FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 176
Zum Zeitpunkt des Vorfalls
Gewicht: 98
Alter: 33
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05.08.2023
BAK: 1.76‰
Trinkbeginn: 20:15
Trinkende: ca. 3:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 5:10 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Freispruch
Dauer der Sperrfrist: -
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 05.08.2023
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, halbes Jahr, negativ
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Hallo liebe Forengemeinde,
ich würde gerne eure Einschätzung wissen. Mir wurde eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter vorgeworfen, da ich völlig betrunken und verletzt in der Nähe meines eigenen Scooters von einem Passanten gefunden wurde. Dieser alarmierte einen Rettungswagen und ich kam ins Krankenhaus. Die Polizei ist wohl zufällig vorbei gekommen und hat sich natürlich für das Szenario interessiert. Ich habe nur bruchatückartige Erinnerungen an den späteren Abend und keine Erinnerungen zum Tathergang.
Ich wurde am 13.06.2024 mit folgender Begründung freigesprochen:
"Mit Strafbefehl vom 18.01.2024 war dem Angeklagten vorgworfen worden, am 05.08.2023 gegen
03:45 Uhr auf dem Elektro scooter XY mit dem Versicherungskennzeichen XY
(2022) auf der Buddystr. in Budhausen ohne den erforderlichen Haftpflichtvertrag in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand (BAK am 05.08.2023 um 05:10 Uhr: 1,76 %o) gefahren zu sein.
Nach der Beweisaufnahme war ein zur Verurteilung ausreichender Tatnachweis indes nicht zu führen.
Zunächst legte der Angeklagte den erforderlichen Versicherungsnachweis vor, sodass feststand, dass auch im Jahre 2023 ein Haftpflichtversicherungschutz Bestand. Bezüglich der Trunkenheit im Verkehr ließ sich der Angeklagte, der verletzt und blutend auf der Straße neben seinem Roller angetroffen worden war, nicht zur Sache ein. Jedoch konnte er von
keinem der Zeugen fahrend beobachtet werden. Das Bewegungsprofil auf dem Mobiltelefon des Angeklagten wies zur im Raume stehenden Tatzeit eine gehende, nicht fahrende Bewegungsart aus und sowohl der Zustand des unbeschädigten Rollers als auch die Verletzungen des Angeklagten deuten nicht zwingend auf einen Unfall in fahrendem Zustand hin.
Vor diesem Hintergrund und der verbliebenen Zweifel war der Angeklagte aus tatsächlichend Gründen freizusprechen."
Kurze Erklärung meinerseits: Die Verletzung bestand aus einem blauen Auge. Woher das wenige Blut kam, konnte nicht rekonstruiert werden. In der Verhandlung wurden diverse Möglichkeiten diskutiert: Schlagverletzung, Verletzung beim Gehen.
Zu den nicht vorhandenen Schäden wurde die Polizei befragt, da es naheliegend ist, dass es Kratzer oder Spuren gibt, wenn ein Fahrzeug aus der Bewegung heraus fällt. Die Aussage der Polizei war, dass wenn es Schäden gegeben hätten, sie das auch dokumentiert hatten. (Haben sie nicht)
Heute habe ich eine Mitteilung der StA nach § 21 EGGVG erhalten, dass die Entscheidung der Führerscheinstelle (Straßenverkehrssachen - 45 MiStra) mitgeteilt wurde.
Was ist eure Einschätzung, auf was muss ich mich einstellen oder wird da nach Prüfung eher nichts kommen?
Wenn ihr noch Infos braucht lasst es mich gerne wissen.
Viele Grüße und Danke für eure Zeit.
Bud
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 176
Zum Zeitpunkt des Vorfalls
Gewicht: 98
Alter: 33
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05.08.2023
BAK: 1.76‰
Trinkbeginn: 20:15
Trinkende: ca. 3:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 5:10 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Freispruch
Dauer der Sperrfrist: -
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 05.08.2023
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, halbes Jahr, negativ
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Hallo liebe Forengemeinde,
ich würde gerne eure Einschätzung wissen. Mir wurde eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter vorgeworfen, da ich völlig betrunken und verletzt in der Nähe meines eigenen Scooters von einem Passanten gefunden wurde. Dieser alarmierte einen Rettungswagen und ich kam ins Krankenhaus. Die Polizei ist wohl zufällig vorbei gekommen und hat sich natürlich für das Szenario interessiert. Ich habe nur bruchatückartige Erinnerungen an den späteren Abend und keine Erinnerungen zum Tathergang.
Ich wurde am 13.06.2024 mit folgender Begründung freigesprochen:
"Mit Strafbefehl vom 18.01.2024 war dem Angeklagten vorgworfen worden, am 05.08.2023 gegen
03:45 Uhr auf dem Elektro scooter XY mit dem Versicherungskennzeichen XY
(2022) auf der Buddystr. in Budhausen ohne den erforderlichen Haftpflichtvertrag in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand (BAK am 05.08.2023 um 05:10 Uhr: 1,76 %o) gefahren zu sein.
Nach der Beweisaufnahme war ein zur Verurteilung ausreichender Tatnachweis indes nicht zu führen.
Zunächst legte der Angeklagte den erforderlichen Versicherungsnachweis vor, sodass feststand, dass auch im Jahre 2023 ein Haftpflichtversicherungschutz Bestand. Bezüglich der Trunkenheit im Verkehr ließ sich der Angeklagte, der verletzt und blutend auf der Straße neben seinem Roller angetroffen worden war, nicht zur Sache ein. Jedoch konnte er von
keinem der Zeugen fahrend beobachtet werden. Das Bewegungsprofil auf dem Mobiltelefon des Angeklagten wies zur im Raume stehenden Tatzeit eine gehende, nicht fahrende Bewegungsart aus und sowohl der Zustand des unbeschädigten Rollers als auch die Verletzungen des Angeklagten deuten nicht zwingend auf einen Unfall in fahrendem Zustand hin.
Vor diesem Hintergrund und der verbliebenen Zweifel war der Angeklagte aus tatsächlichend Gründen freizusprechen."
Kurze Erklärung meinerseits: Die Verletzung bestand aus einem blauen Auge. Woher das wenige Blut kam, konnte nicht rekonstruiert werden. In der Verhandlung wurden diverse Möglichkeiten diskutiert: Schlagverletzung, Verletzung beim Gehen.
Zu den nicht vorhandenen Schäden wurde die Polizei befragt, da es naheliegend ist, dass es Kratzer oder Spuren gibt, wenn ein Fahrzeug aus der Bewegung heraus fällt. Die Aussage der Polizei war, dass wenn es Schäden gegeben hätten, sie das auch dokumentiert hatten. (Haben sie nicht)
Heute habe ich eine Mitteilung der StA nach § 21 EGGVG erhalten, dass die Entscheidung der Führerscheinstelle (Straßenverkehrssachen - 45 MiStra) mitgeteilt wurde.
Was ist eure Einschätzung, auf was muss ich mich einstellen oder wird da nach Prüfung eher nichts kommen?
Wenn ihr noch Infos braucht lasst es mich gerne wissen.
Viele Grüße und Danke für eure Zeit.
Bud