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Abbauprodukt Kokain

Ich meinte nur, dass du so oder so noch Gelegenheit von der Polizei bekommst dich zur Situation zu äußern. Ich würde einfach von deinem Verschwiegenheitsrecht Gebrauch machen und zu der Sache keine Aussage geben.
Das kann man auf dem Schriftstück, das man dann erhält, entsprechend ankreuzen. Der Hintergrund ist, dass man sich bei unüberlegten Aussagen bei der Polizei sehr schnell mal selbst belasten kann und dann auch kein Anwalt mehr irgendeinen Spielraum hat.

Das hat keinen Bezug auf die Akteneinsicht. Es steht dir zu, Einsicht in diese zu nehmen und dort die Ermittlungsinformationen einsehen zu können .
Alles klar danke.
 
Also heute auf der Polizeidienststelle gewesen.
Polizist war nett, hat die Telefonnummer von dem Sachbearbeiter gegeben.
Er konnte nichts sehen, außer, dass der Fall bereits bei der Bußgeldstelle ist…

Morgen kann man dann den Sachbearbeiter anrufen.

Da kann man nur hoffen, dass lediglich der THC Wert über dem Grenzwert ist und deswegen die 500€, Punkte und das 1 Monatige Fahrverbot kommt.
 
Das klingt doch gar nicht schlecht. Bei einer Straftat wäre die Sache nämlich erstmal an die Staatsanwaltschaft gegangen, von dem her ist es ein gutes Zeichen wenns schon bei der Bußgeldstelle ist. Eine Meldung an die Führerscheinstelle wird leider trotzdem gegeben.

Wird schon
 
Habe diesbezüglich gerade nochmal was gelesen, und da heißt es:

„Das Bußgeldverfahren setzt voraus, dass nur eine abstrakte („einfache“) Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Kokainkonsum vorlag. Wurde eine Fahruntüchtigkeit festgestellt, überschreitet man die Schwelle von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat“

Also ist die Sache mit den Kokain nich nicht auszuschließen…
 
Also ist die Sache mit den Kokain nich nicht auszuschließen…
Entweder das und/oder ein überschrittener Grenzwert von THC

Bei mir war es aber tatsächlich genauso:

Ich bin 2023 auf dem E-Scooter unterwegs gewesen und hatte am Vortag Kokain konsumiert und zu dem Zeitpunkt regelmäßig gekifft. In einer Routinekontrolle wurde per Schnelltest Kokain und THC festgestellt und mit einer Blutprobe bestätigt. Das war dann eine Ordnungswidrigkeit, welche mich später ca. 900€ (500€ inkl. sonstiger Auslagen ) , dem Fahrverbot und 2 Punkte gekostet hatten.

Einige Stunden später, in der selben Nacht hatte ich einen Unfall mit einem E-Scooter, hatte zuvor scheinbar noch ordentlich BTM konsumiert und bin dann einfach im Krankenhaus aufgewacht. Wegen dieser Straftat (Ausfallerscheinungen) wurde mir dann die Fahrerlaubnis entzogen.

Wäre es "nur" bei der ersten Tat (Ordnungswidrigkeit) geblieben, so wäre mir zwar meine Fahrerlaubnis nicht direkt entzogen worden, allerdings wahrscheinlich ein paar Monate später, sofern ich einer MPU Anordnung nicht nachgekommen wäre.

Also falls bei dir Kokain nachgewiesen wurde, musst Du davon ausgehen, dass Du eine Aufforderung zur MPU erhalten wirst. Solltest Du dieser dann nicht nachkommen, oder sie nicht in der gesetzten Frist bestehen, würde deine Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wenn THC unter 3,5ng festgestellt wurden passiert nichts weiter.

Sollte THC höher als 3,5ng festgestellt werden, müsstest Du ebenfalls zur MPU.
 
Sollte THC höher als 3,5ng festgestellt werden, müsstest Du ebenfalls zur MPU.
Jetzt kommt man aber langsam ins Schwitzen…
Ich dachte unter 3,5ng gibt es keine Strafe und ist auch keine Ordnungswidrige.

Und über 3,5ng dann halt die Strafe, aber weil es legal ist keine MPU?

Das ist doch total sinnfrei mit der Legalisierung, wenn ich trotzdem eine MPU machen muss.
 
Ich dachte unter 3,5ng gibt es keine Strafe und ist auch keine Ordnungswidrige.
Hatte einen Denkfehler, da hast du natürlich Recht.
Und über 3,5ng dann halt die Strafe, aber weil es legal ist keine MPU?
Ja genau , bzw. falls du ein zweites Mal auffällig wärst, dann MPU. Sorry wollte dir nicht unnötig Angst machen, hab mich da vertan.

Eigentlich würde dir nur das Kokain solche Schwierigkeiten bereiten.
 
Ja genau , bzw. falls du ein zweites Mal auffällig wärst, dann MPU. Sorry wollte dir nicht unnötig Angst machen, hab mich da vertan.

Ja da hast du mir aber ein wenig Angst gemacht haha.

Dann kann ich ja schonmal davon ausgehen, dass der Wert bestimmt über den 3,5 ng liegt.
Aus den Grund weil es bei der Bußgeldstelle gelandet ist…
 
Warum, du weißt doch das es verboten is
Nein so wusste ich es nicht.
Warum? Weil es eine legale „Droge“ ist, ganz einfach aus dem Grund. Dann kann man es illegal lassen, und den Grenzwert ohne Legalisierung hochsetzen.
Mein letzter Stand war, dass über 3,5ng ein Bußgeld gibt und alles was damit zusammenhängt, aber keine MPU und schon gar nicht beim erster Auffälligkeit.

Von Kokain brauchen wir nicht zu reden, da ist es gerechtfertigt.
 
Warum? Weil es eine legale „Droge“ ist, ganz einfach aus dem Grund.
Alkohol ist auch legal ... aber hier weiß jeder Bescheid, dass man nach einem Kasten Bier kein Auto mehr fahren sollte.

Mein letzter Stand war, dass über 3,5ng ein Bußgeld gibt und alles was damit zusammenhängt, aber keine MPU und schon gar nicht beim erster Auffälligkeit.
Dann hast du jetzt einen neuen Stand.

Alt:
"Entweder mindestens zweimal mit THC am Steuer erwischt oder keine MPU ... so lief das in den letzten Monaten in der Regel."

Neu:
"Das Führen von Fahrzeugen und ein Cannabiskonsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs können nicht hinreichend sicher getrennt werden."

"Zu finden ist die Definition in der Anlage 4 Nr. 9.2.1 FeV. Eine nicht fernliegende verkehrssicherheitsrelevante Wirkung soll bereits dann vorliegen, wenn der neue Grenzwert von 3,5 ng / ml THC erreicht ist."
 
Ja also bei aktuell 10 Wochen kannst du eigentlich davon ausgehen, dass nichts nachgewiesen werden konnte. Bei harten Drogen ist es zudem so, dass der einmalig, nachgewiesene Konsum (nur Blutanalyse) zur Nichteignung führt und damit die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Es würde also keine Rolle spielen , ob ein geringer, oder höherer Wert.

Bei mir hat die Staatsanwaltschaft damals über einen Eilantrag beim Gericht mir die Fahrerlaubnis entziehen lassen, weil eben wie du auch schon geschrieben hast, die Gefahr für weitere Auffälligkeiten und damit das Risiko andere Verkehrsteilnehmer oder sich selbst zu gefährden, zu dem damaligen Zeitpunkt als sehr wahrscheinlich angesehen wurde.

Da das bei deinem Freund aktuell nicht passiert ist, wurde wahrscheinlich auch nichts rechtssicheres nachgewiesen. Verlass dich aber nicht auf meine Aussage, in dieser Welt ist gefühlt alles möglich.

Sonst hat er auch keine Angaben zu jeglichem Konsum (auch THC oder sonst etwas) gemacht? Das wäre dann nämlich auch sehr schlecht für ihn.
Um das Thema nochmal aufzugreifen.

Die Sachbearbeiterin vom Verkehrskommissariat meinte, dass bis jetzt das Gutachten, welches dann vor Gericht verwertbar ist, noch nicht da ist.
Allerdings hat sie gesehen, dass das „Zwischenergebnis“ negativ sein soll.

Hat jemand schonmal Erfahrung mit so einem Zwischenergebnis gehabt?
Kann man da einigermaßen drauf vertrauen?
 
Dann stehen die Karten gut, dass es beim negativ bleibt.
 
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