Jahre zurück liegt, denke ich gerade gemeinsam mit dem Jobcenter in etwaigen Fördermöglichkeiten darüber nach, ob und wie ich zumindest wieder zumindest erfolgreich einen Neuerteilungsantrag auf B realisieren könnte.
Nach ersten eigenen Recherchen wäre mein erster Schritt nun erst mal der Antrag auf ein behördliches Führungszeugnis nach Belegart "P" zur Lieferung und persönlicher Einsicht an das für mich zuständige Amtsgericht von wegen möglicherweise immer noch vermerkter Bemerkungen zu behördlichen Einschränkungen, bzw. Hemmnissen mit der dann evtl. fälligen Bitte auf Unkenntlichmachung bzw. Löschung solcher noch nicht entfernten Alteintragungen.
Ist mein Gedankengang bis hier her erst mal in so weit richtig und umsetzbar, bevor ich anschließend tatsächlich einen Termin bei der Führerscheinstelle beantrage für weitere Schritte?
Für eine fundierte Step4Step - Begleitung wäre ich Euch damit bereits im voraus bereits sehr dankbar.
LG, Pünter
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