Erste (Auto 0,6‰) und zweite (E-Scooter 0,7‰) Alkoholfahrt – Abstand und niedrige Promillewerte

simi2

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Hallo zusammen, liebe Community!
Mein Fall ist wie folgt:

- Erstes Ereignis (Auto): Im Dezember 2022 wurde ich beim Führen eines PKW von der Polizei angehalten. Mein Atemalkoholwert betrug 0,6 Promille.
Konsequenz: Ich zahlte eine Geldstrafe von 550 Euro und mein Führerschein war für einen Monat entzogen.

- Zweites Ereignis (E-Scooter): Kürzlich, im November 2025 (also fast genau 3 Jahre später), wurde ich während einer routinemäßigen Kontrolle auf einem E-Scooter (Bolt) angehalten. Mein Atemalkoholwert lag bei 0,7 Promille.

Beide Vorfälle lagen deutlich unter der Grenze von 1,1 Promille. Zwischen den beiden Vorfällen liegen fast drei Jahre.

Meine zentrale Frage an euch: Glaubt ihr, dass ich in meinem Fall mit einer Anordnung zur MPU rechnen muss?

Allerdings hat ein guter Freund einen ähnlichen Fall gehabt:

Er wurde zweimal auf dem E-Scooter angehalten.

Erster Vorfall: 0,7 Promille.
Zweiter Vorfall: 0,7 Promille (im Abstand von 1 Jahr und 1 Monat).

Er musste trotz der niedrigen Werte zur MPU.

Ich bin über jede Erfahrung, konkrete Information oder juristische Einschätzung von euch sehr dankbar. Ich möchte mich frühzeitig und gründlich auf alles vorbereiten!
Vielen Dank!
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Da es die 2. Auffälligkeit mit einem Kfz ist, hast du -genauso wie dein Freund- leider die MPU gebucht.
Es ist prima, dass du dich jetzt schon kümmerst.

Bei dir wird es vor allem darum gehen, der Ursache deines mangelnden Trennvermögen auf die Spur zu kommen.
 
Danke für deine ehrliche Einschätzung! Das hilft mir sehr.
Da du diesen Fall als MPU-pflichtig ansiehst, habe ich direkt eine Anschlussfrage zur zeitlichen Planung:
Abstinenznachweis (AN): Welche Mindestdauer für den AN (6, 9 oder 12 Monate) ist bei meinen Promillewerten (0,6 ‰ / 0,7 ‰) realistisch?
Führerscheinwiedererteilung: Wenn ich die MPU auf Anhieb bestehe und die nötigen Nachweise habe – wann wäre der früheste Zeitpunkt für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?
Vielen Dank für deine Hilfe!
 
Aktuell besitze ich meine FE noch. Der Verstoß ist ca. 10 Tage her. Ich erwarte jetzt in den kommenden Tagen den Bußgeldbescheid und die Post von der Polizei.
 
Prima, das dachte ich mir.

Es ist jetzt leider nahezu unmöglich einzuschätzen, ob und ggf. wie lange du Abstinenznachweise du brauchen wirst.
Ich würde dir allerdings empfehlen, mit Abstinenznachweisen zu starten.
Schaden wird es in keinem Fall.

Beginne auch schon mal mit der psychologischen Aufarbeitung.
Wie gesagt, das Hauptaugenmerk wird auf deinem mangelnden Trennvermögen liegen, nicht auf einem tief liegenden Alkoholproblem.

Kurz gesagt:
Warum trinkst und fährst du ?

Magst du mal den Profilfragebogen ausfüllen ?
 
Führerscheinwiedererteilung: Wenn ich die MPU auf Anhieb bestehe und die nötigen Nachweise habe – wann wäre der früheste Zeitpunkt für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?
Das lässt sich in deinem Fall schwer sagen.
Es kommt hier vor allem auf den Zeitpunkt der Post an…
Wenn die FEB Kenntnis von der TF bekommt, wird sie eine MPU anordnen mit einer 3-Monatsfrist.
Dir droht nicht der sofortige FE-Entzug, sondern erst bei Nichtvorlage eines positiven Gutachtens.
Manche Behörden warten auch den Ausgang des Strafverfahrens ab.

Vielen Dank für deine Hilfe!
Sehr gerne, dafür sind wir ja da :smiley138:
 
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