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15 Jahre MPU aussitzen

Sepp

Neuer Benutzer
Servus zusammen,

am 1.9. habe ich in meiner Stadt einen Antrag zur Wiedererteilung meines Führerscheins abgegeben.
2009 bin ich mit BTM am Steuer erwischt worden und ich dachte eigentlich, dass ich damit die 15 Jahre komplettiert hätte und der Neuerteilung nichts mehr im Weg steht.
Bis gestern abend - beim Aufräumen alter Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich 2011 ohne Führerschein am Steuer erwischt wurde.

Ich habe jetzt Bammel, dass ich mein Antrag zu früh gestellt habe und überlege, diesen wieder zurückzuziehen.
Einen Auszug aus dem Fahreignungsregister habe ich - da steht nichts mehr drin, aber ich kann mir vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft meinen Ausrutscher von 2011 rauskramen wird.

Wie kann ich als Privatperson rausfinden, wann ich den Antrag zur Wiedererteilung stellen kann, ohne irgendwelche Fristen zu verletzen?
Muss ich den gestellten Antrag zur Wiedererteilung zurückziehen?

Danke!
Sepp
 
Muss ich den gestellten Antrag zur Wiedererteilung zurückziehen?

Für den Antrag wirst du Gebühren gezahlt haben.

Von daher würde ich abwarten was kommt. Falls eine MPU-Forderung kommt

a) hast du zum Einen die genaue Fragestellung

und

b) kannst gezielt nachforschen, wann der Grund dieser Fragestellung in den Akten erlischt.

Wenn du die MPU nicht angehen willst kannst du den Antrag immer noch ohne Nachteile für dich zurückziehen. Das solltest du dann aber auch tuen, damit keine weitere Fristen zu Laufen beginnen. Für den Rückzug des Antrags brauchst du auch keine Begründung, ein formloses Schreiben reicht.
 
Das ist eine gute Info, vielen Dank!

Die Gebühren (80€) würde ich auch ein weiteres mal zahlen. Schmerzlicher wäre es, wenn ich mir durch die frühzeitige Abgabe des Antrags ins eigene Fleisch geschnitten hätte.

Ich dachte, die Sperrfrist beginnt von vorne durch meine Dummheit in 2011.
Somit 2011+5+10 = 2026 kann ich erst den Antrag abgeben.
Alles was vor 2026 abgegeben wird, resultiert automatisch in einer MPU.

Sprich:
Ich lasse den Antrag auf Wiedererteilung so wie er ist und warte ab, bis ich Post bekomme und kann dann immer noch einen Rückzieher machen, ohne dass ich nochmal 15 Jahre absitzen muss?
 
Die Gebühren (80€) würde ich auch ein weiteres mal zahlen.

Die musst du in jedem Fall neu zahlen, egal wann du den Antrag zurückziehst.

kann dann immer noch einen Rückzieher machen, ohne dass ich nochmal 15 Jahre absitzen muss

Richtig.

Ich kann mir auch gut vorstellen das überhaupt keine MPU gefordert wird. Ein einmaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis ist alleine kein Grund eine MPU zu fordern. Entsprechend wird auch eine MPU mit einer anderen Fragestellung nicht um eine verkehrsrechtliche erweitert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welch emotionale Achterbahn!

Erst die gute Nachricht hier und dann im Anschluss eine Nachricht eines Anwalts, bei dem ich elektronisch nachgefragt habe:


oh je. Dann kann frühestens 2011 Rechtskraft erfolgt sein. Plus 5 Jahre Löschungshemmung durch das Urteil begann also die 10 Jahresfrist frühestens 2016. Plus 10 Jahre wäre frühestens 2026.
Die Abgabe am 1.9.25 führt bis zur Bescheidung oder der Rücknahme des Antrages zum erneuten Lauf der 10 Jahresfrist, ohne dies verhindern zu können.“



Bin ich in den A* gekniffen?
 
Die Abgabe am 1.9.25 führt bis zur Bescheidung oder der Rücknahme des Antrages zum erneuten Lauf der 10 Jahresfrist, ohne dies verhindern zu können.“
ich muss hier mal genau nachfragen:
Die reine Beantragung der Wiedererteilung führt zu keiner "Verlängerung", die Abgabe derselben dann aber schon?
Ohne dass man darüber im Vorfeld informiert wird?

Krasses Rechtssystem :/
Als Bürger ist man da ja sowas von aufgeschmissen...
 
Die reine Beantragung der Wiedererteilung führt zu keiner "Verlängerung", die Abgabe derselben dann aber schon?
Ohne dass man darüber im Vorfeld informiert wird?

Das stimmt ja auch nicht. Wenn der Antrag zurückgezogen wird, wird keine Frist verlängert. Eine Fristverlängerung kommt nur in Frage wenn Betroffene nichts unternehmen und der Antrag (nach meist mehreren Wochen) abgelehnt wird.

Dann kann frühestens 2011 Rechtskraft erfolgt sein

Eine seltsame Angabe von einem Anwalt. Heißt doch übersetzt: Er weiß überhaupt nicht wann die Rechtskraft erfolgte, sondern stellt Vermutungen an. Er hat natürlich auch das Problem die Akten nicht zu kennen.
 
ah ok..
dann wäre also der wichtige Punkt
.... oder der Rücknahme des Antrages

Das bedeutet @Sepp: wenn du den Antrag zurückziehst, gibts keine Verlängerung.
(und das war auch das, was ich zu wissen glaubte)

Also: nicht in den A... gekniffen :)
Zieh das Ding ohne Begründung zurück. Wenn Du den erst am 1.9. abgegeben hast, ist bestimmt noch keine Frist für irgendwas (z.B. die MPU) verstrichen.
 
Es reicht den Antrag zurückzuziehen wenn ein Schreiben mit einer MPU-Forderung kommen sollte. Darin stehen meist zwei Termine: ein relativ zeitnaher (meist um die zwei Wochen), bis wann man das gewählte MPU-Institut mitgeteilt soll und ein zweiter, bis wann das Gutachten einzureichen ist. Es reicht in jedem Fall den Antrag bis zum ersten zeitnahen Termin zurückzuziehen.
 
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