Mach dir dies persönlich keine Gedanken. Die Gesamtbetrachtung deines Falls entscheidet am Ende über eine MPU und nicht solche Details. Ich habe mir da auch Schreckensszenarien ausgemalt, die nicht eintrafen. Als Beispiel. In meinem Strafbefehl stand wortwörtlich drin, die "Tat hat erwiesen, dass ich zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet bin". Ich dachte immer das ist der entscheidende Satz für die MPU. Dann habe ich aber herausgefunden, dass dieser Satz die Rechtsgrundlage basierend darauf ist, dass die FE entzogen wird. Die FEB entscheidet nämlich über die Eignung zum Führen von KFZ. Deshalb glaube ich ist es bei dir auch nur die Basis zur Entziehung der FEB.
Darüber hinaus haben mir so viele Menschen Angst gemacht, weil der Atemalkohol ca. eine Stunde vor der BAK bei 0,82 mg/l lag, also umgerechnet 1,64 Promille, damit wäre die MPU gebucht. Da haben auch so viele gesagt, pass auf, die FEB rechnet zurück und diese Alkoholtests würden genau messen. Auch da lagen sie falsch. Keine Angaben zum Trinkende gemacht und diese Tests messen eben nicht so genau wie die Blutproben, daher durfte mir nicht unterstellt werden, dass die BAK zum Tatzeitpunkt höher als 1,58 Promille war. Mit anderen Worten lass du dich auch nicht verrückt machen, triff weitere Vorkehrungen, aber versuch es mit einer Gelassenheit zu sehen. Wenn du sicher über 1,6 Promille gewesen wärst, sähe die ganze Sache anders aus.