Ist das jetzt schon Missbrauch?
Ich habe mir zwar viel angelesen und habe einiges Grundwissen, bin aber weder ein Arzt noch ein sonstiger Fachmann.
In der Suchtmedizin und dem Straßenverkehrsrecht werden häufig gleiche Begriffe verwendet, dahinter stehen jedoch unterschiedliche Tatsachen.
Beispiel "kontrolliertes Trinken"
a) In der Suchtmedizin ist damit gemeint, die tägliche Trinkmenge zu reduzieren. Zum Beispiel von 3,00 Promille die täglich angegetrunken werden auf 2,5 oder 2,0 Promille.
b) Im Straßenverkehrsrecht ist damit eine Fast-Abstinenz gemeint, bei der zu ganz bestimmten sozialen Gelegenheiten (30ster Hochzeitstag, 70ster Geburtstag, 50jähriges Firmenjubiläum) zum Anstoßen und Mittrinken sehr wenig Alkohol getrunken wird, dessen Menge nicht mal annähernd zu einem Rausch führt. Keine Anlässe dafür sind: ein gutes Essen, Besuch eines Fußball(end)spiels, Treffen eines Freundes nach x Jahren, Besuch eines jährliches Festes, ...).
Ähnliches gilt für den Missbrauch von Alkohol.
In der Suchtmedizin hast meiner Meinung nach aus deinen bisherigen Angaben wahrscheinlich Missbrauch betrieben. Du hast deutlich mehr getrunken als der Durchschnitt der Bevölkerung, der Alkohol war Bestandteil deines täglichen Lebens.
Im Straßenverkehrsrecht ist jede Fahrt (erst Recht jede nachgewiesene Fahrt) unter Alkohol ein Alkoholmissbrauch. Nach der Definition hast du also Missbrauch betrieben, nach deinen eigenen Angaben hunderte Male. Für die Führerscheinstelle und den MPU-Gutachter zählen ganz einseitig das Straßenverkehrsrecht.
Siehe zum Beispiel:
https://www.kanzlei-heskamp.de/fahrerlaubnis/drogen/alkoholmissbrauch-fahreignung/
Nachtrag: In meinem Beitrag bitte Straßenverkehrsrecht durch Fahrerlaubnisrecht ersetzen.