Servus zusammen,
am 1.9. habe ich in meiner Stadt einen Antrag zur Wiedererteilung meines Führerscheins abgegeben.
2009 bin ich mit BTM am Steuer erwischt worden und ich dachte eigentlich, dass ich damit die 15 Jahre komplettiert hätte und der Neuerteilung nichts mehr im Weg steht.
Bis gestern abend - beim Aufräumen alter Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich 2011 ohne Führerschein am Steuer erwischt wurde.
Ich habe jetzt Bammel, dass ich mein Antrag zu früh gestellt habe und überlege, diesen wieder zurückzuziehen.
Einen Auszug aus dem Fahreignungsregister habe ich - da steht nichts mehr drin, aber ich kann mir vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft meinen Ausrutscher von 2011 rauskramen wird.
Wie kann ich als Privatperson rausfinden, wann ich den Antrag zur Wiedererteilung stellen kann, ohne irgendwelche Fristen zu verletzen?
Muss ich den gestellten Antrag zur Wiedererteilung zurückziehen?
Danke!
Sepp
am 1.9. habe ich in meiner Stadt einen Antrag zur Wiedererteilung meines Führerscheins abgegeben.
2009 bin ich mit BTM am Steuer erwischt worden und ich dachte eigentlich, dass ich damit die 15 Jahre komplettiert hätte und der Neuerteilung nichts mehr im Weg steht.
Bis gestern abend - beim Aufräumen alter Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich 2011 ohne Führerschein am Steuer erwischt wurde.
Ich habe jetzt Bammel, dass ich mein Antrag zu früh gestellt habe und überlege, diesen wieder zurückzuziehen.
Einen Auszug aus dem Fahreignungsregister habe ich - da steht nichts mehr drin, aber ich kann mir vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft meinen Ausrutscher von 2011 rauskramen wird.
Wie kann ich als Privatperson rausfinden, wann ich den Antrag zur Wiedererteilung stellen kann, ohne irgendwelche Fristen zu verletzen?
Muss ich den gestellten Antrag zur Wiedererteilung zurückziehen?
Danke!
Sepp