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MPU wg. Punkten - FS im Ausland

Planlos1

Neuer Benutzer
Guten Tag Zusammen,

ich habe letztes Jahr im März/April meinen Führerschein aufgrund von zu vielen Punkten abgeben müssen. Die Sperrfrist von 6 Monaten sind ja schon längst verstrichen und ich könnte nun die MPU machen.

Ich habe neben der deutschen auch die kroatische Staatsbürgerschaft mit Pass und ID Karte sowie natürlich meine dortige Meldeanschrift. Hauptsächlich Leben tue ich in Deutschland. Da ich aber alle paar Wochen immer wieder in Kroatien bin, kam mir die Idee dort meinen Führerschein in einer Fahrschule neu zu machen da es erstens günstiger ist als die MPU in Deutschland zu machen und zweitens ist die wahrscheinlich leicht höher das ich die Fahrprüfung dort bestehe

Jetzt ist meine Frage, ist das alles so rechtens? Darf ich mit dem kroatischen auch in Deutschland fahren und diesen in einen deutschen FS umschreiben lassen?

Ich bin etwas skeptisch da man immer wieder davon hört das man Schmuh mit Führerscheinen aus dem Ausland macht…

Lg
 
wieso fragst du denn, wenn du die Antwort schon hast?
(Dein Link geht auf 2022 zurück, ich habe nochmal recherchiert, bis 2025 hat sich imho daran in deinem Fall nichts geändert, weil die Sperrfrist schon durch ist)

Die Grundbegründung lautet wohl, dass bei einer erneuten Fahrprüfung implizit auch deine Fahreignung bestätigt wird. Ein Fahrverbot als solches gilt jedoch Europaweit. Das aber ist ja nicht Dein Thema.
 
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ok. Manchmal entsteht bei sowas eine echte Debatte hier im Forum, das ist wertvoll. Lass Dich dadurch nicht verunsichern..

Wichtig wäre aber dieser Passus:
www.anwaltonline.com/verkehrsrecht/tipps/1674/fuehrerschein-im-ausland-zur-umgehung-der-mpu schrieb:
Ebenfalls nicht nutzbar ist ein solcher EU-Führerschein dann, wenn bei Ausstellung des ausländischen Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war, da in diesem Fall die Ausstellung vom fraglichen EU-Mitgliedsland hätte verweigert werden müssen.
Wenn Dich die kroatische Behörde fragt, ob es andernorts einen Entzug der Fahrerlaubnis gegeben hat und du verneinst dies, gründet der Neu-Erwerb auf einer Lüge und ist damit ungültig. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einer Auffälligkeit die deutschen Behörden dann 1 + 1 zusammenzählen...
 
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@Planlos1 hat sich doch bereits ausgibig mit dem Thema beschäftigt und deshalb darauf hingewiesen, das die Sperrfrist bereits abgelaufen ist. Damit bleibt als Problem noch die MPU-Forderung.

Bei einem ausländischen Führerschein spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle, entscheidend ist alleine Wohnsitz und der Aufenthaltsort. Da @Planlos1 sich nur wochenweise in Kroatien aufhält (also nicht länger als 185 Tage im Jahr) sind für einen neuen Führerschein die deutschen Behörden zuständig.
 
Der so genannte „FS-Tourismus“ ist de facto aus 2 Gründen tot:
1. Ausländische Führerscheinstellen tauschen sich aus, ob in einem anderen Land eine FE-Entzug stattgefunden hat.
Da Kroatien in der EU ist, ist damit zu rechnen, dass es daran schon scheitern wird.
2. Falls diese Hürde genommen wurde, ist bei der 1.Kontrolle der Führerschein ( kurzfristig ) weg.
Du bekommst ihn dann wieder mit einem dicken Vermerk „Nutzungsuntersagung in D“.
Zusätzlich mit einem Verfahren mit -mindestens- fahrlässigen FoFe ( Fahren ohne Fahrerlaubnis ).
Damit ist dein Führerschein in D nur das Papier Wert.
 
@Karl-Heinz so sieht es aus. So lange in Deutschland eine MPU bzw. die Entziehung der Fahrerlaubniss vorliegt, ist das Fahren in Deutschland auch mit einer im Europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis untersagt. Das wurde eingeführt um den Führerschein Tourismus zu unterbinden. Dem TE bleibt nur übrig die MPU zu absolvieren oder 15 Jahre zu warten. (Was meiner Meinung nach nur richtig ist).
 
Ich bin langsam verwirrt. Der Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann schreibt folgendes:

Es gab nun eine nochmalige Klarstellung aus Luxemburg. Der EU-Führerschein ist in Deutschland gültig trotz MPU. Also in den Fällen, in denen in Deutschland vor Neuerteilung eine MPU zu absolvieren wäre.

Als ob es nicht schon oft genug verhandelt wurde: das, was wir bei unseren telefonischen Beratungen, auf unserem YouTube-Kanal und unseren Mandanten vor Ort seit einigen Jahren immer wieder bestätigen, stellt nun auch der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) mit seiner Pressemitteilung Nr. 70/21 vom 29. April 2021 Luxemburg, u.a. nochmals klar: ein legal im EU-Ausland erworbener Führerschein ist gültig, auch wenn deutsche Behörden eine MPU (umgangssprachlich als „Idiotentest“ bezeichnet) vor Neuerteilung angeordnet haben. In der Pressemitteilung heißt es unter anderem:

„Wenn dem Betroffenen nach dem Ablauf der Sperrfrist in seinem Wohnsitzmit-gliedstaat ein neuer Führerschein ausgestellt wurde, darf die Anerkennung von dessen Gültigkeit nicht von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden. In einer solchen Situation ist nämlich die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis im ersten Mitgliedstaat geahndete Fahruntauglichkeit durch die von einem anderen Mitgliedstaat …Ausstellung eines Führer-scheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben, wobei der Ausstellermitgliedsstaat bei dieser Gelegenheit prüfen muss, ob der Bewerber die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erfüllt.“

Die gesetzlichen Mindestanforderungen und Eignungsvoraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis sind in den EU-Staaten unterschiedlich gestaltet, meist weniger kompliziert als in Deutschland– sprich: ohne vorheriges medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU).

In sehr vielen deutschen Amtsstuben der Führerscheinstellen hakt die Akzeptanz dessen aber noch gewaltig. Hier wird regelmäßig an der Zulässigkeit der völlig legal im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis gezweifelt. Dies ist natürlich völlig unberechtigt, weil eine außerhalb einer Sperrfrist erworbene ausländische EU-Fahrerlaubnis in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennungsverpflichtung aller EU-Mitgliedsstaaten muss dies dementsprechend auch von den deutschen Behörden so akzeptiert werden.
 
@Planlos1, Du zitierst den RA, erkennst aber den wichtigsten Teil der Aussage nicht.

Wenn die FE „legal“ erworben wurde!

Dafür müsstest Du Dich nachgewiesener Maßen mindestens 185 Tage dauerhaft in Kroatien aufgehalten haben, inkl. der Tatsache dass Du hier in D zu der Zeit keine Steuern und/oder Sozialversicherungabgaben gezahlt hast plus dass Dein Lebensmittelpunkt in Kroatien war (inkl. des Nachweises von was Du dort gelebt bzw. gearbeitet hast).

Dann könntest Du eine Chance haben dass Deine FE hier anerkannt wird.
 
Steuern und Sozialabgaben bezahle ich hier keine. Ich beziehe seit längerem Krankengeld und Stütze. Natürlich erwerbe ich den FS legal. Mit kaufen ist selbst dort unten nichts mehr möglich….
 
Natürlich erwerbe ich den FS legal.
wäre es noch legal, wenn du dort auf die Frage, ob Du in einem anderen EU-Land einen FS-Entzug laufen hast, mit nein antwortest? Wenn Du ihn Dir mit einer Lüge erschleichst?
Was meinst Du... ?

Steuern und Sozialabgaben bezahle ich hier keine. Ich beziehe seit längerem Krankengeld und Stütze
Krankengeld und Stütze müsstest du dann ebenfalls in Kroatien beziehen, vermute ich mal... sobald du dich länger als 185 Tage im Jahr dort befindest, was ja eine Voraussetzung überhaupt wäre...

(ich hoffe zumindest, dass es so ist, weil mich Rosinenpickerei ziemlich nervt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Steuern und Sozialabgaben bezahle ich hier keine. Ich beziehe seit längerem Krankengeld und Stütze. Natürlich erwerbe ich den FS legal. Mit kaufen ist selbst dort unten nichts mehr möglich….
Wenn Du hier in D Krankengeld und Stütze beziehst kannst Du in Kroatien keine legale FE erwerben, außer Du ziehst für mindestens 185 Tage nach Kroatien und verzichtest hier so lange auf jegliche Unterstützung.
 
Egal, welcher Plan gestrickt wird.
Selbst wenn jemand ganz nach Land X umzieht, darf derjenige in D kein Fahrzeug führen, wenn die FE bestandskräftig entzogen wurde.

Und, bevor die Frage kommt:
D darf das, wenn in D nach wie vor, z.B. weil kein positives MPU-Gutachten der FEB vorgelegt wurde, Zweifel an der Fahreignung bestehen.
 
Glaube kaum dass das jemand überprüft. Selbst wenn, nachweisen kann man es doch eh nicht. Wie auch?

Nein zitierten Artikel vom Anwalt nicht gelesen? Und sowas nennt sich MPU Profi
 
hmm.. Punktekonto voll, rumtricksen, anmaßend und dummdreist/nassforsch, Stütze statt Steuernzahlen (wer finanziert da die ganzen Strafzettel?), ...
irgendwie ergibt das ein unschönes Gesamtbild.
Und ich frag mich immer noch, was Du eigentlich hier willst.

ich glaube, da bin ich raus.
 
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