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Fahrerlaubnisentzug 2008 wegen nicht beigebrachter MPU wegen TF auf Fahrrad. Nun Neuerteilung geplant. Wie vorgehen?

Pünter2748

Benutzer
Zunächst einmal ein fröhliches Hallo in die Runde. :)

Aus persönlichen Gründen möchte ich hier namentlich lieber anonym bleiben.


Kurz aber nun erst mal zur Vorgeschichte:

2007 wurde ich zum dritten Male wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten auf einem Fahrrad > 1,6 Promille verurteilt, was mir 2008 dann eine Entziehung meiner FE Kl.III
nach nicht rechtzeitiger Beibringung eines von der FSST angeforderten MPU-GA einbrachte. Seither verhielt ich mich strafrechtlich und auch verkehrsrechtlich vollkommen gesetzeskonform, und stellte zwischenzeitlich auch nie einen Antrag auf FE-Neuerteilung.

Nun ist es aber so, dass ich in gehobenerem Alter längst nicht mehr jede körperlich fordernde Arbeit ausüben kann, und damit quasi als "Unvermittelbare Person" beim Jobcenter hänge.

Kommen wir zum Punkt:

Da meine Entziehung der FE wegen eines nicht beigebrachten MPU-GA nun > 15 Jahre zurück liegt, denke ich gerade gemeinsam mit dem Jobcenter in etwaigen Fördermöglichkeiten darüber nach, ob und wie ich zumindest wieder zumindest erfolgreich einen Neuerteilungsantrag auf B realisieren könnte.

Nach ersten eigenen Recherchen wäre mein erster Schritt nun erst mal der Antrag auf ein behördliches Führungszeugnis nach Belegart "P" zur Lieferung und persönlicher Einsicht an das für mich zuständige Amtsgericht von wegen möglicherweise immer noch vermerkter Bemerkungen zu behördlichen Einschränkungen, bzw. Hemmnissen mit der dann evtl. fälligen Bitte auf Unkenntlichmachung bzw. Löschung solcher noch nicht entfernten Alteintragungen.

Ist mein Gedankengang bis hier her erst mal in so weit richtig und umsetzbar, bevor ich anschließend tatsächlich einen Termin bei der Führerscheinstelle beantrage für weitere Schritte?

Für eine fundierte Step4Step - Begleitung wäre ich Euch damit bereits im voraus bereits sehr dankbar.

LG, Pünter
 
Zuletzt bearbeitet:
nur mal am Rande, "Pünter":
so wie du dich ausdrückst, lässt du intellektuell 80% unserer Politiker locker hinter dir. Es ist ein tragisches Spiegelbild unserer Gesellschaft, wenn solche Leute wie Du dann "unvermittelbare Personen" sind.
[/offTopic]
 
Vielen Dank erst mal bis hier her für Eure Antworten.

Ich müßte aber noch mal nachhaken, ob ich nicht noch über das kleine Wörtchen "Überliegefrist" stolpern könnte. Denn in diesem Bezug wäre ich nach den 5 Jahren Anlaufhemmung + 10 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist bis zur Tilgungsreife wohl leider doch noch nicht ganz aus dem Schneider?

Der Tattag war 04.2007, Rechtskraft des Urteils 08.2007, aber die FE-Entziehung erfolgte erst ca. 09 oder 10.2008 durch die FSST wie aus dem Nichts. Dazwischen bekam ich meine FE ohne jeglichen Antrag einige Monate nach dem Urteil per Post zurück.
 
Hallo Pünter,
Denn in diesem Bezug wäre ich nach den 5 Jahren Anlaufhemmung + 10 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist bis zur Tilgungsreife wohl leider doch noch nicht ganz aus dem Schneider?
doch, bist du, die Überliegefrist hat in deinem Fall keine Bedeutung.
Hier mal zur besseren Veranschaulichung: https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/tilgungsfristen-und-punkte.16/#post-7663

Um ganz sicher zu gehen, könntest du dir auch noch einen Auszug aus dem FAER besorgen: Kontaktformular FAER :smiley138:
 
Hallo Nancy,

vielen Dank noch mal für Deine Hilfe und Deinen Querverweis zu den Fristen. :)

Das mit der Überliegefrist habe ich nun in soweit dann auch begriffen. Wenn ich demnach nun wie geplant bis etwa 10 oder 11-2024 warte mit einem Auszug aus dem BZR in Belegart "P" zur Einsicht beim Amtsgericht und zusätzlich noch einem Auszug aus dem FEAR, so müßten die alten Eintragungen damit komplett aus meinen Akten gelöscht, bzw. unkenntlich gemacht worden sein, weil dann auch die jeweiligen Überliegefristen insbesondere auch im Blick auf die rechtswirksame Entziehung meiner FE abgelaufen wären.

Sehe ich das so richtig?

Bei unserer FSST sind die Mitarbeiter halt sehr grell wie die Bluthunde, und diesen Gesellen will ich nicht unbedingt unnötig ihre Mäuler wässrig machen.

LG, Pünter. :-)
 
Privat werde ich mir innerhalb der nächsten Wochen round about August aber zumindest schon mal meinen behördlichen Registerauszug auf eigene Kosten zum Amtsgericht vom BZR zur dortigen Einsicht kommen lassen.

Es ist ja halt nicht so, als das mich das JC in dieser Angelegenheit ganz im Stich lassen würde. Es muss halt vorab nur ganz gewissenhaft abgeklärt werden in einer möglichen Rückkehroption für meine letzten Jahre möglichst weit zurück ins aktive Berufsleben bei entsprechend zumindest deutlich und dauerhafter Bedarfsminderung.

LG und in diesem Thread dann erst mal ein schönes Wochenende an alle Helfer und Helferinnen von mir. :smiley711:
 
Ich hätte da noch mal eine Frage an Euch zu Fragen im Formular einer Führerscheinstelle.

Wenn in meinem Fall incl. Überliegefrist tatsächlich alles tilgungsreif wäre, aber im Antragsformular etwas wie "Wurde ihnen die FE entzogen" und "Wurde bei ihnen eine MPU angeordnet" anzukreuzen wäre mit dem Verweis "Falsche Angaben können ihren Antrag auch nachträglich rechtsunwirksam mit der Möglichkeit eines Bewilligungswiderrufes machen" ...

MUSS ich diese Felder dann selbst nach > 16-17 Jahren nach der letzten Entscheidungsrechtskraft dann entsprechend ankreuzen, oder darf ich mich dann im Antrag in diesen Punkten ganz legitim auch als "unbeschwert" betrachten in Weglassung dieser Kreuze, bzw. "Nein" als Antwort?

Ein Bild von der entsprechenden Antragsseite im Formularvordruck unserer FSST müßte ich ggf. bei Bedarf noch mal anonymisiert nachreichen.

LG, Pünter
 

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Ich würde da ganz ehrlich antworten und auch nichts weglassen.

Ich bin nicht ganz sicher ob ich dich richtig verstanden habe, aber wenn es speziell um die Seite die du angehängt hast geht:

Die Frage ob z.Zt. ein Verfahren gegen dich läuft, kannst du ja eindeutig mit "nein" beantworten. Und die ursprüngliche Erteilung bzw. dass es einen Entzug gab ist ja auch kein Geheimnis.... :smiley2204:
 
Die Frage ob z.Zt. ein Verfahren gegen dich läuft, kannst du ja eindeutig mit "nein" beantworten. Und die ursprüngliche Erteilung bzw. dass es einen Entzug gab ist ja auch kein Geheimnis....
und was ist mit den Fragen nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dem Konsum von Rausch-/ oder Betäubungsmitteln?

Vor etlichen Jahren wurde mir halt mal vom Rententräger im Rahmen einer Untersuchung zur künftigen Beschäftigungsfähigkeit eine Alkoholabhängigkeit (F10) im Gutachten für die Grundsicherung "bescheinigt", und zumindest Bier trinke ich ja heute auch noch.

Kann ich da die Kreuze weg lassen, oder hätte die FSST von dem damaligen Gutachten beim Rententräger Wind bekommen können, bzw. würde so etwas in meiner FS-Akte stehen wenn sie es warum auch immer mitbekommen hätten?

LG
 
und was ist mit den Fragen nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Bist du denn gesundheitlich beeinträchtigt (z.B. durch Einschränkungen des Bewegungsapparates)? Falls nein, würde ich dort auch mein Kreuz setzen.
oder hätte die FSST von dem damaligen Gutachten beim Rententräger Wind bekommen können
Kann ich mir nur schwer vorstellen, da auch hier die Schweigepflicht gilt.

Ähm, hier muss ich aber mal ganz objektiv zurückfragen:
eine Alkoholabhängigkeit (F10) im Gutachten für die Grundsicherung "bescheinigt", und zumindest Bier trinke ich ja heute auch noch.
du trinkst trotz Alkoholerkrankung noch Alkohol? :smiley2204:
 
du trinkst trotz Alkoholerkrankung noch Alkohol?
Ehrlich zugegeben ja, ich trinke seit über 30 Jahren Alkohol und liege dabei stabil in der Symptomatik beim Gamma-Typus. Und weiterhin ja, ich muss kontinuierlich strikt darauf achten, Tätigkeiten und Alkoholkonsum aufeinander abzustimmen.
Aber grundlegend muss ich mich ja auch nicht selber unnötig belasten bei derartigen Fragen im fotografierten Fragebogen.

Wenn ich bei dieser 2. Chance erneut scheitere durch Unzuverlässigkeit, so habe ich mir das selber dann auch erneut zuzuschreiben. Ich möchte hier daher auch ganz unverblümt nichts beschönigen oder verharmlosen, denn versuchen werde ich es auf jeden Fall noch mal.
 
Danke für deine Ehrlichkeit. Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen wie er mit seiner Erkrankung umgeht...
Von daher kann ich dem hier
Aber grundlegend muss ich mich ja auch nicht selber unnötig belasten bei derartigen Fragen im fotografierten Fragebogen.
zustimmen, und sehe dies hier
Und weiterhin ja, ich muss kontinuierlich strikt darauf achten, Tätigkeiten und Alkoholkonsum aufeinander abzustimmen.
ganz genau so. :smiley138:
 
Danke Dir herzlich für Deine sachliche Reaktion zu meiner doch augenscheinlich sehr riskanten Planung in diesem Sachverhalt.

Zu allererst müßte ich mich als langzeitarbeitslose Person ohnehin erst mal neu in einem künftigen Arbeitsverhältnis wieder neu und zuverlässig an den zu erwartenden Arbeitsbereichen beweisen und einarbeiten, bevor ich für einen künftigen Betrieb überhaupt mal gelegentlich wieder in ein Firmen-) Kraftfahrzeug steigen würde.
Grundlegend muss ich mich mit meiner Problematik aber lange und stabil erprobt ohnehin schon gründlich darauf abstimmen, den ÖPNV für meine persönlichen Bedürfnisse ergänzend auch mal mit einem Mofa oder E-Kicksooter zu ergänzen.
Für beide Fahrzeuggattungen gelten ja die selben Grenzwerte wie am PKW, womit 0,0 Promille bei Fahrtantritt meine eigene Pflicht zur Fahrtvorplanung bereits gelebt und verfestigt sind.
Nüchtern auf Arbeit ist genauso grundlegend gelebte Pflicht und Kür bei mir.

Der reine Besitz einer Fahrerlaubnis B könnte aber halt meine Bewerberchancen in von mir noch ausübaren Beschäftigungsverhältnissen ohne körperlich fordernde Aspekte durchaus wieder deutlich verbessern.

LG, Pünter.
 
Wenn ich bei dieser 2. Chance erneut scheitere durch Unzuverlässigkeit, so habe ich mir das selber dann auch erneut zuzuschreiben. Ich möchte hier daher auch ganz unverblümt nichts beschönigen oder verharmlosen, denn versuchen werde ich es auf jeden Fall noch mal.
Also ehrlich gesagt finde ich deine Aussage etwas naiv.
Ein 2. Scheitern ist u.U. mit einem Schaden für unbeteiligte Dritte verbunden, das betrifft eben nicht nur dich.
Ich kann nicht nachvollziehen, wenn ein nasser Alkoholloher, der intellektuell durchaus in der Lage ist, die Problematik zu erfassen (und somit auch die physischen und psychischen Konsequenzen des jahrzehntelangen Alkoholmissbrauchs ) sich mit der Wiedererlangung der FE beschäftigt ohne dem eigentlichen Problem auf den Grund zu gehen und es zu lösen.


flo
 
womit 0,0 Promille bei Fahrtantritt meine eigene Pflicht zur Fahrtvorplanung bereits gelebt und verfestigt sind.
Nüchtern auf Arbeit ist genauso grundlegend gelebte Pflicht und Kür bei mir.

wenn ein nasser Alkoholloher,
auch wenn die Diagnose vorliegt: vllt täuscht sie sich? Wäre ja nicht das erste Mal*. Und wenn das Trennen wirklich so stabil funktioniert wie beschrieben, könnte es genau so gut "nur Mißbrauch" oder gar riskanter Konsum sein. Vllt sollten wir her nicht ganz so schnell urteilen, ohne Kenntnis weiterer Fakten...

___________________________________
* allein aus den Erlebnissen innerhalb der Familie würde ich, 30 Jahre rückblickend, eine Fehldiagnoserate von ca. 40% feststellen müssen, bei Hautärzten eher 80%
 
@joost
Wenn einem der Alkohol derart geschadet hat und man dennoch weiter konsumiert (und zwar im einem Umfang, bei dem man explizit darauf achten muss, Tätigkeiten und Konsum zu trennen, liegt mMn mindestens Missbrauch, wahrscheinlich sogar Abhängigkeit vor

Aus einer stabilen Abstinenz heraus rückfällig zu werden (und dann auch am Straßenverkehr teilzunehmen) ist nach meinem Dafürhalten wesentlich unwahrscheinlicher als bei jemandem, der versucht, seinen Konsum zu trennen, davon seit Jahrzehnten aber nicht lassen kann.
 
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