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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

Also mir hat mein Anwalt damals gesagt, dass die FEB in Grenzfällen AN sehen möchte und nicht direkt eine MPU anordnet. Also dass man sie freiwillig vorzeigt, um seine Verhaltensänderung zu zeigen. So habe ich es gemacht und bin mir sicher, dass dies auch eine Rolle gespielt hat, damit am Ende keine MPU angeordnet wurde. Den Kurs Paragraph 70 kann meines Wissens die FEB beantragen, aber nur, wenn der Gutachter dies empfiehlt.
 
Ich wollte eh nen Abstinenz Nachweis im März machen sollte ich das ganze dann bis Juni erweitern und so 6 Monate nachweisen zu können ?
 
Könnte auch ein Paragraph 70 Kurs angeordnet werden zb.
Ich weiß halt nicht so genau was erwartet werden könnte.
Ich meine zum einen das geringe Strafmaß und auf der anderen Seite das mein Delikt.
Ist halt schwer herauszufinden.
im Bezug auf Straftaten oder ähnliches hab ich nichts keine Eintragungen im BZRG oder ähnliche Punkte es ist nur dieser Vorfall bi zum heutigen Tag.
 
Ich wollte eh nen Abstinenz Nachweis im März machen sollte ich das ganze dann bis Juni erweitern und so 6 Monate nachweisen zu können ?
Das ist deine freiwillige Entscheidung, entsprechend was du für ein Konzept für eine eventuelle MPU hast.
Du hast folgende Möglichkeiten ...

a) freiwillige Abstinenz mit 6 Monaten AB
b) KT mit unterstützenden AB Nachweisen (keine totale Abstinenzpflicht) für 6 Monate
c) 3 Monate AB als Trinkpause mit anschließenden KT für 6 Monate mit unterstützenden AB Nachweisen

Egal welches Konzept du hast, es muss immer für mindestens 6 Monate gelebt sein.
 
Kann das Gericht den über der Akte ne Anweisung zur MPU geben zb das mein Unfall besonders berücksichtigt werden muss?
Ich Bin noch nicht sicher wie genau ich es angehe darüber mache ich mir nach der ersten Probe Gedanken.
 
wobei die ja imho nicht gefordert wären, nach BUK? (A3)
Indirekt schon, daher schrieb ich "unterstützend" ... es sei denn, du hast eine andere Idee KT unterstützend zu untermauern !?
Zu meiner Zeit reichten ein paar Leberwerte im 6 Wochen-Abstand aus ... aber leider ist das heute nicht mehr so einfach.
 
Das ist deine freiwillige Entscheidung, entsprechend was du für ein Konzept für eine eventuelle MPU hast.
Du hast folgende Möglichkeiten ...

a) freiwillige Abstinenz mit 6 Monaten AB
b) KT mit unterstützenden AB Nachweisen (keine totale Abstinenzpflicht) für 6 Monate
c) 3 Monate AB als Trinkpause mit anschließenden KT für 6 Monate mit unterstützenden AB Nachweisen

Egal welches Konzept du hast, es muss immer für mindestens 6 Monate gelebt sein.
mir fällt der Verzicht auf Alkohol nicht schwer Ich vermisse nichts...die ersten 4 Monate hab ich jetzt auch schon geschafft das heißt ich melde mich nächsten Monat für ein Abstinenz Programm Haaranlyse an und zieh das durch.
Ich hab noch ne Frage hier gab es doch auch Fälle unter 1,6%. die eine MPU anweisung bekommen haben und die es geschafft haben das diese zurückgenommen wurd ?
 
Ich halte es auch für eine gute Idee, Nachweise als Argumentationsverstärker anzubieten - freiwillig.
Nicht freiwillig, du musst es sogar ... andernfalls könnte ja jeder behaupten, er betreibe KT.
Bei KT ist AB auch der falsche Begriff, denn du darfst ja Alkohol trinken. Für KT sind 5-30 pg/ng das Maß der Dinge, wobei ein Wert von über 20 pg/ng schon auf einen täglichen Konsum hinweisen kann. Daher würde ich mich bei einer Halbierung festlegen und mich an einem Wert von bis zu 10 pg/ng orientieren.

Ich hab noch ne Frage hier gab es doch auch Fälle unter 1,6%. die eine MPU anweisung bekommen haben und die es geschafft haben das diese zurückgenommen wurd ?
Das würde ich dir ohne Rechtsschutz nicht empfehlen, denn dass kann ein langer und teurer Spaß für dich werden.
Blende solche Sachen für dich aus, damit machst du dich nur verrückt. Abwarten ... heißt die Devise.
 
Gilt die Sperrzeit dann bis Juni.
Deine Sperrzeit beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, wobei in der Regel die Zeit einer vorläufigen Entziehung, Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins in die Frist eingerechnet wird.
Das genaue Datum weißt nur du, ab da einfach nur 9 Monate dazuzählen.
 
Nicht freiwillig, du musst es sogar ..
die BUK geben das aber nicht her.
Leberwerte dürfen nicht dagegensprechen und eine ggf. am MPU-Termin erfolgte Haarprobe muss den Angaben entsprechen.
Das steht so wörtlich in den aktuellen BUK (A3.3.K, pt .13,14,15).
Sollten die Leberwerte erhöht sein (und nur dann), muss ein Beleg über ETG bzw Peth erbracht werden. (pt. 16) Deshalb ist es vermutlich zunächst ratsam, ein paar Leberwerte der vergangenen Monate in die MPU mitzubringen, aber nicht Pflicht. Blöd wirds dann, wenn am Untersuchungstag diese Werte nicht passen und man hat nichts in der Hand.

Das steht so in den BUK. Soweit ich weiss, müssen sich die Gutachter daran halten. Oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
p.s.: und man müsste am Untersuchungstag 3cm Haare anbieten können. Für das "gegebenenfalls".
Wenn das nicht geht, dann sicherheitshalber Nachweise für die kT-Zeit mitbringen. Das würde ich dann schon aus den BUK ableiten.

Nur: ist das auch gelebte Realität da draußen?
 
Ich setzte mich schon konsequent mit dem Thema MPU auseinander und versuche hier meinen Weg zu finden.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das steht so in den BUK. Soweit ich weiss, müssen sich die Gutachter daran halten. Oder nicht?
Die Gutachter arbeiten genauso unterschiedlich wie die MPI, egal was da in den BUK steht.
Wir/ich gebe hier lediglich Erfahrungswerte wieder ... unabhängig von irgendwelchen Statuten.
Und wenn du dem Gutachter mit den BUK kommen willst, dann mach es einfach ...
 
Also das spricht jetzt für mich eine eindeutige Sprache. Du hattest ja noch mehrere Ausfallerscheinungen, als ich sie hatte. Wenn das noch eine MPU mit sich zieht, falle ich wirklich vom Glauben ab.
 
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