So etwas wird gerne als Ausfallerscheinung gewertet. Es kommt aber auch ganz stark auf die Höhe der Promille im Blut an. Wenn man z.B. mit 2‰ angehalten wird sind Ausfallerscheinungen wesentlich leichter vom Gericht zu begründen als bei einem Fahrer der "nur" 1‰ im Blut hatte.
Es tut mir leid, aber ich kann Ihre Antwort noch nicht verstehen. Bedeutet das nützlich oder schädlich für mich?