Sicher?Ins BZR wird es nicht eingetragen und auf dein Aufenthaltsrecht wird es keinen Einfluss haben...
Ich bin mir (eigentlich) zu 100 % sicher, dass die Trunkenheitsfahrt und die Entziehung der Fahrerlaubnis (, sowie dann die Neuerteilung dieser) in das BZR eingetragen werden.
Die Tilgungs liegt i.d.R. (, weil i.d.R. < 90 Tagessätze,) bei fünf Jahren.