Vorstellung, demnächst MPU mit 1,97

Ja, TÜV Nord.

So, ich versuche mich noch mal in der Berechnung:
0,75 l Sekt: 100 ml = 12,5 % Alkohol = 94 g Alkohol = 12 TE
12 TE = 1,2 0/00 - 0,2 (Abbau) + 0,2 (Gewicht) + 0,1 (Frau) = 1,3

Kommt also nicht hin. Habe ich falsch gerechnet? Sorry!
 
Kommt also nicht hin. Habe ich falsch gerechnet?
Du hast falsch gerechnet, 0,75l Sekt ergeben bei mir 7,5TE (0,1l Wein/Sekt = 1TE = 0,1‰) Alkoholabbau beträgt 0,1‰ pro Stunde. Du gehst zum TÜV, daher berechnen wir das auch wie der TÜV.
Außerdem hast du die Berechnung für deinen "Restalkohol" vergessen. Um auf eine BAK von 1,97‰ zu kommen, mußt du im Vorfeld ganz gut was gebechert haben.

Berechne erst die Flasche Sekt, anschließend kannst du die Restmenge entsprechend deiner BAK gut ausrechnen.
 
Hhmmm...den überarbeiteten FB habe ich jetzt noch nicht gelesen, da ich Anfang der Woche immer erstmal das "Liegengebliebene vom WE aufarbeiten" muss....
Ich gucke darum erst morgen danach:smile:

Du gehst zum TÜV?

Ähm, ok, das hatte ich wohl auch überlesen...
Da der TÜV (als einziges MPI!) den Abbau pro Stunde nur mit 0,1, statt mit 0,15 berechnet....muss dein Alk.konsum wieder höher angesetzt werden. Gerade das wollte ich aber vermeiden... V.a., sollten deine Trinkmengen vom Vorabend gar nicht weiter zur Sprache kommen....
Bei 1,12 Restalk. müsstest du wirklich ziemlich viel getrunken haben.....

Ich gebe das Ganze immer in unseren Promille-Rechner ein und bekomme somit recht genaü Angaben.


@Max

Hast du gesehen, dass "stöpsel" ein absolutes Fliegengewicht von 60 kg ist???:smiley2204:

M.E. kann diese Rechnung...

0,75 + 0,2 (Gewicht) - 0,2 (Abbau) + 0,1 (Frau) = 0,85 0/00 ???
.....nicht wirklich stimmen:g060:
 
Hallo, bin auch schon am überlegen. Ich fürchte, um Restalkohol-Angabe komme ich nicht rum. Nancy, du sagtest, es besteht dann die Gefahr von 1 Jahr Abstinenz. Ich meine aber auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass dann auch Blutwerte herangezogen werden können, wenn diese sich zum besseren hin ändern. Dann könnte ich von Feb. bis Juni diese schon mal vorlegen. Bis Dez. habe ich ja dann fast 1 Jahr Abstinenznachweis. Ich denke, ich muss den Anfang vom FB noch mal neu machen, oder? Ich weiß nur noch nicht genau, wie.
 
....nicht wirklich stimmen
Doch, lies dir die Formel durch und anschließend die Berechnung !!! Von 60 bis 80 sind bei mir 20, von daher gibts für 20kg 0,2 Aufschlag ... und diese sind in der Berechnung enthalten, ebenso der "Fraünbonus" von 0,1 Zuschlag.
Wo also ist das Problem ??? :smiley2204:
 
Die TÜV-Faustformeln sind mir zu ungenau, ich halt mich deshalb raus...:cool1:

Hier gehts auch nicht darum was dir zu ungenau ist, sondern um das was der TÜV hören will.
Irgendwann hab ich hier auch keine Lust mehr mich ständig wegen des TÜVs erklären zu müssen :sd39:
 
Hier gehts auch nicht darum was dir zu ungenau ist, sondern um das was der TÜV hören will.
Irgendwann hab ich hier auch keine Lust mehr mich ständig wegen des TÜVs erklären zu müssen :sd39:


Das musst du doch auch gar nicht Max.....wir diskutieren hier lediglich, ok?:smile:
 
Hallo stöpsel,

Hallo, bin auch schon am überlegen. Ich fürchte, um Restalkohol-Angabe komme ich nicht rum. Nancy, du sagtest, es besteht dann die Gefahr von 1 Jahr Abstinenz. Ich meine aber auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass dann auch Blutwerte herangezogen werden können, wenn diese sich zum besseren hin ändern. Dann könnte ich von Feb. bis Juni diese schon mal vorlegen. Bis Dez. habe ich ja dann fast 1 Jahr Abstinenznachweis. Ich denke, ich muss den Anfang vom FB noch mal neu machen, oder? Ich weiß nur noch nicht genau, wie.

in der Tat wird es schwieriger, deine hohe BAK zu erklären, da du zum TÜV gehst....
Ich will dir dieses MPI aber keineswegs ausreden....denn dies ist allein deine Entscheidung.:smile:

Den Restalk. vom Vorabend wirst du dann wirklich angeben müssen, selbst auf die Gefahr hin, dass es "nicht so gut" beim GA ankommen wird, dass du bereits am nächsten Vormittag weitergetrunken hast. Zuviel Alk.konsum können wir aber auch nicht auf den nächsten Tag (und v.a. in die kurze Zeit) verlegen, da gerade dies sehr kritisch gesehen wird.....

Von daher kann es schlimmstenfalls schon erforderlich werden, dass du deine AB mit einem ganzen Jahr belegen musst....:smiley8:

Vllt. besteht aber die Möglichkeit, vorab noch kurzfristig ein "Beratungsgespräch" durchführen zu lassen. Diese sind zwar offiziell verboten, aber gerade der TÜV hat spezielle Möglichkeiten, die Vorschriften da "ein wenig" zu umgehen......
In so einem Gespräch könntest du gezielt erfahren, welche AB-Zeit von dir verlangt wird und ob es einen Sinn macht, die MPU in diesem Jahr noch anzugehen, obwohl du keine 12 Monate AB nachweisen kannst.....

Seit wann geht denn dein Screeningvertrag genau? Seit dem 9.3.2011, oder?
Das du bereits seit Ende Januar 2011 AB lebst, zählt ja bei deiner MPU nicht....

Ich muss mir deinen FB auf jeden Fall noch einmal in Ruhe durchlesen und auch etwas überlegen.....bevor ich dir einen kompetenten Kommentar dazu geben kann....
 
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Aber bitte nicht wegen Alk-Berechnung streiten :-)
Mein EtG Vertrag ging vom 09.06. bis 09.12.2011. Ich hatte nicht früher angefangen, weil mein RA davon nichts gesagt hatte - ich habe gedacht, von ihm bekomme ich alle nötigen Infos (aber von einem ähnlichen Fall habe ich hier kürzlich auch gelesen).
Ich habe heute mit dem TÜV wegen Termin telefoniert und könnte am 09.12. hingehen.
Das mit dem Beratungsgespräch hatte ich mal per eMail angefragt, ob es hier bei uns in der Nähe, wo auch die MPI ist, auch durchgeführt wird. Habe leider keine Antwort bekommen. Dann muss ich das morgen noch mal tel. probieren (ist nur immer bisschen schwierig an der Arbeit). Kann ich dann den MPU Termin notfalls noch mal verschieben?
Über den Tattag mache ich mir auch noch Gedanken, vielleicht schaffe ich es heute Abend noch.

LG, Steffi
 
Das musst du doch auch gar nicht Max.....wir diskutieren hier lediglich, ok?
Nein, dass ist für mich keine Diskussion mehr ... das Thema hatten wir schon ...
Wenn jemand zum TÜV will, muß man auch die Regeln des TÜV vermitteln ... und nix anderes !!! In diesem Punkt bin ich echt etwas "angefressen". :smilie_wut_014:
 
Kann ich dann den MPU Termin notfalls noch mal verschieben?
Das sollte durchaus möglich sein, warte aber nicht zu lange damit.

Ein Beratungsgespräch findet ausschließlich über den TÜV statt, dies solltest du immer telefonisch abklären.
 
Das mit dem Beratungsgespräch hatte ich mal per eMail angefragt, ob es hier bei uns in der Nähe, wo auch die MPI ist, auch durchgeführt wird. Habe leider keine Antwort bekommen. Dann muss ich das morgen noch mal tel. probieren (ist nur immer bisschen schwierig an der Arbeit). Kann ich dann den
ob und wenn wann bei dir in der Nähe Beratungstermine stattfinden kannst du in dem link erfahren den ich dir geschickt habe

Gruss Pfohli
 
Danke Pfohli, ich hatte schon geschaut und da ist die MPI nicht dabei, wo ich hingehen will. Aber ich werde dann mal einen Tag Urlaub machen, davon habe ich noch genug :-)
 
Danke Pfohli, ich hatte schon geschaut und da ist die MPI nicht dabei, wo ich hingehen will. Aber ich werde dann mal einen Tag Urlaub machen, davon habe ich noch genug :-)

das MPI wo du hingehen möchtest wirst du bei den Beratungsterminen auch nicht finden.
Es ist nämlich so daß seit 2009 Begutachtung und Vorbereitung vom Staat getrennt wurden. Heißt also im Klartext die MPI Stellen selber dürfen keine Beratungen,MPU Vorbereitung,Kurse... mehr machen.
Darum wirst du wohl auf deine E-mail keine Antwort bekommen haben,da die MPI nicht mal auf Stellen verweisen dürfen welche Vorbereitung machen.
Der Tüv umgeht das "Verbot" indem er die Begutachtung und die Vorbereitung in zwei verschiedene Sparten aufteilt,die in Endeffekt doch wieder zusammengehören.
Mich würde wundern wenn in der Stadt wo du auch zur MPU gehst keine Stelle des TÜV ist wo du das Beratungsgespräch machen kannst.
Kannst ja nochmal schaün oder auch hier da sind auch VP vom Tüv dabei.
http://www.psychologenakademie.de/register_verkehr/index.php?filter_what=&filter_str=bei
 
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