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TF am Vatertag mit 1,29‰

Die Selbsthilfe Sucht war ein Indikator um das was ich beim VP gelernt habe zu unterstützen...mir haben beide zu KT geraten und das auch verschriftlicht.
Hat bei mir beides aufeinander aufgebaut und ich konnte mich besser darstellen.
Ist vor Gericht positiv aufgenommen worden von Abhängigkeit war auch kein Wort im Urteil.
 
Nein, alles gut @Angi_1970,
Ich sag dir ganz ehrlich, dass ich auch immer der gleichen Meinung war wie du bzgl. SHG für Sucht oder so. Hatte auch immer Bedenken, dass man den Eindruck bekommen würde, ich hätte ein richtiges Problem mit Alk.
Da aber alle es hier so praktizieren und für hilfreich betrachten beschäftige ich mich auch demzufolge damit.
Was wiederum @BK1337 schreibt, klingt aber auch durchaus plausibel, das als Unterstützung zur VP zu betrachten. Für die MPU bestimmt sogar…
 
Ich wäre vorsichtig damit, eine Suchhilfe in Anspruch zu nehmen. Hat mir meine verkehrspsychologin auch geraten, aber ich hab es nicht gemacht. Weil man sich damit sofort in eine Schublade manövriert, die nicht unbedingt vorteilhaft ist.
das kommt bisschen auf die Kategorisierung und Problemtiefe an. Bei A1 ists schon quasi Pflicht (oder zumindest ein ähnliches Helfersystem zur Rückfallprophylaxe), bei A2 wird mindestens der Suchtberater als Nothelfer gern gesehen (aber eben nur als Rettungsanker für ganz schlechte Zeiten, dazu gehört allerdings, dass man schon Kontakt hatte und eben diesen Anker als hilfreich / angenehm empfunden hat), Selbsthilfegruppe ist da vllt schon manchmal zuviel des Guten, je nach Problemtiefe. Mit einer A3 würde ich solche Geschütze nicht auffahren, das muss ja irgendwie auch gut begründet sein. Und mit kT/risikoarmen Konsum fliegst Du eh aus jeder SHG raus :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muß dazu sagen daß es ein 1 zu 1 Coaching war genauso wie bei dem VP beschäftigt hab ich mich bei beidem mit KT so steht's auch im Schreiben. Ich denke das die je nach Umständen der TF anders vorgehen... dort war auch ein Gutachter Vorort der in Rente war.
Hat mir halt persönlich noch eine andere Sicht der Situation gezeigt. Und ich konnte meine Problematik aufarbeiten.
 
das kommt bisschen auf die Kategorisierung und Problemtiefe an. Bei A1 ists schon quasi Pflicht (oder zumindest ein ähnliches Helfersystem zur Rückfallprophylaxe), bei A2 wird mindestens der Suchtberater als Nothelfer gern gesehen (aber eben nur als Rettungsanker für ganz schlechte Zeiten, dazu gehört allerdings, dass man schon Kontakt hatte und eben diesen Anker als hilfreich / angenehm empfunden hat), Selbsthilfegruppe ist da vllt schon manchmal zuviel des Guten, je nach Problemtiefe. Mit einer A3 würde ich solche Geschütze nicht auffahren, das muss ja irgendwie auch gut begründet sein. Und mit kT/risikoarmen Konsum fliegst Du eh aus jeder SHG raus :)
Ja genau, ich wurde von meiner VP sofort in H3 eingestuft und das Gutachten von ihr enthielt ja auch ihre Empfehlung. Da wäre es für mich unangebracht gewesen, mit derartigen Bescheinigungen in die MPU zu gehen.

Bei mir war es so, dass ich damals sogar noch selbst betrunken zur Polizei gefahren bin. Mein Hund war weggelaufen und bei der Polizei und ich sollte ihn abholen. Es war eine dumme Verkettung vieler Umstände und dazu noch habe ich überhaupt nichts mehr geblickt. Mein Anwalt wollte darauf plädieren, dass ich vor der Polizei das meiste getrunken hätte, also nach der Fahrt. Ich hatte einen sehr netten Richter, der mir sogar die Sperrfrist komplett gestrichen hätte, dann aber meinte, dass er das bei 1,6 Promille leider nicht machen könnte. So hatte ich dann nur noch drei Monate Sperrfrist ab dem Tag der Gerichtsverhandlung, weniger wäre wohl nicht gegangen (Mindestsperre).
 
Hallo @BK1337
Ich habe noch eine Frage, und zwar
bin in den ersten 3 Monaten zum Verkehrspsychologen und zu einer Selbsthilfe Gruppe gegangen und mir das Bescheinigen lassen....
Warst du noch bei einem anderen VP vor der Gerichtsverhandlung? Oder „nur“ bei Mapro?
Buche dir einen Termin bei der Mapro GmbH die waren bereit online einen Beratungstermin zu machen 3Std für 270 Euro ...das Gericht hat die Bescheinigung akzeptiert.
Und die stellen eine Bescheinigung aus aber eben nur diese oder auch einen Bericht zu den Inhalten/Punkten die aufgearbeitet wurden in den Sitzungen?
Und eventuell mit einer Einschätzung ob keine Bedenken bzgl. der Fahreignung mehr vorliegen?

Danke
 
Jep @DerVater mir wurde eine Bescheinigung über Teilnahme an der Sitzung mit dem Vermerk für KT.
Und das ihrerseits keine Bedenken bezüglich der Fahreignung vorliegen...
Eingestiegen ist die Psychologin dann wie in einer MPU und hat mir auf den Zahn gefühlt und mich aus der Reserve geholt.
Ich kann das schreiben gleich vllt noch einstellen.
Als MPU Vorbereitung wäre es aber nicht ausreichend gewesen...
 
@BK1337
Super, vielen Dank.
Du bist da dann „eingestiegen“ mit deinem ausgearbeiteten FB von hier und warst dementsprechend schon etwas vorbereitet wahrscheinlich, richtig?
Gut, dass die Einschätzung abgeben, mir geht es erstmal um Gericht.
 
Der Fragebogen dient ja zur deiner Aufarbeitung wegen möglicher MPU,an deiner Stelle versuch die Verhandlung möglichst weit nach hinten zu schieben und noch einen Abstinenz Nachweis zu erbringen.
Das wird immer gerne gesehen und zeigt das du dich ändern möchtest.
Alternativ bietet die Caritas auch noch Beratungstermine.. Aus welcher Stadt kommst du?
 
Ja ich möchte demnächst HA machen lassen, das ist klar. Ich denke bis die Verhandlung stattfindet, könnte ich eventuell schon eine zweite sogar haben oder mit Urin weiter machen um es aktuell und ohne Unterbrechung vorzuweisen.
Der Fragebogen dient ja zur deiner Aufarbeitung wegen möglicher MPU,
Das ist klar, aber du schreibst ja, dass …
Jep @DerVater mir wurde eine Bescheinigung über Teilnahme an der Sitzung mit dem Vermerk für KT.
Und das ihrerseits keine Bedenken bezüglich der Fahreignung vorliegen...
Und um das festzustellen, muss Du schon mit deiner Aufarbeitung fast fertig gewesen sein, sonst könnten die es doch nicht beurteilen, oder liege ich da falsch?

Vor allem weil..
Eingestiegen ist die Psychologin dann wie in einer MPU und hat mir auf den Zahn gefühlt und mich aus der Reserve geholt.
 
Ja ich möchte demnächst HA machen lassen, das ist klar. Ich denke bis die Verhandlung stattfindet, könnte ich eventuell schon eine zweite sogar haben oder mit Urin weiter machen um es aktuell und ohne Unterbrechung vorzuweisen.

Das ist klar, aber du schreibst ja, dass …

Und um das festzustellen, muss Du schon mit deiner Aufarbeitung fast fertig gewesen sein, sonst könnten die es doch nicht beurteilen, oder liege ich da falsch?

Vor allem weil..
ich war nach Ihrer Beurteilung kein harter Fall wohl, mir hat es persönlich nicht gereicht mit der Aufarbeitung weswegen ich andere Aöternativen hinzugezogen habe.
 
Günstig ist das nicht, da stimme ich dir zu.
Vllt. nochmal schauen, ob du einen niedergelassenen VP in deiner Nähe findest?
 
Hallo @Nancy ,
Das ist allgemein nicht günstig, das ist leider so. Es war jetzt tatsächlich mehr darauf bezogen, dass @BK1337 noch vor „kurzem“ 270€ dafür bezahlt hat.
Es ist in der Tat nicht so einfach einen VP zu finden, wie man gedacht hätte.
Wenn einer von euch „Profis“ einen guten kennt, der idealerweise auch eventuell online Beratung durchgeführt, wäre ich für jeden Tipp sehr dankbar.
Grüße
 
Ich selbst kenne leider keinen VP in deiner Nähe bzw., einen der online Beratungen durchführt (evtl. hat da noch jemand aus dem Forum eine Idee), aber schau doch auch mal hier rein:
 
Noch etwas,
Da ich zumindest dich liebe @Nancy jetzt als Experte hier habe, hätte ich paar Fragen (auch gerne an andere dich sich damit natürlich auskennen).
1. Fast keiner von den RA die ich kontaktiert habe (3 Stück), wusste, dass man isoliert Einspruch „nur“ gegen die Sperrfrist einlegen kann (einer hat nach längerer Recherche mir zugestimmt). Gibt es da ein Gesetz bzw. Paragraf wo das eindeutig verankert ist??

2. Wann beginnt die Sperrfrist zu laufen, wenn ich Einspruch erhebe und es dann (z.B. nach 1 Monat) wieder zurück ziehe?
RA meint, ab dann wenn der Einspruch wieder zurück gezogen wird. Ich dachte immer, wenn er zurück gezogen wird, dann bleibt doch der ursprüngliche Strafbefehl bestehen, dementsprechend auch das Datum und dementsprechend auch der „Start“ der Sperrfrist. Oder hebe ich damit die Rechtskraft desen (also erstmal natürlich ja) auf, und er wird dann neu datiert?
Nach seiner Aussage, wird das Strafbefehl erst ab Rückzug des Einspruch rechtskräftig, also ab diesen Datum dann..

Dann würde sich doch die Sperrfrist enorm verlängern in Fällen wo oft hier geraten wird es so zu machen um Zeit z.B. bei der Fsst zu gewinnen.
Was stimmt denn jetzt in solchen Fall?
Weißt es jemand?
 
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