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Fachärztliches Gutachten zu Depression nach positiver Alkohol-MPU

Nooto

Neuer Benutzer
Liebe Forumsgemeinde,

Ich war in Vorbereitung meiner MPU nur stiller Mitleser, habe jetzt allerdings ein Folgethema, zu dem ich gerne eure Meinung und Erfahrungen einholen möchte.

Historie (Kurzfassung):

- Führerschein erteilt: 02/2012
- Alkohol-Fahrt: 11/2019, 2,02‰
- Führerscheinentzug 12/2019 mit Sperrfrist 11 Monate
- 1. Antrag auf Neuerteilung 02/22. Der Aufforderung zur MPU bin ich nicht nachgekommen, kostenpflichtige Versagung 09/22 - in diesem Zeitraum bin ich stark rückfällig geworden und habe mich nicht in der Lage gefühlt, eine MPU zu absolvieren.
- Ca. Ende 2022 habe ich angefangen, mich mit der grundlegenden Problematik Alkohol auseinanderzusetzen und bin nach mehreren Monaten an dem Punkt angekommen, mir meine Alkoholabhängigkeit einzugestehen und Maßnahmen einzuleiten.
- Entgiftung 08/23
- Reha / Langzeittherapie stationär 08/23 - 11/23
- Nachsorgegruppe ambulant (1*/Woche) 01/24 - 01/25
- 2. Antrag auf Neuerteilung 09/24
- Aufforderung zur MPU 04/25
- MPU 06/25
- Positives Gutachten erhalten 06/25
- Gutachten bei Führerscheinstelle eingereicht 06/25

Ich war der Meinung, das sei das Ende dieser Geschichte bzw. Dass ich im nächsten Schritt wieder im Besitz eines Führerscheins sei.

Heute erreichte mich jedoch ein Schreiben der Führerscheinstelle mit folgendem Inhalt:

- Aus dem MPU-Gutachten geht hervor, dass im Rahmen der Langzeittherapie eine "depressive Störung diagnostiziert wurde". Konkret steht hierzu im MPU-Gutachten in der Sektion Vorgeschichte/Aktenübersicht "F33.0 rezidivierende depressive Störung". Im Entlassungsbericht für die Rentenversicherung ist diese Diagnose lediglich als Verdachtsdiagnose mit dem Behandlungsergebnis "verbessert" gekennzeichnet.

- Dies "lässt erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen".

- Ich habe drei Wochen Zeit, um mich hierzu zu äußern, ansonsten erfolgt die kostenpflichtige Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens.

- Konkret wird im Rahmen meiner Äußerung hierzu der "Entlassbericht der Rehaklinik XXX sowie ein aktuelles Attest Ihres behandelnden Arztes über Ihren derzeitigen Gesundheitsstand mit Angaben der Diagnosen, dem Schweregrad der Depressionen und der Medikation" gefordert.

Ich habe dazu folgende Gedanken & Fragen:

- Meiner Meinung nach liegt keine depressive Störung vor. Meine Alkoholabhängigkeit, die ich erkannt und aufgearbeitet habe, ging mit depressiven Verstimmungen einher. Diese sehe ich eher als Symptom an, dessen Ursache abgestellt wurde.
- Daher bin ich hierzu aktuell auch nicht in Behandlung. Das einzige, was ich tun kann und versuchen werde, ist, von meinem Hausarzt ein Attest zu erhalten, dass er eine solche Diagnose nicht feststellen kann, ich hierzu nicht in Behandlung bin und keine Medikamente nehme - Meint ihr, das ist ausreichend?
- Der Gedanke, den ca. 20-seitigen Entlassungsbericht mit sämtlichen Details einer Behörde auszuhändigen, führt bei mir spontan erstmal nicht zu Begeisterung. Um das Thema allerdings zu Ende zu bringen, wäre ich dazu aber durchaus bereit.
- Was mir daran Sorgen bereitet ist der Gedanke, dass die Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle dann aus diesem Bericht wiederum irgendwelche Punkte herauszieht, um bspw. die These der depressiven Störung zu untermauern oder ähnliches
- außerdem geht aus dem Entlassbericht hervor, dass ich zeitweise (insbesondere in einer längeren Alkohol-Abstinenzphase) Cannabis konsumiert habe - Kann basierend darauf dann zusätzlich noch eine Drogen-MPU angeordnet werden? (Ich bin damit bei meiner Alkohol-MPU offen umgegangen und habe auch dafür Abstinenznachweise, die Gutachterin/Ärztin meinte allerdings, dass sie das im Gutachten nicht erwähnen, weil es nicht relevant für die Fragestellung des Gutachtens sei)

Habt ihr Erfahrungen mit einer solchen Situation? Was sind basierend darauf meine Handlungsoptionen, was könnt ihr mir raten?

Vielen Dank vorab für eure Zeit und euren Input!

Yannick
 
Der Vollständigkeit halber hier noch mein Fragebogen:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 188cm
Gewicht: 73kg
Alter: 31

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 7.11.2019
BAK: 2,02‰
Trinkbeginn: ca. 14 Uhr
Trinkende: 22 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 22:53

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 11 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja / Wurde eingezogen
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: X

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
1.: Ist zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem dir Sicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wir und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1 (FE-Klasse B) in Frage stellen?

Bundesland: BW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 06/2023

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja, 18 Monate
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Nein
Keinen Plan?: X

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Bei MPU, unauffällig

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Entgiftung, stationäre Therapie, Nachsorge
Keine Ahnung: X

MPU
Datum: 06.06.2025
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd life Service GmbH
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt? Vorher nicht
Wer hat das Gutachten gesehen?: Führerscheinstelle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Es ist nicht zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Beeinträchtigungen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der genannten Fahrerlaubnis-Klassen in Frage stellen, liegen nicht vor.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
 
Wenn eine Gefahr durch Depressionen bestehen kann muss die Führerscheinstelle aktiv werden.

Soweit ich verstanden habe ist die Diagnose während einer Langzeittherapie (um was ging es dabei eigentlich?) durch einen Facharzt erstellt worden. Damit hat die Gewicht.

Offensichtlich bedeutet die Diagnose F33.0 zwar grundsätzlich eine leichte Depression, die aber schon mehrmals aufgetreten ist.

Damit halte ich die Sorgen der Führerscheinstelle für berechtigt.

Für eine MPU sind die bisherigen Informationen nicht ausreichend. Ein ärztliches Gutachten wird nur gefordert, wenn sich die Sorge nicht anders klären lässt.

Deshalb fordert die Führerscheinstelle offensichtlich als einfachsten Weg zunächst den Entlassungsbericht deines damaligen Facharztes. Das ist vollkommen normal. Hat er dir denn bei der Entlassung Depressions-Medikamente verschrieben und / oder eine Weiterbehandlung empfohlen? Oder bist du als geheilt entlassen worden?

Wie dein Hausarzt oder du dich einordnen spielt dabei keine Rolle.

Ob der Cannabiskonsum dir noch eine Falle stellt ist schwer zu beurteilen. Nach dem, was du bislang dazu geschrieben hast eher nicht.
 
Willkommen auch von mir im Forum,
also so recht verstehe ich die Handlungsweise der FSSt nicht. Es ist VÖLLIG normal, dass eine Alkoholabhängigkeit und Depression in was für einer Form auch immer Hand in Hand gehen. Das wirst du bei der Therapie ja auch oft genug zu hören bekommen haben. Ich glaub ja manchmal, die wird fast schon selbstverständlich mit eingetragen. Klar würde ich in deinem Fall mal zum Hausarzt gehen, der wird dich ja kennen. Aber weiß nicht, ob seine Einlassungen dir wirklich weiterhelfen. Vielleicht kannst du ja den damaligen Facharzt deiner Therapie anschreiben, auch wenn das schon eine Zeit lang her ist.
 
Ach je... was für eine unglückliche Situation. Aber du bist ja auf einem sehr guten Weg! Dafür meine Anerkennung!!! Großartig!!! :)

Die Diagnose lautet "rezidivierende depressive Störung" mit dem Zusatz "GEGENWÄRTIG leicht". Die rezidivierende Depression ist -laienhaft ausgedrückt- als "Kernerkrankung" zu sehen, die episodisch unterschiedliche Ausprägungen haben KANN. Von "remittierend" (zurzeit beschwerdefrei) bis "schwer". Erfährt die FSSt. von der Erkrankung, ohne dass Nachweise, Belege etc. eines Arztes dazu vorliegen, benennt sie (berechtigt) Eignungszweifel.
Man könnte es auch platt ausdrücken: sie müssen sicher gehen, dass du nicht gerade (unbehandelt) in einer schweren Episode unterwegs bist und beabsichtigst, mit deiner Karre an den nächsten Baum zu fahren und dabei noch eine unbescholtene Wandergruppe niedermähst.

Dass du den Bericht der Reha-Klinik nicht rausgeben möchtest, kann ich sehr gut nachvollziehen. In der Vollständigkeit würde ich das auch nicht machen, denn man muss der Behörde nicht noch mehr potentielles "Futter" (Stichwort Cannabis) liefern. Interessant wäre allerdings, wie die Suchttherapeuten in der Klinik deinen Cannabiskonsum diagnostisch eingeordnet haben!?!?

Die Frage von MrMurphy ("Hat er dir denn bei der Entlassung Depressions-Medikamente verschrieben und / oder eine Weiterbehandlung empfohlen?) ist in dem Zusammenhang wichtig. Die müsstest du bitte einmal beantworten! (Eine "Heilung" ist wohl ausgeschlossen, sonst hätte eine Diagnose oder ein entsprechender Kommentar im Entlassungsbericht gestanden.)

Eine Stellungnahme des damals behandelnden Facharztes aus der Reha-Klinik macht eigentlich wenig Sinn, denn die Behandlung liegt über 1 1/2 Jahre zurück. Der Arzt kann schwerlich deinen aktuellen Zustand beurteilen.
Kapomick wollte mit der Aussage "Hand in Hand" vermutlich ausdrücken, dass die FSSt die Kirche im Dorf sein lassen soll, dennoch sei kurz angemerkt: Statistiken zu Patienten mit einer Alkoholabhängigkeit gehen davon aus, dass 30% zusätzlich eine Depression im Sinne einer Erkrankung (nicht Symptom des Alkoholmissbrauchs) haben. Das ist zwar nicht "Hand in Hand", also längst nicht jeder (und mehrheitlich bei Frauen), aber eine erhöhte Quote. Und das gilt es abzuklären, bevor du wieder hinter das Lenkrad darfst.

Wenn du nicht in fachärztlicher Behandlung beim Psychiater bist, der dazu eine fundierte Stellungnahme abgeben kann, dann ist eigentlich der einfachste Weg, der Aufforderung zu einem ärztl. Gutachten zu folgen. Es kostet halt nochmal Geld. Ist blöd, aber es hört sich so an, als könne es sich in deinem Fall lohnen!
 
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