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Keine MPU? Aufforderung zur praktischen und theorethischen Fahrprüfung

maria133

Neuer Benutzer
Liebe Forenmitglieder,

ich habe folgende Frage: ich habe 2012 einen Autounfall gehabt, in dem 1,23 Promille und THC (1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol) in meinem Blut gefunden wurden (damalige Drogenproblematik). Ich habe nun vor ca 9 Monaten begonnen, Urinkontrollen bei einer Begutachtungsstelle abzugeben und mich allmählich auf die MPU vorbereitet. Nun habe ich vergangenen Monat den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt und nun habe ich einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen der mich nur zu einer praktischen und theorethischen Fahrprüfung auffordert, nicht jedoch zu einer MPU. Der Brief beginnt mit "sehr geehrte ... ich bin bereit, Ihnen eine Fahrerlaubnis für die beantragten Klassen zu erteilen".
Kann es sein, dass ich keine MPU machen muss? Oder ist es möglich, dass die Aufforderung nach der Absolvierung der Prüfungen noch erfolgt?
Ich habe auch 2014 schonmal diesen Antrag gestellt, wurde daraufhin zur MPU aufgefordert und habe sie nicht abgelegt weil ich damals noch eine Drogenproblematik hatte. Auch das steht in meinem Fahrerlaubnisregister weswegen Verjährung auch eigentlich nicht in Frage kommt?
Ich bin verwirrt, vllt könnt ihr mich ja aufklären.

Herzliche Grüße , Maria
 
Zuletzt bearbeitet:
Könntest du bitte mal das gesamte Schreiben hier zur Verfügung stellen ?

Aber aufgrund deiner Angaben gehe ich davon aus, dass keine MPU gefordert wird, sondern der Nachweis der theoretischen und praktischen Prüfung, wahrscheinlich aufgrund der neuen Gesetzeslage…
Wahrscheinlich war die Zeit des Entzuges länger als der Besitz der FE ?
 
.. hier das Schreiben. Den Führerschein hatte ich nur 1 Jahr bis besagter Unfall geschah.


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Ich habe den Brief erst bekommen und es geht um nächstes Jahr (13.09.2025).
Und eher unwahrscheinlich, dass dann im Nachtrag noch eine MPU-Aufforderung kommt, oder?
 
Ich habe auch 2014 schonmal diesen Antrag gestellt, wurde daraufhin zur MPU aufgefordert
Wie war denn die damalige Fragestellung? Ging es da nur um Drogen oder um Mischkonsum?
Eine BAK von 1,23‰ allein reicht idR nicht für eine MPU-Anordnung und durch den "Wegfall" der Drogenfragestellung hat sich vermutlich auch das Thema Alkohol erledigt...
 
Wie war denn die damalige Fragestellung? Ging es da nur um Drogen oder um Mischkonsum?
Eine BAK von 1,23‰ allein reicht idR nicht für eine MPU-Anordnung und durch den "Wegfall" der Drogenfragestellung hat sich vermutlich auch das Thema Alkohol erledigt.

es ging um den Mischkonsum, aber ja, es scheint wohl so zu sein wie du meinst. Ich kann es immer noch nicht glauben
 
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