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TF mit AAK 0,33 - 0,35 Führerscheinentzug

Ins BZR wird es nicht eingetragen und auf dein Aufenthaltsrecht wird es keinen Einfluss haben...
Sicher?

Ich bin mir (eigentlich) zu 100 % sicher, dass die Trunkenheitsfahrt und die Entziehung der Fahrerlaubnis (, sowie dann die Neuerteilung dieser) in das BZR eingetragen werden.

Die Tilgungs liegt i.d.R. (, weil i.d.R. < 90 Tagessätze,) bei fünf Jahren.
 
Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Urteils/Strafbefehls durch den Richter.
Das Urteil berücksichtigt dabei die Zeit, in der der FS nicht mehr in deinem Besitz war.
Die verkündete Sperrzeit aus dem Urteil ist somit bereits um die "abgeleistete" Zeit bereinigt.

Fiktives Beispiel:
Der Richter sieht 12 Monate Strafe als angemessen an, zwei Monate ist zum Urteilszeitpunkt der FS schon sichergestellt, dann wird eine Sperrfrist von noch 10 Monaten ins Urteil geschrieben, die ab Urteilsdatum gelten.
Tut mir leid, dass ich bei diesem Problem etwas dumm bin. Können Sie mir sagen, wann ich einen Führerschein beantragen kann?
 

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Das kannst Du theoretisch sechs Monate vor Ende Deiner Sperrfrist.

12.03. beginnt die Sperrfrist, somit endet sie am 12.10.2025.
Somit konntest Du theoretisch am 12.04. Deine FE neu beantragen.
 
Ich bin mir (eigentlich) zu 100 % sicher, dass die Trunkenheitsfahrt und die Entziehung der Fahrerlaubnis (, sowie dann die Neuerteilung dieser) in das BZR eingetragen werden.
Japp, du hast recht. Ich habe BZR und FZ verwechselt...

Tut mir leid Maxim1993, dass ich dir eine falsche Auskunft gegeben habe.
Die letzten Tage im Forum waren etwas konfus.
sad.gif


Auf deine letzte Frage hatte dir "Monster" ja schon geantwortet.
 
Soll ich den Verkehrstherapiekurs machen?
Nach erfolgreichem Abschluss des Verkehrstherapiekurses erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung. Wenn ich diese bei der Führerscheinstelle einreiche, besteht dann die Möglichkeit, dass auf eine MPU verzichtet wird?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Maxim1993,

bei deiner BAK von 0,87‰ hast du keine MPU-Anordnung zu befürchten. :)



Im Schreiben des Gerichts steht: “Sie zeigten eine insgesamt verlangsamte Reaktionsweise… Die Fahrtüchtigkeit hätten Sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen können und müssen.”


Ich habe dadurch mich selbst und andere gefährdet. Könnte das Führerscheinstelle also davon ausgehen, dass ich nicht in der Lage bin, die Gefahr des Fahrens unter Alkoholeinfluss richtig einzuschätzen
 
AB-Nachweise und vernünftige Aufarbeitung.
Und das bevor eine (unwahrscheinliche) MPU-Anordnung ins Haus flattert.

Um es genau zu sagen, hast Du hier alles erzählt und nichts „vergessen“, wird es keine MPU-Anordnung geben.
Somit auch keine Aufarbeitung nötig (außer für Dich ganz persönlich!)
 
AB-Nachweise und vernünftige Aufarbeitung.
Und das bevor eine (unwahrscheinliche) MPU-Anordnung ins Haus flattert.

Um es genau zu sagen, hast Du hier alles erzählt und nichts „vergessen“, wird es keine MPU-Anordnung geben.
Somit auch keine Aufarbeitung nötig (außer für Dich ganz persönlich!)
Die ganze Geschichte, die ich erzählt habe, ist wahr. Aber im Polizeibericht steht nichts davon, dass ich mich übergeben habe. War das Absicht? Die zwei Polizisten schienen an diesem Tag sehr verärgert zu sein.
 
Richtig. :smiley711:
Aber wie bereits geschrieben wurde, musst du eher nicht mit einer MPU-Auflage rechnen.
Die ganze Geschichte, die ich erzählt habe, ist wahr. Aber im Polizeibericht steht nichts davon, dass ich mich übergeben habe. War das Absicht? Die zwei Polizisten schienen an diesem Tag sehr verärgert zu sein.
Ob das Absicht war können wir nicht beurteilen. Fakt ist, dass auch verärgerte Polizisten keinen Einfluss auf eine MPU-Anordnung haben. :)
 
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