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TF Fahrrad 2,21 ‰ Erfahrungsbericht

Hallo zusammen,

hier nun nochmal mein Gutachen.

Zwischenzeitlich konnte ich mit der Fsst telefonieren, die Begeisterung hält sich jedoch in Grenzen.
Die Dame am Telefon meinte, ich muss das Gutachten einreichen, dieses wird dann geprüft (dauert gut 2 Wochen) und anschließend werde ich auf dem Postweg über die weiteren Schritte Informiert.
Eine vorläufige Fahrerlaubnis ist vorab nicht möglich...
Na ja...
 

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Eine vorläufige Fahrerlaubnis ist vorab nicht möglich...
Warum gehst du nicht persönlich hin ?
Ich habe mein Gutachten damals persönlich abgegeben, nach einer Stunde bekam einen vorläufigen FS und die Karte lag 7 Tage später im Briefkasten.
Aber die Behördis scheinen recht unterschiedlich zu ticken.
Jednfalls Glückwunsch zum positiven Gutachten. :smiley711:
 
@Max Danke für die Glückwünsche.

Ich gehe schon persönlich hin, ich hab noch Hoffnung, dass sie es gleich sichtet, ich drück mir mal selbst die Daumen
Daumen drücken

Vielleicht hab ich die Dame ja nur geweckt, als ich um früh um 9Uhr angerufen hab und sie war deshalb etwas schlecht gelaunt
Mann Achselzucken
 
Bei mir hat die Sachbearbeiterin auch nicht mit sich reden lassen. Hab es persönlich abgegeben, auf die Farge ob ich warten kann und sie Zeit hat es sich anzuschauen, kam nur sie meldet sich in 1 Woche bei mir. Naja die paar Tage gehen auch noch rum, wenn man überlegt wie lang man ohne Kärtchen war.
 
@Max_2.21_Fahrrad
Auch von mir herzliche Glückwünsche.

Schon seltsam, wie unterschiedlich die Sachbearbeiter bei der FEB ticken. Ich habe heute mein Gutachten abgeholt, wurde dann zur FEB gefahren und nach 45 min. hielt ich meinen vorläufigen Führerschein in der Hand.

Ich würde dir ebenfalls empfehlen mit Höflichkeit und etwas Charme persönlich anzufragen. Bei mir war es zwar ein Herr, aber ich habe heute angerufen, und obwohl die Akte noch nicht mal zurück war, hat er mir einen Vorläufigen zugesagt.
 
Hallo zusammen,

wollte ein kurzes Update bzgl. FA geben.
Mein Gutachten hab ich am 03.09 persönlich abgegeben.
Auf die Frage, ob sie es gleich sichten oder wie lange es ca. dauert bekam ich als Antwort "Sie bekommen auf dem Postweg bescheid".
Heute morgen habe ich auf der Führerscheinstelle angerufen, leider wurde das Gutachten noch nicht gesichtet .

Na ja, dann heißt es weiter warten:-)
 
Hallo an alle,
ich habe gestern Post von der Fsst bekommen und bin etwas geschockt und auch verwirrt, was ich jetzt machen soll muss?!

Hier das Schreiben:

"Ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L vom 15.5.2024 Vorlage eines Attests

Sehr geehrter Max,

mit Datum vom 3.9.2024 haben Sie das mit Schreiben vom 1.6.2024 angeforderte medizinisch- psychologische Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde des ... vorgelegt. Dem Gutachten ist bei ,Ill. Untersuchungsbefunde - A. Verkehrsmedizinische Untersu- chungsbefunde-körperlicher Untersuchungsbefund" zu entnehmen, dass bei lhnen ein Ruhe- blutdruckwert im Sitzen von systolisch 140 mmHg und diastolisch 80 mmHg gemessen wurde.
Gemäß 5 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. mit 5 46 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) müssen In- haber einer Fahrerlaubnis die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.
Laut den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung wird eine arterielle Hypertonie (Bluthochdruck) nach einer zweimaligen Messung von Ruheblutdruckwerten im Sitzen von systolisch über 139 mmHg oder diastolisch 89 mmHg diagnostiziert. Der bei lhnen nachgewiesene systolische Blutdruckwert gibt Hinweise auf eine eventuell vorliegende Hypertonie
Zur weiteren Beurteilung lhrer Kraftfahreignung ist zunächst ein Attest Ihres behandelnden Arztes notwendig, aus welchem hervorgeht, ob eine Hypertonie festgestellt wurde.

Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, ob eine zerebrale Symptomatik und/oder Sehstörungen nach Nr. 4.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorliegt/vorliegen. Des Weiteren sollte aus dem Attest ersichtlich sein, ob es Anhaltspunkte für Blutdruckwerte > 180 mmHg systolisch und/oder 2 110 mmHg diastolisch nach Nr. 4.2.2 der Anlage 4 zur FeV gibt.
Bitte legen Sie uns das ärztliche Attest bis spätestens 10.10.2024 vor. Vorsorglich werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie die durch die Untersuchung entstehenden Kosten selbst tragen müssen."

Verstehe ich es nun richtig, dass ich vom Arzt ein Atest brauche, dass bestätigt, dass bei mir keine Hypertonie diagnostiziert ist?

Ist dieses Vorgehen seitens der Fsst normal?

Ich habe am Montag bei meinem Hausarzt einen Termin, bin mir aber nicht sicher, was ich sagen soll, was er genau er ausstellen muss.

Das Schreiben vom der Fsst nehme ich natürlich mit und lass meinen Arzt dieses Lesen.
 
Verstehe ich es nun richtig, dass ich vom Arzt ein Atest brauche, dass bestätigt, dass bei mir keine Hypertonie diagnostiziert ist?

Richtig. Oder halt, das zwar eine Hypertonie besteht, die aber durch eine fachgerechte Behandlung (zum Beispiel Tabletten) keine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. In dem Fall kann es passieren, das die Führerscheinstelle eine jährliche Bestätigung von deinem Hausarzt fordert, dass du ohne Auffälligkeiten wegen der Hypertonie in Behandlung bist.

Problem: Für ein Attest reicht eine einmalige Untersuchung oder eine Beobachtung über einen kurzen Zeitraum nicht aus. Da der nachgewiesene Blutdruck erst seit einiger Zeit überhöht sein kann haben auch Untersuchungen aus der Zeit vor dem MPU-Termin nur wenig Aussagekraft.

Ist dieses Vorgehen seitens der Fsst normal?

Normal nicht und selten, aber zulässig.

Ich habe am Montag bei meinem Hausarzt einen Termin, bin mir aber nicht sicher, was ich sagen soll, was er genau er ausstellen muss.

Ich würde ihm auch das Schreiben der Führerscheinstelle vorlegen. Er muss dann entscheiden, welche Voraussetzungen (Anzahl der Untersuchungen über einen ausreichenden Zeitraum) vorliegen müssen, damit er dir ein Attest ausstellen kann, welches die Führerscheinstelle akzeptiert. Also entweder die Messergebnisse bei der MPU eine Ausnahme waren oder du halt wegen der Hypertonie in Behandlung bist.
 
Über den Zeitraum wird es keine festen Vorgaben geben. Der hängt von den Untersuchungsergebnissen und vom Behandlungsverlauf ab.

Für den Untersuchungszeitraum bleiben dir ab Montag "nur" 10 Tage. Ob die ausreichen kann ich nicht beurteilen. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, das die Untersuchung auf Bluthochdruck und gegebenenfalls eine Einstellung auf Tabletten nicht mit einem, zwei oder drei Arztterminen erledigt sind.

Das Problem ist, das der Bluthochdruck stark schwanken kann. Sei es durch körperliche Anstrengung oder das seelische Empfinden. Deshalb ist zur Beurteilung des Blutdrucks ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich.

Vielleicht kann dir dein Hausarzt auch eine 24-Stunden-Messung anbieten. Die wäre schon deutlich aussagekräftiger als mehrere einzelne Messungen.
 
Servus Max

Da hast du ja eine pedantische FEB. 140/80 ist in einer Situation, in der man aufgeregt ist keine Seltenheit und überhaupt nicht besorgniserregend. Ich weiß auch garnicht, was die FEB eigentlich will. Du legst ein Gutachten vor, indem ein Mediziner dich untersucht und alle Befunde inkl. des leicht erhöhten Blutdrucks als i.O. bzw. nicht fahreignungsrelevant einstuft, und die wollen jetzt noch ein Attest. Entweder haben die dich oder alle Verkehrssünder auf dem Kicker.

M.W. darf die FEB die psychologischen und medizinischen Befunde nicht anzweifeln. Ausgenommen, es würde eine schwerwiegende Krankheit diagnostiziert.
Aber vielleicht weiß da jemand besser Bescheid.
Für mich ist dein Befund in deinem Gutachten eindeutig: (Zitat aus deinem Gutachten)
Die medizinische Untersuchung lässt keine Beeinträchtigungen erkennen, die für sich allein genommen das ausreichend sichere Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen würden. Nach den vorliegenden Befunden und nach Aktenlage sind aktuell keine Erkrankungen oder Mängel festzustellen, die nach den Maßstäben der Begutachtungsleitlinien als fahreignungsrelevant einzustufen wären.

M.E. könntest du dagegen vorgehen. Z.B. ein klärendes Gespräch mit dem Leiter der FEB. Zunächst auf höflicher Basis.

Einfacher ist es wahrscheinlich, zu deinem Hausarzt zu gehen. Zu beachten wäre dabei die sogenannte "Erwartungsnervosität". Es kann dir durchaus passieren, dass dein Blutdruck wieder leicht erhöht ist. Lass dir dann ein 24h Messgerät mitgeben. In der Regel hat das jeder Hausarzt.

Ist schon ein Zirkus, was deine FEB da veranstaltet, und riecht etwas nach Willkür.

Hier mal Zitate aus einem anderen Gutachten (aus 10/2023 ebenfalls TÜV Süd)

Herzaktion: regelmäßig, Pulsfrequenz: 80/min, RR: 170/90 mmHg
Auskultation des Herzens: ohne auffälligen Befund
Der Blutdruck war bei der aktuellen Untersuchung erhöht. Ein fahreignungsrelevantes Ausmaß hat die Auffälligkeit nicht, hausärztliche Kontrolluntersuchungen sind jedoch empfehlenswert, was aber nicht im Zusammenhang mit der verkehrsmedizinischen Fragestellung zu sehen ist.
Klar, hier hat der Arzt nochmal gezielt Stellung bezogen, der Blutdruck war aber auch deutlich höher als deiner.
Die FEB hatte hier keine Beanstandung.

Alles Gute :smiley138:

P.S. Hattest du mal Probleme mit dem Blutdruck?
 
Zuletzt bearbeitet:
Probleme mit dem Blutdruck hatte ich in der Vergangenheit nicht, zumindest keine die laut meinem Arzt besorgniserregend waren oder sind, auch Tabletten oder ähnliches waren nie ein Thema.
Wobei ich nicht weiß, ab welchem Wert mein Hausarzt hier bedenken anmelden würde.

Ich hoffe jetzt einfach, dass mein Arzt weiß was zu tun und das dass ganze innerhalb der Frist machbar ist.

Unsere FEB ist leider dafür bekannt sehr kleinlich zu sein, ein Gespräch würde ich deshalb erst suchen, wenn mein Arzt bedenken bzgl. meines derzeitigen Blutdruck hat, vor allem dann wegen der Frist.
 
Eine Hypertonie Grad 1 beginnt bei systolisch >139 und/oder diastolisch >89. Also da hat deine FEB krampfhaft nach etwas gesucht.

Ein Weg wäre auch noch beim Arzt von deinem MPI nachzufragen, bzw. ihm das Schreiben vorzulegen. Wahrscheinlich lacht der darüber.

Aber jetzt geh erstmal zum Hausarzt. Auf jeden Fall wirst du deine FE bekommen. Ist halt a bissl nervig.

Schönes Wochenende.
 
Hallo an alle,

kurzes Update.
Ich war heute bei meinem Hausarzt und habe Ihm das Schreiben der FEB vorgelegt.

Bei mir wird nun ein 24h EKG gemacht und wenn hier alles in Ordnung sein sollte, schreibt er ein entsprechendes Attest.
Blöd ist nur, mein Termin für das EKG ist vom 08. auf den 09.10 und meine Frist geht bis zum 10.10.

Ich habe deshalb heute bei der FEB angerufen und um Fristverlängerung gebeten.
Die Dame am Telefon meinte ich soll eine E-Mail schreiben, diese wird dann geprüft und ich bekomme per Post die Antwort.
Es bleibt spannend :smiley624:
 
Ich hätte nun aber doch noch eine Frage.
Das Schreiben lautete : "Ihr Antrag auf Neuerteilung der Klassen AM, B, L".
Ich bin da etwas verwirrt, da ich ja nicht nur diese Klassen beantragt hatte sondern B, BE, A, A1, AM, C1, C1E, L und T beantragt hatte.

Sollte ich da mal nachfragen oder lieber abwarten?
 
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