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Zweittäter

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Konkrete Frage

Das was ich hier weiter oben in meiner ausführlicheren Antwort geschrieben habe, also diese ganze Vorgeschichte, kommt die im Fragebogen unter Exploration?
Und wenn ja kann ich das so schreiben wie oben oder nur immer auf die Fragen antworten? Ich fahre und trinke seit fast 50 Jahren. Ist schon auch Euch klar, dass da etwas mehr Text zusammenkommt wie bei einem Fahranfänger der mit 1,5 gemessen wird.
 
Leider nicht.

Zum einen hast du selbst geschrieben die Fragen nicht verstanden zu haben, zum anderen hast du den nur teilweise ausgefüllt. Deshalb macht es auch keinen Sinn auf den näher einzugehen.

Und bei @Christian1711 ging es in den Beiträgen ausschließlich um die MPU und was er dort berichten will.
Hab den Fehler gefunden

Ihr habt für bestimmte Kandidaten die Frage 13 a eingefügt.
Ich hab aber gedacht das das bis runter zu Frage 19 geht und die dann enstprechend weggelassen
 
Ja. Fragen lesen, verstehen (auch im Zusammenhang mit den anderen Fragen) und auf die Frage angemessen antworten. Genau so wird es auch im MPU-Gespräch verlangt.
Wenn ich aber nur die Fragen einzeln beantworte komme ich nicht auf das Gesamtbild. Es muss ja einen Grund haben warum jemand der 35 Jahre nicht auffällig war auf einmal so eine Häufung hat.


Das stimmt nicht. Was stimmt nicht? Worauf bezieht sich die Antwort? Dass es Euch nicht klar ist oder dass ein Anfänger weniger Text hat als ein Rentner.
Ich denke aber dass es in der MPU einfacher wird weil ich; wenn eine Frage unklar ist ich den Gutachter direkt fragen kann wie es gemeint ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke aber dass es in der MPU einfacher wird weil ich; wenn eine Frage unklar ist ich den Gutachter direkt fragen kann wie es gemeint ist.

Bei einer Frage - ja. Bei mehreren Nachfragen wirst du durchfallen. Weil erwartet wird, das du durch deine Vorbereitung auf die Fragen vorbereitet bist und die verstehst. Wobei auf Nicht-Muttersprachler Rücksicht genommen wird.

Dass es Euch nicht klar ist oder dass ein Anfänger weniger Text hat als ein Rentner.

Nein, du verstehst leider nicht. Dazu schrieb ich bereits in Beitrag 2:

Ein Hinweis für die MPU: Du bist keine Ausnahme. Vergleiche dich nicht mit Anderen, schon gar nicht, um gegenüber denen in einem besseren Licht dazustehen. Solche Angaben werden als Verharmlosung negativ in das Gutachten einfließen. Bei der MPU geht es nur um eine Person - dich.

Wenn du deine Geschichte ausschweifend erzählst wird der Gutachter dich unterbrechen und bitten, dich kürzer zu fassen. Falls das noch einmal geschieht wird er dich noch einmal bitten. Eventuell sogar ein drittes Mal. Spätestens beim vierten Mal hast du dann deine MPU gegen die Wand gefahren.

Das hat nichts mit der Laune des Gutachters zu tun, sondern wegen der MPU-Regeln und den Voraussetzungen, die du für eine erfolgreiche MPU zeigen musst.
 
Bei einer Frage - ja. Bei mehreren Nachfragen wirst du durchfallen. Weil erwartet wird, das du durch deine Vorbereitung auf die Fragen vorbereitet bist und die verstehst. Wobei auf Nicht-Muttersprachler Rücksicht genommen wird.

Nein, du verstehst leider nicht. Dazu schrieb ich bereits in Beitrag 2:

Wenn du deine Geschichte ausschweifend erzählst wird der Gutachter dich unterbrechen und bitten, dich kürzer zu fassen. Falls das noch einmal geschieht wird er dich noch einmal bitten. Eventuell sogar ein drittes Mal. Spätestens beim vierten Mal hast du dann deine MPU gegen die Wand gefahren.

Das hat nichts mit der Laune des Gutachters zu tun, sondern wegen der MPU-Regeln und den Voraussetzungen, die du für eine erfolgreiche MPU zeigen musst.
Ok dann hatte ich einen Denkfehler

Ich dachte je ausführlicher desto besser. Der Gutachter steckt dich also in eine ziemlich grob gerasterte Schublade oder liege ich da auch falsch?
 
Bei Alkoholproblematikern ist die Rückfallgefahr extrem hoch. Es ist wissenschaftlich und in der Praxis belegt, das allein der Geschmack von Bier, also auch alkoholfreiem, die Rückfallgefahr deutlich erhöht. Zumal wirklich alkoholfreies Bier zudem eher noch die Ausnahme ist.
 
Bei Alkoholproblematikern ist die Rückfallgefahr extrem hoch. Es ist wissenschaftlich und in der Praxis belegt, das allein der Geschmack von Bier, also auch alkoholfreiem, die Rückfallgefahr deutlich erhöht. Zumal wirklich alkoholfreies Bier zudem eher noch die Ausnahme ist.
Da hatte ich ja den richtigen Riecher. Ich dachte eher genau das Gegenteil
 
Der Gutachter steckt dich also in eine ziemlich grob gerasterte Schublade oder liege ich da auch falsch?

Nein, nicht der Gutachter, sondern (Fach-)Ärzte, Wissenschaftler, Suchtberater, ... . Der Gutachter muss sich an die Erkenntnisse halten. Und du bist da auch nicht reingesteckt worden, sondern selbst reingekrochen (um dich mal etwas in die Realität der MPU zu holen).

Du bist nicht Opfer sondern Täter.
 
Eine Fangfrage also.

Quatsch. Es geht um die reale Rückfallgefahr. Zusammen mit anderen Fragen dient sie dazu die Rückfallgefahr in deinem Fall einzuschätzen.

Noch einmal: Für die MPU wird eine gewisse Vorbereitung erwartet. Wenn du die machst hast du mit der Frage kein Problem. Besser wäre es natürlich, wenn du daraus die Konsequenzen ziehst und auch in der Realität auf alkoholfreies Bier verzichtest.
 
Nein, nicht der Gutachter, sondern (Fach-)Ärzte, Wissenschaftler, Suchtberater, ... . Der Gutachter muss sich an die Erkenntnisse halten. Und du bist da auch nicht reingesteckt worden, sondern selbst reingekrochen (um dich mal etwas in die Realität der MPU zu holen).
Konkrete Frage: Ich hatte ja zuletzt also vor dem Unfall nicht Anlass bezogen regelmäßig viel getrunken. Nicht ursprünglich wegen den Problemen aber die Probleme waren indirekt die Ursache weil sie, mich mehr oder weniger an meine Bude gefesselt haben. Ich habe getrunken aus Gewohnheit und auch etwas aus Langeweile. Ist das jetzt schon Missbrauch?
 
Quatsch. Es geht um die reale Rückfallgefahr. Zusammen mit anderen Fragen dient sie dazu die Rückfallgefahr in deinem Fall einzuschätzen.

Noch einmal: Für die MPU wird eine gewisse Vorbereitung erwartet. Wenn du die machst hast du mit der Frage kein Problem. Besser wäre es natürlich, wenn du daraus die Konsequenzen ziehst und auch in der Realität auf alkoholfreies Bier verzichtest. Guter Rat :D
Danke, werde ich natürlich tun. Alkoholfreies Bier ist für mich ein Zwitter. Also eigentlich kein Bier mehr. Früher wäre ich eher Antialkoholiker geworden anstatt ein alkfreies zu trinken. Ich mag aber kein Wasser trinken. Säfte sind kontraproduktiv für meine Diabetes. Bleibt also nur aufwendig Getränke selbst herzustellen.
 
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Ist das jetzt schon Missbrauch?

Ich habe mir zwar viel angelesen und habe einiges Grundwissen, bin aber weder ein Arzt noch ein sonstiger Fachmann.

In der Suchtmedizin und dem Straßenverkehrsrecht werden häufig gleiche Begriffe verwendet, dahinter stehen jedoch unterschiedliche Tatsachen.

Beispiel "kontrolliertes Trinken"

a) In der Suchtmedizin ist damit gemeint, die tägliche Trinkmenge zu reduzieren. Zum Beispiel von 3,00 Promille die täglich angegetrunken werden auf 2,5 oder 2,0 Promille.

b) Im Straßenverkehrsrecht ist damit eine Fast-Abstinenz gemeint, bei der zu ganz bestimmten sozialen Gelegenheiten (30ster Hochzeitstag, 70ster Geburtstag, 50jähriges Firmenjubiläum) zum Anstoßen und Mittrinken sehr wenig Alkohol getrunken wird, dessen Menge nicht mal annähernd zu einem Rausch führt. Keine Anlässe dafür sind: ein gutes Essen, Besuch eines Fußball(end)spiels, Treffen eines Freundes nach x Jahren, Besuch eines jährliches Festes, ...).

Ähnliches gilt für den Missbrauch von Alkohol.

In der Suchtmedizin hast meiner Meinung nach aus deinen bisherigen Angaben wahrscheinlich Missbrauch betrieben. Du hast deutlich mehr getrunken als der Durchschnitt der Bevölkerung, der Alkohol war Bestandteil deines täglichen Lebens.

Im Straßenverkehrsrecht ist jede Fahrt (erst Recht jede nachgewiesene Fahrt) unter Alkohol ein Alkoholmissbrauch. Nach der Definition hast du also Missbrauch betrieben, nach deinen eigenen Angaben hunderte Male. Für die Führerscheinstelle und den MPU-Gutachter zählen ganz einseitig das Straßenverkehrsrecht.

Siehe zum Beispiel:

https://www.kanzlei-heskamp.de/fahrerlaubnis/drogen/alkoholmissbrauch-fahreignung/

Nachtrag: In meinem Beitrag bitte Straßenverkehrsrecht durch Fahrerlaubnisrecht ersetzen.
 
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a) In der Suchtmedizin ist damit gemeint, die tägliche Trinkmenge zu reduzieren. Zum Beispiel von 3,00 Promille die täglich angegetrunken werden auf 2,5 oder 2,0 Promille.
Da war ich Lichtjahre von entfernt. Ich hab jeden zweiten Tag eine Flasche Wein getrunken, da war ich maximal auf 0,8 (Über den ganzen Abend verteilt von z.B 18:00h bis 02:00h morgens.) Und wenn es mal schnell ging vielleicht 1 Promille. Am Wochenende dann zum Essen Bier oder auch zum chillen. Spirituosen zu Hause gar nicht weil ich da sofort den ganzen Rachenraum ausgetrocknet bekam.

Ich hab auch nichts vernachlässigt. Bei mir ist und war immer picobello sauber. Mein Problem war, dass sich mein Charakter negativ entwickelt hat. Ich bin von einem relaxten zu einem sehr aggressiven Menschen geworden. Hab andere Meinungen nicht gelten lassen. War immer sehr schnell getriggert und hab so Probleme mit meiner näheren Umgebung bekommen.
 
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Das war ein neutrales Beispiel, weil es meiner Ansicht nach ganz gut den Unterschied gleicher Bezeichnungen in der Medizin und dem Fahrerlaubnisrecht zu verdeutlicht. Mit deinem Fall hat das genau nichts zu tun. Es tut mir leid wenn du das falsch verstanden hast.
 
Das war ein neutrales Beispiel, weil es meiner Ansicht nach ganz gut den Unterschied gleicher Bezeichnungen in der Medizin und dem Fahrerlaubnisrecht zu verdeutlicht. Mit deinem Fall hat das genau nichts zu tun. Es tut mir leid wenn du das falsch verstanden hast.
Kein Problem. Ich weiß zwar theoretisch viel aber das ist alles über 40 Jahre autodidaktisch angeeignet. Viele muss auch nicht unbedingrt richtig sein. Als ich meinen Führerschein 1977 beantragt habe war die Promille Grenze noch bei 1,5. Hat sich also sehr viel getan seither man ist aber meist nicht auf dem neuesten Stand und ich lerne gerne dazu. Wer keine Fehler macht kann sich auch nicht verbessern.
 
Und aus meiner Sicht war die temporäre Abstinenz gut geeignet um mir hier ein Feedback zu geben.
DEINE Sicht interessiert in der MPU nicht.
So wie es derzeit aussieht, wird dich der Gutachter in eine A2 einordnen.
Und? Hast Du die Eintrittskarte dafür?

Noch ein Hinweis: widersprüchliche Aussagen zersprengen die jede Chance auf eine pos. MPU, selbst wenn die "Eintrittskarte" passen würde:
Mir war ziemlich schnell klar dass ich ein Problem hatte. Ich hab Alkohol missbraucht...
[...]

Ich habe getrunken aus Gewohnheit und auch etwas aus Langeweile.

Was denn nun?
 
DEINE Sicht interessiert in der MPU nicht.
So wie es derzeit aussieht, wird dich der Gutachter in eine A2 einordnen.
Und? Hast Du die Eintrittskarte dafür?
Das werde ich natürlich dem Gutachter nicht erzählen. :rolleyes: Was verstehst du unter Eintrittskarte? Das hatte ich schon das letze mal gefragt ohne darauf explizit eine Antwort zu bekommen. Euer Jargon ist teilweise sehr schwer zu dechiffrieren.

Und mal angenommen er tut es was bedeutet das konkret?
 
Was verstehst du unter Eintrittskarte?
ok.. welchen Teil genau hast du davon nicht verstanden?

Der Gutachter richtet sich nach den Beurteilungskriterien, das ist ein 400-Seiten-Wälzer.
Dort wird unterschieden in:
A1 = Sucht
A2 = Mißbrauch
A3 = riskanter Konsum.
[...]

Entsprechend sind in den Beurteilungskriterien auch die "Eintrittskarten" für eine chancenbehaftete MPU festgeschrieben:
A1: (nur grob, da gibts viele Details) 15 Monate Abstinenznachweis, mit oder ohne Therapie
A2: 12 Monate Abstinenznachweis, unter bestimmten Bedingungen (geringe Stärke des Mißbrauchs) begleitetes Einüben von kontrollierten Trinken nach einer Abstinenzzeit, Gesamtdauer ebenfalls 12 Monate mit entsprechenden Nachweisen
A3: Keine Nachweise nötig (aber sehr sinnvoll als "Argumentationsverstärker)
Das sind aber nur die Eintrittskarten. Im Gespräch selbst musst du dann belegen, dass du nicht mehr gefährdet bist. Ohne die passende Eintrittskarte hast Du keine Chance auf eine pos. MPU, auch wenn du im Gespräch brillierst. Die Einordnung in die jeweilige Kategorie macht übrigens der Gutachter aufgrund der vorliegenden Fakten und dem, was du so erzählst. Unser Job hier wäre u.a., die potentielle Einordnung des GA einzuschätzen und entsprechend zu beraten.
Mit "Eintrittkarte" ist -> Grundvoraussetzung gemeint. Notwendig, aber noch lange nicht hinreichend für einen Erfolg.
 
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