Liebe Forenmitglieder,
ich habe folgende Frage: ich habe 2012 einen Autounfall gehabt, in dem 1,23 Promille und THC (1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol) in meinem Blut gefunden wurden (damalige Drogenproblematik). Ich habe nun vor ca 9 Monaten begonnen, Urinkontrollen bei einer Begutachtungsstelle abzugeben und mich allmählich auf die MPU vorbereitet. Nun habe ich vergangenen Monat den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt und nun habe ich einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen der mich nur zu einer praktischen und theorethischen Fahrprüfung auffordert, nicht jedoch zu einer MPU. Der Brief beginnt mit "sehr geehrte ... ich bin bereit, Ihnen eine Fahrerlaubnis für die beantragten Klassen zu erteilen".
Kann es sein, dass ich keine MPU machen muss? Oder ist es möglich, dass die Aufforderung nach der Absolvierung der Prüfungen noch erfolgt?
Ich habe auch 2014 schonmal diesen Antrag gestellt, wurde daraufhin zur MPU aufgefordert und habe sie nicht abgelegt weil ich damals noch eine Drogenproblematik hatte. Auch das steht in meinem Fahrerlaubnisregister weswegen Verjährung auch eigentlich nicht in Frage kommt?
Ich bin verwirrt, vllt könnt ihr mich ja aufklären.
Herzliche Grüße , Maria
ich habe folgende Frage: ich habe 2012 einen Autounfall gehabt, in dem 1,23 Promille und THC (1,1 ng/ml Tetrahydrocannabinol) in meinem Blut gefunden wurden (damalige Drogenproblematik). Ich habe nun vor ca 9 Monaten begonnen, Urinkontrollen bei einer Begutachtungsstelle abzugeben und mich allmählich auf die MPU vorbereitet. Nun habe ich vergangenen Monat den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt und nun habe ich einen Brief von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen der mich nur zu einer praktischen und theorethischen Fahrprüfung auffordert, nicht jedoch zu einer MPU. Der Brief beginnt mit "sehr geehrte ... ich bin bereit, Ihnen eine Fahrerlaubnis für die beantragten Klassen zu erteilen".
Kann es sein, dass ich keine MPU machen muss? Oder ist es möglich, dass die Aufforderung nach der Absolvierung der Prüfungen noch erfolgt?
Ich habe auch 2014 schonmal diesen Antrag gestellt, wurde daraufhin zur MPU aufgefordert und habe sie nicht abgelegt weil ich damals noch eine Drogenproblematik hatte. Auch das steht in meinem Fahrerlaubnisregister weswegen Verjährung auch eigentlich nicht in Frage kommt?
Ich bin verwirrt, vllt könnt ihr mich ja aufklären.
Herzliche Grüße , Maria
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