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Ist eine MPU wahrscheinlich? / Freispruch

Bud

Neuer Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 176

Zum Zeitpunkt des Vorfalls
Gewicht: 98
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05.08.2023
BAK: 1.76‰
Trinkbeginn: 20:15
Trinkende: ca. 3:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 5:10 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Freispruch
Dauer der Sperrfrist: -

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Baden-Württemberg

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 05.08.2023

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, halbes Jahr, negativ
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

Hallo liebe Forengemeinde,

ich würde gerne eure Einschätzung wissen. Mir wurde eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter vorgeworfen, da ich völlig betrunken und verletzt in der Nähe meines eigenen Scooters von einem Passanten gefunden wurde. Dieser alarmierte einen Rettungswagen und ich kam ins Krankenhaus. Die Polizei ist wohl zufällig vorbei gekommen und hat sich natürlich für das Szenario interessiert. Ich habe nur bruchatückartige Erinnerungen an den späteren Abend und keine Erinnerungen zum Tathergang.

Ich wurde am 13.06.2024 mit folgender Begründung freigesprochen:

"Mit Strafbefehl vom 18.01.2024 war dem Angeklagten vorgworfen worden, am 05.08.2023 gegen
03:45 Uhr auf dem Elektro scooter XY mit dem Versicherungskennzeichen XY
(2022) auf der Buddystr. in Budhausen ohne den erforderlichen Haftpflichtvertrag in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand (BAK am 05.08.2023 um 05:10 Uhr: 1,76 %o) gefahren zu sein.

Nach der Beweisaufnahme war ein zur Verurteilung ausreichender Tatnachweis indes nicht zu führen.

Zunächst legte der Angeklagte den erforderlichen Versicherungsnachweis vor, sodass feststand, dass auch im Jahre 2023 ein Haftpflichtversicherungschutz Bestand. Bezüglich der Trunkenheit im Verkehr ließ sich der Angeklagte, der verletzt und blutend auf der Straße neben seinem Roller angetroffen worden war, nicht zur Sache ein. Jedoch konnte er von
keinem der Zeugen fahrend beobachtet werden. Das Bewegungsprofil auf dem Mobiltelefon des Angeklagten wies zur im Raume stehenden Tatzeit eine gehende, nicht fahrende Bewegungsart aus und sowohl der Zustand des unbeschädigten Rollers als auch die Verletzungen des Angeklagten deuten nicht zwingend auf einen Unfall in fahrendem Zustand hin.

Vor diesem Hintergrund und der verbliebenen Zweifel war der Angeklagte aus tatsächlichend Gründen freizusprechen."

Kurze Erklärung meinerseits: Die Verletzung bestand aus einem blauen Auge. Woher das wenige Blut kam, konnte nicht rekonstruiert werden. In der Verhandlung wurden diverse Möglichkeiten diskutiert: Schlagverletzung, Verletzung beim Gehen.

Zu den nicht vorhandenen Schäden wurde die Polizei befragt, da es naheliegend ist, dass es Kratzer oder Spuren gibt, wenn ein Fahrzeug aus der Bewegung heraus fällt. Die Aussage der Polizei war, dass wenn es Schäden gegeben hätten, sie das auch dokumentiert hatten. (Haben sie nicht)

Heute habe ich eine Mitteilung der StA nach § 21 EGGVG erhalten, dass die Entscheidung der Führerscheinstelle (Straßenverkehrssachen - 45 MiStra) mitgeteilt wurde.

Was ist eure Einschätzung, auf was muss ich mich einstellen oder wird da nach Prüfung eher nichts kommen?

Wenn ihr noch Infos braucht lasst es mich gerne wissen.

Viele Grüße und Danke für eure Zeit.
Bud
 
Hallo und willkommen im Forum

Die Frage lässt sich kaum beantworten.

Rechtlich ist eine Verurteilung zum Einbehalten des Führerscheins und einer MPU-Forderung nicht erforderlich.

Entscheidend ist, ob du einen Alkoholmißbrauch im Sinne der Straßenverkehrsgesetze begangen hast. So ein Mißbrauch liegt vor, wenn du im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß (erst recht über 1,6 Promille) auffällig wirst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit einem Kfz, auf einem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bist.

Das du blutend auf der Straße vorgefunden wurdest kann somit durchaus ein Alkoholmißbrauch im Straßenverkehr vorliegen. Weißt du noch wo du aufgefunden wurdest (Fahrbahn, Fahrradweg, Bürgersteig, Grünfläche)?

Wenn du betrunken hilflos auf der Fahrbahn angetroffen wirst steigt die MPU-Wahrscheinlichkeit deutlich an.

Dazu mal ein interner Link:

https://www.mpu-vorbereitung.com/blog/mpu-fuer-fussgaenger/

und noch ein externer:

https://mpu-schlich-bonn.de/mpu-fuer-fussgaenger/
 
Hi MrMurphy,

Danke für deine schnelle Antwort. Von der sehr rudimentären Tatortzeichnung ausgehend, muss ich am Ende des Gehwegs kurz vor einer kleinen Kreuzung gelegen haben.

Grüße
Bud
 
Eine MPU-Forderung steigt a) mit der Promillehöhe und b) ob die Fahrbahn (das Heiligtum der Autofahrer) betroffen ist.

Mit 1,76 Promille als Fußgänger und keinem Zusammenhang mit der Fahrbahn ist eine MPU zwar nicht ausgeschlossen, wäre für mich aber ungewöhnlich.
 
Dann harren wir eben mal der Dinge... Die Staatsanwaltschaft hat ja in ihrem Strafbefehl behauptet ich sei gefahren und als ich nach links in eine Straße abbiegen wollte, gestürzt. Aber selbst im Strafbefehl steht nichts von fahren und/oder liegenbleiben auf der Fahrbahn. Man kann nämlich auch vom Gehweg nach links in die besagte Straße abbiegen. Wie gesagt, das Kreuz das die Polizei auf ihrer Karte gemalt hat ist am Ende des Gehwegs. Der Zeuge und Ersthelfer, der mit dem Auto vorbei kam hat sich nicht daran erinnern können, dass ich auf der Straße lag. Die Polizei hat dazu auch nichts gesagt.

Zu meinem Schreiben heute:

"[...] in dem oben genannten Verfahren gegen Sie wurde auf Grund gesetzlicher
Mitteilungspflichten die vorstehende
Entscheidung an folgende(n)Empfänger mitgeteilt:
- Führerscheinstelle und Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrssachen - 45 MiStra]
[...]"

Sehe ich das richtig, dass die Führerschein da eine (Sachstands-)Anfrage gestellt hat und ich deshalb die Mitteilung bekommen habe? Ich weiß aus der Verhandlung, dass sie schon Anfang des Jahres eine Anfrage an das Gericht gestellt hatte.

Vielen Dank für für deine bisherige Einschätzung!

Grüße
Bud
 
Was ist eure Einschätzung, auf was muss ich mich einstellen oder wird da nach Prüfung eher nichts kommen?
Die Entscheidung liegt bei der FSST, im Regelfall darfst du dich auf eine MPU vorbereiten ... und mit 1,76‰BAK bist du sicherlich kein "Gelegenheitstrinker".
 
Das hört sich wirklich 1:1 wie mein Vorfall letztes Jahr an, nur dass ich mit 40 Tagessätzen und Entziehung der Fahrerlaubnis verurteilt wurde, obwohl mir das Fahren des E-Scooters, ebenfalls wie bei Dir, durch niemandem nachgewiesen werden konnte. Von dem her kannst Du dich echt glücklich schätzen, dass Du freigesprochen wurdest.

Auch ich hatte eine Gehirnerschütterung und ein ziemlich heftiges "blaues Auge", das eigentlich nur durch Sturz auf die Lenkstange des Rollers, oder durch einen Faustschlag ins Gesicht zustande gekommen sein kann. Durch einen Sturz beim Gehen mit Sicherheit nicht.

"[...] in dem oben genannten Verfahren gegen Sie wurde auf Grund gesetzlicher
Mitteilungspflichten die vorstehende
Entscheidung an folgende(n)Empfänger mitgeteilt:
- Führerscheinstelle und Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrssachen - 45 MiStra]
[...]"

Eine Mitteilungspflicht besteht für die Polizei bei solchen Vergehen immer an die entsprechende Behörde ( Führerscheinstelle ) . Letztendlich entscheidet die FSST was sie draus macht. Da Du freigesprochen und Dir eine Trunkenheitsfahrt ( § 316 StGB ) nicht nachgewiesen werden konnte, sollten eigentlich keine Gründe für eine MPU bestehen. Darauf würde ich mich trotzdem nicht verlassen und drücke Dir die Daumen, dass Du nochmal "nur" mit einem blauen Auge davon kommst. Ich denke es wird darauf ankommen welche Angaben Du bei Der Polizei gemacht hast, denn all das wird weitergeleitet und zu deiner Führerscheinakte gelegt.

Alles Gute.
 
Ich denke es wird darauf ankommen welche Angaben Du bei Der Polizei gemacht hast, denn all das wird weitergeleitet und zu deiner Führerscheinakte gelegt.

Alles Gute.
Gegenüber der Polizei habe ich keine Angaben gemacht. Ich habe auch nachträglich keinen Befragungsbogen erhalten.

Danke für eure Antworten.

Grüße
Bud
 
Hallo zusammen,

ich würde mich gerne unabhängig von einer möglichen MPU mit meinem Fall auseinandersetzen und würde mich freuen, wenn ihr mich hierbei unterstützt.

Wenn ich den großen Fragebogen einstellen möchte, kann ich dann einfach meinen Thread hier weiter nutzen?

Ich habe bereits 6 Monate Abstinenz nachgewiesen und hätte im September den nächsten Termin zur Haaranalyse.

Würdet ihr mir empfehlen diesen wahrzunehmen?

Grüße
Bud
 
Hallo Bud

Du solltest unbedingt deinen FB hier einstellen. Der Gesamtzusammenhang ist dann klarer.

Ich bin der Ansicht, du kannst eine mögliche MPU mit KT bestehen. Sofern DU das möchtest und deine Trinkhistorie, die wir noch nicht kennen, nicht dagegen spricht.
1,76 ‰ war deinen Beschreibungen nach das Ende der „Fahnenstange“ bei dir.

Du hättest dann für KT sehr gute Eingangsvoraussetzungen. 6 Monate Trinkpause und danach gelebtes KT.

Wenn du diesen Weg gehen möchtest, halte ich eine weitere HA für überflüssig.

Bei Altlasten hast du nichts eingetragen. Gibt‘s da was?
 
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