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Unbedenklichkeitsbestätigung trotzdem MPU?

marc85

Neuer Benutzer
Hallo ich habe heute meine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Damit könnte ich jetzt einen Kurs machen um die Sperrfrist zu verkürzen.
Das lohnt sich zeitlich aber nicht mehr.

Meine Frage: kann jetzt noch immer eine MPU gefordert werden oder bleibt mir das sicher erspart da ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe?

In der Bescheinigung steht es bestehen aktuell keine Bedenken nach der (verkürzten) Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu zu erteilen.

Wäre über eine Antwort froh bin so verunsichert.

Mein Wert war 1,54 Promille als Ersttäter...
 

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt nur aus, dass man Dir zutraut auch ein oder zwei Monate (drei sind selten) eher wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.

Mit einer evtl. MPU-Anordnung hat sie absolut nichts zu tun.
 
Danke für deine Antwort, diese verunsichert mich jetzt leider wieder gewaltig.

Zumindest ab einem Wert von 1,6 ist eine MPU ja notwendig um überhaupt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten.
Ich habe ja den Antrag auf Neuerteilung gestellt und in diesem Zuge die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit angefordert.

Erhalten habe ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Hier aufgelistet steht zb aufgelistet 150€ für Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Sollte in diesem Schreiben dann nicht die Aufforderung zur MPU erwähnt sein falls die verlangt wird?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung besagt ja dass AKTUELL keine Bedenken bestehen mir die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder zu erteilen.

Wenn ich jetzt den Betrag bezahle und im August nach Ablauf der Sperrfrist zur Führerscheinstelle gehe um den neuen Führerschein zu erhalten werden die ja nicht nochmal prüfen ob ich geeignet bin oder?
Warum sollte sich das ändern dass keine bedenken bestehen solange ich nichts neues anfallen lasse?

Das verunsichert mich jetzt leider wirklich sehr.
 
Hier mal Seite zwei der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hier steht es bestehen aktuell keine Bedenken dass mir nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Sperrfrist Ende ist 19.August
 

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Das liest sich für mich tatsächlich nach "Bindungswirkung".
Ich spreche leider zu wenig Amtsdeutsch, um das sicher bestätigen zu können.
 
Diese Bescheinigung sagt lediglich aus, dass Dir die Sperrfrist nach Teilnahme an einem entsprechenden Kurs ggf. verkürzt werden kann (Entscheidung der Staatsanwaltschaft)
Diese Bescheinigung musst Du bei der FEB bzw. dem Kursträger vorlegen damit sie diesem Kurs überhaupt zustimmen bzw. ihn durchführen.

Mit einer evtl. MPU-Anordnung hat das absolut nichts zu tun! Das ist dann Verwaltungsrecht.
 
Habe ich soweit verstanden. wenn man eine Aufforderung zur MPU erhält steht meines Wissens nach in dem Brief" es bestehen Bedenken" etc mit der Fragestellung kann Herr xy bzgl Alkohol..

In der Unbedenklichkeitsbescheinigung die vom Landratsamt ausgestellt wurde, das ja die Führerscheinstelle beinhaltet, steht aber ja "nach Prüfung Ihrer Unterlagen..keine Bedenken" bestehen. Warum sollte die Zustände Behörde das so formulieren und mir aushändigen und später dann eine MPU Aufforderung senden in der steht es bestehen Bedenken. Das bekomme ich nicht ganz zusammen...
 
Als Laie finde ich, es lässt sich auch so interpretieren, dass keine Bedenken an einer Verkürzung der Sperrfrist bestehen, wenn du den Kurs absolvierst. Die Bedenken an deiner Fahreignung entstehen für die Führerscheinstelle erst, wenn du die Neuerteilung beantragst. Aber da du ja unter den 1,6 Promille bist, liegt das im Ermessen der Führerscheinstelle.
 
Richtig! Und genau das habe ich jetzt schon mehrfach geschrieben!

@marc85 , es bestehen nach Prüfung durch die FEB (aus Deinem Schreiben war leider nicht ersichtlich von wem es kam) keine Bedenken dass Du einen Kurs zur Sperrfristverkürzung machen kannst, mehr nicht.

Und wie jetzt schon mehrfach geschrieben, hat das mit einer evtl. MPU-Anordnung absolut nichts zu tun.
 
Also zu guter letzt anbei nochmal das ganze Schreiben zum Abschluss inkl Gebührenbescheid für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Man beachte dass hier wörtlich steht
"Nach Prüfung Ihrer Unterlagen können wir Ihnen mitteilen dass in Ihrem Fall aktuell keine Bedenken bestehen, Ihnen nach Ablauf der(verkürzten) Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu zu erteilen."
 

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für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Ne, für den Antrag auf Neuerteilung.

Man beachte dass hier wörtlich steht"Nach Prüfung Ihrer Unterlagen können wir Ihnen mitteilen dass in Ihrem Fall aktuell keine Bedenken bestehen, Ihnen nach Ablauf der(verkürzten) Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu zu erteilen."
Ja, es bestehen keine rechtlichen Bedenken einer Sperrfristverkürzung zuzustimmen.

Und ich schrieb ja jetzt schon mehrfach, dass eine MPU-Anordnung ggf./evtl. im Raum steht….

Nur dass sie mit dieser „Unbedenklichkeitsbestätigung“ nicht aus dem Raum ist, da diese sich nur auf die Sperrfristverkürzung bezieht und auf nichts weiteres!


Hast Du die unterschiedlichen Erfordernisse/rechtlichen Voraussetzungen jetzt verstanden?
 
Und den Gebührenbescheid zur Herstellung des neuen Führerscheins zahle ich jetzt und dann kann immernoch eine MPU kommen? Lassen wir mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung beiseite jetzt. Zu welchem Zeitpunkt entscheidet denn dann die Führerscheinstelle ob eine MPU angeordnet wird? Wenn ich nach Sperrfrist mit dem Zahlbeleg am Schalter der Fuhrerscheinstelle stehe?
 
Der Satz auf Seite 3 "Ebenso muss ihre Fahrtauglichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften wieder vorliegen..." liest sich wie wenn eine MPU angeordnet werden kann, wenn die FEB der Meinung ist, das dies nicht ner Fall ist.

Das Schreiben ist leider nicht eindeutig
 
So wie ich es herausgelesen habe, gilt der Gebührenbescheid für den Neuantrag („Herstellung des neuen Führerscheins“).
Oder hast Du diesen Antrag noch gar nicht gestellt?

Mit Stellung des Antrages auf Neuerteilung prüft die FEB ob ggf. vor Neuerteilung ein positives MPU-Gutachten gefordert wird.
Bei 1,54 Promille ist das nicht ausgeschlossen aber auch nicht zwingend.

Das kommt u.a. auf den Polizei- bzw. Arztbericht an, ob z.B. Ausfallerscheinungen festgestellt wurden oder auch nicht.
 
Ich muss den Vorschreibern hier zustimmen.
Im Schreiben der FSSt. steht, dass "aktuell" keine Bedenken bestehen, was sich anhand von evtl. Eintragungen (z.B. im FZ) aber auch aufgrund der Vorgeschichte noch einmal ändern könnte...
think.gif
 
Ja genau ich habe die Neuerteilung beantragt und auf diesem Antrag auch angekreuzt dass ich bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben möchte. Nun habe ich diese beiden Schreiben zusammen erhalten. Wurden beide auch von der selben Person bearbeitet.

Ich sehe es auch so dass es nicht klar herauslesbar ist. Die Regelung dass MPU ab 1,1 möglich ist ist mir vertraut, ich mache daher Abstinenznachweise.

Ich verstehe halt wirklich nicht mehr wann weiß ich denn jetzt endlich ob eine MPU angeordnet wird oder nicht. Ich habe ja jetzt den Antrag gestellt und das war die Antwort nach 6 Wochen.

Hier steht ja meine Unterlagen wurden geprüft zumindest bzgl der Unbedenklichkeitsbescheinigung ..dann muss ja jemand meine Unterlagen zu meinem Fall bereits gesichtet haben.
Oder findet die Prüfung im Detail jetzt erst statt nachdem ich die Gebühren bezahlt habe?
 
Ich habe ja jetzt den Antrag gestellt und das war die Antwort nach 6 Wochen.
Aus der Logik heraus würde ich es so sehen, dass bereits geprüft wurde und dies zu deinen Gunsten ausgefallen ist.
Bei Behörden weiß man das aber nie so ganz genau...

Kannst du denn mal kurz darlegen was genau passiert ist?
Du hattest eine TF, gab es einen Unfall? Oder war es eine "normale" Kontrolle?
Hast du Unterlagen darüber was die Polizei und der Arzt in den Bericht geschrieben haben?
 
Danke Nancy für deine Antwort.

Es gab eine TF mit 1,45 Promille, nicht 1,54, sorry. Kein Unfall. Vor 20jahren gab es bereits eine TF mit Unfall, sollte aber ja verjährt sein.

Situation war ich bin von einem Freund Freitag nachts um ca 0 Uhr nach Hause gefahren, der Freund hatte die Polizei angerufen und gemeldet dass ich betrunken fahre, Polizei hat mich vor der Haustüre erwartet nachdem ich das Fahrzeug geparkt hatte. Und nein der "Freund" hat nicht versucht mich davon abzuhalten.

Ausfallerscheinungen im Arztbericht sind quasi keine, nur bei Drehung ist ein Fragezeichen vermerkt. Im Polizeibericht steht jedoch gleich zu anfangs ich wurde angetroffen mit schwankendem Stand, das Wort Ausfallerscheinung ist hier wörtlich erwähnt.im Arztbericht aber eben nicht...und der "Freund" erwähnte dass ich das bereits öfter gemacht habe was sicher nicht zu keinen Gunsten ausfällt. Im FZ Register gibt es sonst keine nennenswerten Einträge außer falsch parken.

Habe mit einem Anwalt mehrfach gesprochen der mir eben zur Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung geraten hat, dann wisse man ob eine MPU kommen würde. Dieser ist leider im Urlaub aktuell..
Daher bin ich davon ausgegangen wenn ich diese bekomme bestehen ja keine Bedenken an der Fahreignung. Das ist ja Sinn dieses Dokuments. Ab 1,6 bestehen ja definitiv Zweifel an der Fahrtauglichkeit und man bekommt daher keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne vorher eine MPU vorlegen zu müssen.

so gesehen dürfte ich doch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen wenn ich noch zur MPU müsste. Es sei denn das ist jetzt wieder festgenagelt auf den 1,6er wert....das zermürbt mich seit Monaten diese Ungewissheit...
 
So leid es mir tut, aber ich kann dir diese Ungewissheit nicht ganz nehmen.
Es spricht halt genau so viel dafür wie dagegen, dass noch eine MPU-Anordnung kommen wird.
Trotzdem bleibe ich erstmal bei meiner Einschätzung, dass
bereits geprüft wurde und dies zu deinen Gunsten ausgefallen ist.
Ich wünschte, ich könnte dir genauer antworten...
 
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