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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

@MrMurphy die 9 Monate Sperre sind noch nicht rechtskräftig da mein Anwalt Einspruch erhoben hat und sich noch was ändern kann... für mein Empfinden empfinde ich die Sperrzeit sehr kurz um alles vorzubereiten und sich genügend mit der Thematik auseinander setzen zu können.
Die Sperrzeit gilt doch ab dem Entzug des Führerscheins (9.11.23) oder wird das unabhängig bzw aufgerechnet?
Die Sperrfrist beginnt mit Rechtsgültigkeit des Urteils.
 
Mein Anwalt hat mir schon helfen können da ich erst wegen dem 315c angeklagt worden bin und ich den zum 316 ändern konnte zum anderen habe ich in diesem Zeitraum meinen Job verloren sodass die Bestrafung niedriger evtl ausfällt.
 
@kapomick ist das so? Bei mir stand seit dem Tag der Entzug der Fahrerlaubnis (30. April 2024) eine Sperrfrist von 8 Monaten drin, die bis zum 29. Dezember letzten Jahres lief. Das Urteil war aber erst am 14. Mai rechtskräftig und das neue Urteil nach Rechtskraft erst am 20. Juli. Trotzdem wurde an der Dauer der Sperrfrist nichts geändert und so steht es auch im Eintrag im BZR, worin ich Einsicht genommen habe…

Oder meinst du damit, die Sperrfrist erhält erst mit der Rechtskraft ihre Gültigkeit?
 
In Bayern. Ich durfte leider kein Foto aus dem BZR-Auszug machen, aber da stand drin, dass mir bis zum 29.12.2024 keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Will dich jetzt nicht in eine falsche Sicherheit bringen, aber NRW geht meines Wissens nach mit Ersttätern unter 1,6 Promille und ohne Zusatztatsachen, die Alkoholmissbrauch begründen, etwas kulanter um als beispielsweise Bayern. Also zumindest was die Marschroute und den Ermessensspielraum einer MPU betrifft. Du könntest also Glück haben.
 
bei mir steht nur die Sperrfrist aber nicht ob und ab wann die gilt...
Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum des Strafbefehls (also an dem Tag an dem der Richter unterschrieben hat) zu laufen. Die Zeit des vorläufigen Entzuges wird bei der Festsetzung der Sperrfrist mit berücksichtigt.
Früher begann die Sperrfrist wohl erst mit der Rechtskraft der Entscheidung, dies wurde aber mW vor einigen Jahren geändert.
 
OK den Strafbefehl hab ich am 30.12.24 bekommen ergo ich kann erst ab Juni meinen Führerschein wieder neu beantragen
 
Gemäß deiner EInlassung hast du am 30.12.24 (dass bei dir jemand zwischen den Jahren überhaupt arbeitet...) deinen Strafbefehl über 9 Monate bekommen (inkl. Vorlauf seit der TF sind es ja schon 10,5 Monate), somit geht der bis zum 30.9.25. 6 Monate vorher darfst du deine neue FE beantragen (das wissen nach wie vor nicht alle FSSt´s, war früher 3 Monate), insofern wäre das Ende März. Musst ja net gleich den 30. März rauskitzeln, aber Anfang April hättest du das Recht zur Neuerteilung.
Und ja, Nancy hat wie immer recht: die Sperrfrist beginnt mittlerweile mit der schriftlichen Verkündung des Urteils. Hab mich schlau gemacht. Das Abwarten bis zur Rechtskraft wurde auch aufgrund solcher Fälle wie dem deinigen abgeschafft. Wär für dich ja ungünstig, wenn du juristisch keinen Erfolg hättest und dann die Sperrfrist erst nach der Berufungsverhandlung beginnt. Dann hättest du deutlich länger keine FE.
 
Also ich hab eine gerichtliche Einladung bekommen.... ich geh jetzt solange ich noch Zeit habe zu einer SHG in der Nähe und Versuche das nochmal aufzuarbeiten und vor Gericht einzureichen, den restlichen Part übernimmt der Anwalt.
Es wird der Tagessatz ( kein Einkommen durch Jobverlust) und Länge der Sperre verhandelt, der Paragraph 316 bleibt.
Ob ich überhaupt zur MPU dann muss weiß ich nicht bis dahin.
 
Also bei mir im Polizei Bericht steht...das Bei mir nicht nur vorübergehende Mängel im Bezug auf Führen eines Kraftfahrzeuges bezüglich der Eignung vorliegen wie ist das zu Werten?
 
Mach dir dies persönlich keine Gedanken. Die Gesamtbetrachtung deines Falls entscheidet am Ende über eine MPU und nicht solche Details. Ich habe mir da auch Schreckensszenarien ausgemalt, die nicht eintrafen. Als Beispiel. In meinem Strafbefehl stand wortwörtlich drin, die "Tat hat erwiesen, dass ich zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet bin". Ich dachte immer das ist der entscheidende Satz für die MPU. Dann habe ich aber herausgefunden, dass dieser Satz die Rechtsgrundlage basierend darauf ist, dass die FE entzogen wird. Die FEB entscheidet nämlich über die Eignung zum Führen von KFZ. Deshalb glaube ich ist es bei dir auch nur die Basis zur Entziehung der FEB.

Darüber hinaus haben mir so viele Menschen Angst gemacht, weil der Atemalkohol ca. eine Stunde vor der BAK bei 0,82 mg/l lag, also umgerechnet 1,64 Promille, damit wäre die MPU gebucht. Da haben auch so viele gesagt, pass auf, die FEB rechnet zurück und diese Alkoholtests würden genau messen. Auch da lagen sie falsch. Keine Angaben zum Trinkende gemacht und diese Tests messen eben nicht so genau wie die Blutproben, daher durfte mir nicht unterstellt werden, dass die BAK zum Tatzeitpunkt höher als 1,58 Promille war. Mit anderen Worten lass du dich auch nicht verrückt machen, triff weitere Vorkehrungen, aber versuch es mit einer Gelassenheit zu sehen. Wenn du sicher über 1,6 Promille gewesen wärst, sähe die ganze Sache anders aus.
 
Danke @DesoleXX ich hatte noch ein paar Gespräche mit ein paar bekannten von denen einige schon ne MPU durch hatten. Diese haben sich bei der Fsst gemeldet und die Situation erfragt...ich bin mir unsicher ob ich das machen soll da ich keinen schlafenden Riesen wecken möchte.
Was wäre der bestmöglich Vorgang dabei?
 
Also ich würde jetzt erstmal die Füße still halten und die FSSt nicht kontaktieren. Wenn du den Antrag stellst, kannst du den Sachbearbeiter ja mal freundlich fragen. So habe ich es gemacht. Ich habe ihm gesagt, "Ich mach es kurz und schmerzlos, Sie sehen hier meine Akten mit meinem ganzen Fall. Ich bin Ersttäter und mit 1,58 Promille im Straßenverkehr aufgefallen. Das war in der Nacht von Samstag auf Sonntag und ich hatte Ausfallerscheinungen (die habe ich ihm dann aufgezählt)" Dann habe ich ihn gefragt, ob er eine MPU für wahrscheinlich hält unter diesen Umständen. Dann sagte er zu mir, dass er nichts ausschließen könne, aber zumindest auf den ersten Blick erstmal keine MPU sieht. Dann war ich zwar erstmal beruhigt, aber weiterhin skeptisch. Dann habe ich noch 3 Monate AN freiwillig abgegeben, die zum Antrag gar nicht notwendig waren. Hatte er auch gemeint, dass würde für mich sprechen und zeigen, dass ich mein Verhalten geändert habe.
 
Also ich war gerade bei einer SH Beratung und Vorort war ein Verkehrspsychologe und der meinte die rechnen zwischen dem Unfall und Blutabnahme nochmal hoch sodass ich knapp an die 1,6 komme.... das wäre dann richtig knapp.... jetzt weiß ich nicht mehr weiter.
Der Psychologe meinte auch 12 Monate Abstinenz nachweisen.
 
Der Psychologe meinte auch 12 Monate Abstinenz nachweisen.
Und schon hast du wieder eine neue Meinung ... die letzte war ... "Zu KT hat mir tatsächlich meine Verkehrstherapeutin geraten".
Bei deinem Wert sind 12 Monate AB vergeudete Zeit, KT wäre hier völlig ausreichend.
Die Aussage zum Nachrechnen ist viel zu allgemein ... manche ja, aber der überwiegende Teil nein.
 
Das heißt ich bin genauso weit wie vorher....in Hagen wird Wohl nachgerechnet so wie es aussieht.
Heißt 1 Stunde zwischen Unfall und Blutabnahme.
 
Mit Verkehrspsychologen habe ich persönlich zwar überwiegend gute Erfahrungen gemacht, aber auch da gibt es leider schwarze Schafe, die einem das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Vermute da eher letzteres leider. Mal zum Vergleich (sorry falls ich mich wiederhole und das nicht schon mal geschrieben habe) Bei mir wurde nach einer Stunde auch nicht zurückgerechnet bei einer BAK von 1,58 Promille, obwohl ein Alkomat direkt nach der TF 1,64 Promille anzeigte. Trotzdem keine MPU. Und dass er bei dir soweit geht und direkt Abstinenz empfehlt, sagt in meinen Augen schon mal alles aus, wobei du im schlimmsten Fall maximal A3 bist
 
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