Hallo ich habe heute meine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Damit könnte ich jetzt einen Kurs machen um die Sperrfrist zu verkürzen.
Das lohnt sich zeitlich aber nicht mehr.
Meine Frage: kann jetzt noch immer eine MPU gefordert werden oder bleibt mir das sicher erspart da ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe?
In der Bescheinigung steht es bestehen aktuell keine Bedenken nach der (verkürzten) Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu zu erteilen.
Wäre über eine Antwort froh bin so verunsichert.
Mein Wert war 1,54 Promille als Ersttäter...
Das lohnt sich zeitlich aber nicht mehr.
Meine Frage: kann jetzt noch immer eine MPU gefordert werden oder bleibt mir das sicher erspart da ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe?
In der Bescheinigung steht es bestehen aktuell keine Bedenken nach der (verkürzten) Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu zu erteilen.
Wäre über eine Antwort froh bin so verunsichert.
Mein Wert war 1,54 Promille als Ersttäter...