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TF am Vatertag mit 1,29‰

Nein, das würde ich definitiv MIT RA machen. Alleine würde ich es mir nicht zutrauen. Müsste nur schnell einen kompetenten finden (das ist schon schwer), vielleicht kennt hier im Forum einer einen guten aus NRW bzw. Rheinland, noch genauer, der westlichste Westen der Republik…
Ja die Kosten ist halt so ne Sache. Vermutlich wäre ich da locker 1500-2000 € „leichter“ leider.
Aber gab’s Fälle hier im Forum wo es erfolgreich war?
Boahhh, bin echt bisschen verzweifelt gerade.
Danke für eure Unterstützung
 
Hallo @joost,
Natürlich finde ich die Seite jetzt auf anhieb nicht mehr, aber wie ich es auch vorhin erwähnt habe, kann ich es mir definitiv auch nicht vorstellen. Kann sein, dass da versteckt stand, dass es kostenlos sei.. wird wahrscheinlich so sein wie du schreibst.
Jetzt habe ich gesehen, dass es um die 450€ kostet.
 
Jetzt habe ich gesehen, dass es um die 450€ kostet.
das dürfte auch der falsche Kurs sein (VKI vllt?).
Eine MPU-Vorbereitung gibts als Gruppenmodell online für ca. 1000.- und als Einzelsitzungspaket (9Stck) für um die 1500 oder so (ältere Info, könnte sein, dass die Preise inzwischen anders sind)
 
Du kannst natürlich einen isolierten Einspruch bezüglich der Höhe der Sperrfrist beim Gericht versuchen. Es soll es schon gegeben haben, dass dies von Erfolg gekrönt war und dafür die Geldbuße erhöht wurde.
Ich bin unsicher, ob die Erhöhung der Strafe (Geldbuße gibt es ja nur bei einer OWI) in so einem Fall gemacht wird.
Ich kenne jetzt nur Fälle, wo jemand wegen eines drohenden Fahrverbotes vor Gericht gegangen ist und dieses dann (in begründeten Fällen, da sonst berufliche Konsequenzen drohten) gegen Erhöhung/Verdoppelung der Geldbuße, aufgehoben wurde.
think.gif
 
Ich bin unsicher, ob die Erhöhung der Strafe (Geldbuße gibt es ja nur bei einer OWI) in so einem Fall gemacht wird.
Ich kenne jetzt nur Fälle, wo jemand wegen eines drohenden Fahrverbotes vor Gericht gegangen ist und dieses dann (in begründeten Fällen, da sonst berufliche Konsequenzen drohten) gegen Erhöhung/Verdoppelung der Geldbuße, aufgehoben wurde.
think.gif
Ja das kenne ich auch bei OWI..
Hierbei keine Ahnung, deshalb die Frage ob jemand bei Einspruch gegen die Länge der Sperre erfolgreich war. Ob sich der Aufwand und die Kosten lohnen.
(Ich meine ein Fall hatte ich hier gelesen, finde es aber jetzt nicht. Und weiß nicht genau wie da der Sachverhalt war).

Ein RA wird vermutlich sagen ja, weil die ja ihr Geld kassieren, egal wie das Ergebnis am Ende ausfällt.
Das Problem ist, wenn dann muss man halt jetzt relativ schnell handeln
 
Ich halte einen Widerspruch -bzgl. der Länge der Sperrfrist- für relativ zwecklos, solange man dem Gericht keine Begründung dafür liefert. Dies wäre z.B. gegeben, wenn man an einem entsprechenden Aufbauseminar teilgenommen hätte, und man dem Gericht die schriftliche Bescheinigung vorlegen könnte.

Ich würde darum eher auf die Sperrfristverkürzung setzen und den Kurs Mainz77 machen, wobei es natürlich auch noch andere Anbieter gibt.
 
Manchmal kann die Begründung tatsächlich auch an der Gebundenheit an der FE zum auszuübenden Beruf liegen. Also bei unserem "Dorf-"Gericht in der der Kleinhauptstadt des Landkreises funktioniert das erstaunlich gut. Aber wir können halt auch punkten mit: der ÖPNV ist hier eigentlich nicht vorhanden. Da haben schon manche Richter einer Verkürzung zugestimmt. Aber das ist halt immer eine Einzelfallentscheidung. Mit so einem Kurs hättest du auf jeden Fall noch mehr in der Hand, da hat @Nancy recht.
 
Guten Morgen @Nancy und @kapomick,
Vermutlich habt ihr beide recht, wobei bis es zur Verhandlung kommen würde, könnte ich vielleicht ein Kurs absolvieren. Oder muss man den Grund für Einspruch direkt bei diesen mit angeben?
Das es wegen Gebundenheit an FE funktioniert würde, bin ich tatsächlich eher skeptisch.
 
Hey @Monster,
Ja, das hatte ich/wir auch so verstanden.
Aber was wolltest du mir/uns jetzt damit sagen? Ich habe deine Botschaft hinter deinem Beitrag jetzt nicht ganz verstanden, sorry..
 
Bei mir war es so, dass ich gegen den Strafbefehl durch meinen Anwalt Einspruch einlegen ließ. In der später statgefundenen Gerichtsverhandlung wurde dann vom Richter die Sperrfrist um drei Monate verkürzt.

Als Gründe wurden meine Reue genannt und die Tatsache, dass ich Ersttäter war. Was zwar bei mir nicht stimmte, aber die Tat war inzwischen verjährt.
 
Hey @Angi_1970,
Vielen Dank, genau solche Infos bzw. Erfahrungen wollte ich hören?
Hat es lange gedauert bis die Verhandlung stattgefunden hat?
Wie lange hattest du zuerst Sperrfrist bekommen, die dann um drei Monate verkürzt wurde?
Und du hattest sonst „nichts“ vorzuweisen bei der Gerichtsverhandlung, wie AN, Psychologische Aufarbeitung etc. ?
Danke
 
Nein, hatte sonst nichts weiter vorzuweisen. Zu dem Zeitpunkt hoffte ich ja noch, keine MPU machen zu müssen.

Meine TF war Mitte September. Ende Dezember dann der Strafbefehl mit 10 Monaten Sperrfrist. Haben dann sofortt dagegen Einspruch eingelegt, woraufhin es im März zum Gerichtstermin kam.
 
Die Frage ist hier : nützt die Sperrfristverkürzung etwas? Bei mir hätte die Sperrfristverkürzung nichts genutzt, weil die Eintrittskarte für die MPU 12 Monate Abstinenz Nachweis waren. Deshalb ist hier die Frage was ist die Voraussetzung für die MPU? Wenn man eh nicht vorher gehen kann, bringt auch die Sperrfristverkürzung nichts.

Ahhh ich habe gerade bei dir nachgelesen und gesehen, dass du vermutlich gar nicht zur MPU musst. Sorry
 
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