MPU-Alkohol am Steuer 2.-Vergehen

PW23

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor meiner zweiten MPU (bei der ersten durchgefallen) wegen eines zweiten Vergehens mit Alkohol am Steuer. Ich habe hier einmal den Profilfragebogen ausgefüllt und als Vorbereitung für die zweite MPU die Fragen aus meiner ersten MPU genommen und versucht nun besser zu beantworten. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein Feedback von euch erhalten könnte.

Die Fragen, welche weiter unten aufgeführt sind, nach meinem Profilfragebogen, sind die Fragen aus meiner ersten MPU vor ca. 3. Monaten. Hier bin ich durchgefallen, da ich mich sehr unsauber und unergründlich vorbereitet habe.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 178 cm
Gewicht: ca. 120 KG
Alter: 34

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 12.12.2024
BAK: 0,62 bzw. 0,52 (zwei Blutabnahmen)
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 19:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 21:55 & 22:27

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: bis 08.11.2024

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt: X
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: JA
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Erste Trunkenheitsfahrt 2017 (ohne MPU)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten, dass Herr XXX zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ der beantragen Klasse B in Frage stellen?

Bundesland:
Niedersachsen


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 1-3x Mal im Monat
Ich lebe abstinent seit:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: JA (3 Stück - kontrolliertes Trinken)
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe: JA
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum: in den nächsten 14 Tagen
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord
Schon bezahlt?: JA
Schon eine MPU gehabt? JA
Wer hat das Gutachten gesehen?: Verkehrspsychologe & Familie
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines KFZ der beantragen Klasse B in Frage stellen, jedoch ist zu erwarten, dass Herr XXX zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja, 2017. Restalkohol (0,92).

-------------------------
 

Allgemein​

Warum sind Sie heute hier?

Ich bin heute hier, um Zweifel und Zuverlässigkeit an meiner Fahreignung auszuräumen.



Haben Sie sich bei einem Verkehrspsychologen oder anderweitig professionelle Hilfe gesucht?

Ja. Ich habe einen Verkehrspsychologen aufgesucht, um professionelle Beratung / Hilfe zu erhalten. Ich habe 21 Einzelsitzungen und eine Nachuntersuchung am 21.08.2025 absolviert.



Was haben die Maßnahmen bewirkt?

Ich habe in den Einzelsitzungen meine aktenkundigen Auffälligkeiten innerhalb des Straßenverkehrs nachgestellt und wieso es dazu gekommen ist.

Sowie, welche Veränderungen ich vornehmen muss, damit es zu diesen Auffälligkeiten nicht mehr kommt und entsprechend verfestigt.

Die Maßnahmen haben bewirkt, dass ich das strikte trinken vom Fahren und umgekehrt das strikte Fahren vom Trinken trenne. Damit das sich so ein Vorfall nicht ein weiteres Mal wiederholt, habe ich fest Regeln ausgearbeitet, nach denen ich lebe.

1.Trunkenheitsfahrt​

Wie ist es zur ersten Trunkenheitsfahrt gekommen?
Ich habe mich am Abend des 03.02.2017 mit meinen Freunden getroffen. Wir haben uns direkt vor einer Disco verabredetet, sodass ich gegen 21:45 angetroffen bin. Gemeinsam sind wir dann in die Disco gegangen und haben ich habe gegen 22:00 das erste Bier getrunken. An dem Abend habe ich zu Beginn Bier getrunken und bin dann im Laufe des Abends auf Mischgetränke umgestiegen. Gegen 03:00 habe ich mich mit dem Taxi auf den nach Hause weg gemacht.

Am Tag der ersten Trunkenheitsfahrt hatte ich ein Fußballspiel. Ich bin morgens gegen 09:30 aufgestanden, habe mich geduscht und habe was gefrühstückt, sowie meine Tasche gepackt. Ich habe mich an dem Morgen Müde und verkatert gefühlt aber hatte kein Gespür dafür, wie viel Restpromille ich noch im Körper hatte und mir auch keine Gedanken darüber gemacht, dass etwas Schlimmes passieren kann.

Gegen 11:35 habe ich mich in Auto gesetzt und wollte zum Treffpunkt fahren. Der Treffpunkt war etwa 6 km von meiner Wohnung entfernt. Nach ca. 3 KM bin ich dann bei einer Kreuzung, welche ich nach links befahren wollte, von der Straße abgekommen und bin im Graben gelandet. Andere Verkehrsteilnehmer haben mir dann geholfen die Unfallstelle zu sichern und haben die Polizei informiert. Um 12:47 hat mir die Polizei Blut entnommen und es hat sich ein Restalkoholpromillewert von 0,92 Promille ergeben.

Das entspricht zum Trinkende etwa 2,37 Promille, was etwa 7 halbe Liter Bier und 5 Mischgetränken mit 4cl Spirituose und 38% Alkoholgehalt ergibt.


Welche Folgen hatte die erste Trunkenheitsfahrt? (Beruflich & Privat)?
Beruflich und private hatte die Trunkenheitsfahrt keine Folgen für mich. Ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Tätigkeit im Außendienst und war nicht auf meinen Führerschein angewiesen. Privat hat die Trunkenheitsfahrt keine Folgen von sich getragen. Finanzielle Folgen allerdings schon. Es entstand ein Schaden am Fahrzeug und an einem Straßenleitpfosten, sowie entstandene Kosten für die Strafe, welche ich erhalten habe. Die Gesamtkosten beliefen sich auf etwa 3.500,00 €.

Welche Vorsätze haben Sie sich nach der ersten Trunkenheitsfahrt vorgenommen?
Nach dem Vorfall habe ich mir vorgenommen, dass sich das Ereignis nicht mehr wiederholt.

Ich bin eines besseres belehrt worden, da ich mich nicht ausreichend und nicht intensiv genug mit dem Vorfall auseinandergesetzt habe. Das bestätigt sich mit dem zweiten Vorfall, weshalb ich heute hier bin. Zu dem Zeitpunkt habe ich mir keine professionelle Hilfe genommen und auch nicht aktiv danach gesucht, weil ich es als Ausrutscher betrachtet habe.

Wenn ich heute darüber nachdenke, war es ein Fehler. Ich hätte mir nach dem ersten Vorfall bereits professionelle Hilfe suchen müssen.

Mit dem Wissen, welches ich heute durch meine Einzelsitzungen und die Gespräche erlangt habe, wäre es zu dem zweiten Vorfall nicht gekommen.

Haben Sie sich vorgenommen weniger oder kontrollierter zu trinken?
Ich habe nach dem ersten Vorfall bewusst auf hochprozentigen Alkohol verzichtet, das gilt auch für Mischgetränke, welche hochprozentigen Alkohol enthalten. Ich habe vorher schon unter der Woche bzw. im Alltag keinen Alkohol konsumiert, sondern lediglich bei Anlässen oder am Wochenende mal wenn ich mit Freunden aus war. Da bin ich allerdings immer nur bei Bier geblieben. Bei den Anlässen waren es zwischen 5 – 6 halbe Liter Bier. Ich habe nie allein Alkohol konsumiert, lediglich in Gesellschaft bei Feiern oder Festen oder mit Freunden.

Ich habe mich aber nicht damit auseinandergesetzt wie viel Promille 5-6 halbe Liter Bier enthalten und wie sich der Alkohol im Körper abbaut.

Heute – nach dem zweiten Vorfall - sieht mein Trinkverhalten so aus, dass es immer noch dabei ist, dass ich keinen hochprozentigen Alkohol trinke, auch keine Mischgetränke mit hochprozentigem Alkohol. Ich habe mir allerdings feste Trinkregeln gesetzt. Nie mehr als 2-3 halbe Liter Bier und keine Spontanentscheidungen. Ich plane sorgfältig An- und Abreise und zu welchem Anlass ich trinke und dokumentiere im gleich bei jedem Anlass, wie viel ich getrunken habe.

Ich trinke nach wie vor nie allein, sondern lediglich zu Anlässen oder in Gesellschaft mit Freunden oder Familie. Ich habe eine feste Grenze. Es dürfen max. 2-3 halbe Liter Bier sein, i.d.R. sind es 1-2 halbe Liter Bier, welche in etwa 0,27 – 0,80 Promille ergeben. Da habe ich eine klare Grenze.

0,55 – 0,80 überschreiten die gesetzliche Promillegrenze von 0,3 Promille zum Fahren und heute meine persönliche Promillegrenze von 0,0 Promille zum Fahren. Somit gilt für mich auch das strikte Trennen von trinken und fahren und fahren und trinken. Ich weiß heute wie viel Promille ein halber Liter Bier enthält und in welchen Schritten der Körper den Alkohol abbaut. Etwa 0,1 Promille pro Stunde.

2. Trunkenheitsfahrt
Wie ist es zur zweiten Trunkenheitsfahrt gekommen?

Ich kam an dem Tag, das war ein Donnerstag der 12.12.2024, von einer Dienstreise aus Frankfurt zurück und auf der Rückfahrt habe ich mich spontan mit Freunden zum Fussballgucken verabredet. Am nächsten Tag hatte ich frei und wir haben uns bei mir in der Wohnung getroffen. Ich war gegen 16:00 zu Hause. Wir haben uns um etwa 17:15 bei mir zu Hause getroffen und ich habe gegen 17:30 das erste halbe Liter Bier getrunken. Gegen 18:00 habe ich das zweite halbe Liter Bier getrunken und gegen 18:30 das dritte halbe Liter Bier.

Gegen 19:00 habe ich ein 0,33 Liter Bier und gegen 19:30 das zweite 0,33 Bier getrunken.

Gegen 19:45 haben sich meine Freunde auf den Heimweg gemacht. Ich habe danach nichts mehr getrunken.

Ich habe auf meine Frau gewartet, welche noch auf der Arbeit war. Gegen 20:30 wollte ich mit unserem Hund in die Feldmark fahren, um ihm nochmal Auslauf zu geben. Zu dem Zeitpunkt habe ich mich nicht unsicher gefühlt, aber ich habe auch nicht abgeschätzt wie viel Promille ich nach 3 halben Liter Bier und 2x 0,33 Liter Bier im Blut hatte. Ich habe auf mein Gefühl verlassen, ohne mir Gedanken zu machen, wie hoch mein Promillewert ist und das etwas passieren kann. So naiv wie ich zu dem Zeitpunkt war habe ich geglaubt, dass ich es vorher öfter schon mal geschafft habe nach 3-4 Bier Auto zu fahren, warum sollte ausgerechnet jetzt was schief gehen. Die Feldmark war ca. 3 KM von meiner Wohnung entfernt.

Mit dem Gefühl setze ich mich ins Auto und wollte von unserer Hofeinfahrt fahren. Ich habe zwei Autos die Vorfahrt gewährt und das dritte Fahrzeug habe ich dann übersehen und es gab einen leichten Kontakt. Ich habe einen leichten Kontakt wahrgenommen aber nicht für vollgenommen und mich von der Unfallstelle entfernt, was ein großer Fehler war und ich von Glück sprechen kann, dass kein Mensch verletzt wurde oder etwas noch Schlimmeres passiert ist. Beim Verlassen der Unfallstelle hatte ich Angst und Panik, weil mir dann plötzlich auch bewusst wurde, dass ich zuvor mit meinen Freunden Alkohol konsumiert habe. In dieser Situation wusste ich nicht wie handeln soll und habe die Fahrt in Richtung der Feldmark fortgesetzt aber noch bevor ich ankam, habe ich die Fahrt unterbrochen. In dem Moment habe ich realisiert, dass ich mich von der Unfallstelle entfernt habe, bin aus meinem Auto ausgestiegen und mein Auto vorne betrachtet und habe gesehen, dass mein Kennzeichen am Auto fehlt. Einen weiteren Schaden habe ich nicht erkannt. In dem Moment bin ich dann wieder ins Auto eingestiegen und bin umgedreht, um wieder zur Unfallstelle zu fahren.

Um ehrlich zu sein, hatte ich auch die Hoffnung, dass bei der Fahrerin, ebenso wie bei meinem Fahrzeug kein größerer Schaden entstanden ist und bei meiner Rückkehr die Dame nicht mehr am Unfallort ist.

Als ich ankam, habe ich die Fahrerin des beschädigten Fahrzeugs gesehen und mein Kennzeichen lag auf Boden. Ich habe mich bei der Dame entschuldigt. Verständlicherweise war diese völlig aufgelöst und sehr sauer, über das was geschehen ist.

Die Dame hat mir erzählt, Sie hätte die 112 verständigt. Ich habe ihr erklärt, dass die 112 nicht die richtige Anlaufstelle ist und wir haben gemeinsam dann die örtliche Polizeidienststelle angerufen und gebeten zu erscheinen, um den Unfall aufzunehmen, da es sich bei beiden Fahrzeugen um Leasingfahrzeuge handelt.

Ich war an dem Tag zu der antreffenden Polizei nicht ehrlich. Ich hatte immer noch in meinem Kopf, dass ich mit meinen Freunden zuvor Alkohol konsumiert habe. Ich habe der Polizei gegenüber geäußert, dass ich keinen Alkohol getrunken hätte und mir es auch nicht erklären kann, wieso beim Atemalkoholtest ein Promillewert von 0,68 Promille erschienen ist. Auch beim Blutabnehmen im Krankenhaus bin ich bei meiner Aussage geblieben, weil ich Angst vor den Konsequenzen hatte.

In dieser Situation hatte ich die Hoffnung, dass ich mir durch mein falsches Handeln einen Vorteil verschaffen könnte und habe, verzweifelt versucht für mich die Situation durch falsches Handeln irgendwie zu retten.

Ich habe an dem Tag mehrfach falsch gehandelt. Ich habe spontan entschieden an dem Tag Alkohol zu konsumieren. Ich habe mich nicht vergewissert, wie viel ich getrunken habe und wie viel Promille ich nach 3 halben Liter Bier und 2x 0,33 Liter Bier im Blut hatte. Mit der konsumierten Menge hatte ich mehr als erlaubt, um ein Fahrzeugzuführen und habe mich nach dem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne mich zu vergewissern, ob jemand zu Schaden gekommen ist oder ob ich jemanden tödlich verletzt habe. Ich habe mich der Situation nicht gestellt und in Kauf genommen, dass ich einen Menschen tödlich verletzt haben könnte. Dazu habe ich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, in der Hoffnung, mir damit einen Vorteil verschaffen zu können.

Mit meinem heutigen wissen, welches ich durch professionelle Hilfe in den Einzelsitzungen erlangt habe und besitze, würde ich mich nicht mehr hinter ein Lenkrad setzen und ein Fahrzeug führen. Heute weiß ich und kann ich berechnen, dass ich zum Trinkende etwa 0,8 Promille hatte, was deutlich über den gesetzlichen Vorgaben liegt. Zum Tatzeitpunkt etwa 0,7 – 0,75. Bereits bei kleinen Mengen Alkohol treten Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsdefizite auf. Damit bin ich nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug zuverlässig zu führen. Damit bin ich in der Lage in Zukunft eine Trunkenheitsfahrt zu vermeiden. Darüber hinaus muss ich mich bei der kleinsten Unsicherheit und egal wie klein oder gering eine Kollision zu scheinen mag, mich zu 100% vergewissern, dass wirklich nichts geschehen ist. Lieber einmal mehr kontrollieren und feststellen, dass wirklich nichts geschehen ist, als einen Unfallort zu verlassen und vor allem immer richtige Angaben machen. Die Situation hat mich gelehrt, dass es nichts bringt, vor etwas wegzulaufen, sondern zu seinen Taten zu stehen. Es wird nicht besser, wenn ich falsche Angaben machen.

Zum früheren Trinkverhalten​

Wie sah der Umgang mit Alkohol vor der Trunkenheitsfahrt aus?
Ich habe unter der Woche und im Alltag auf den Alkohol verzichtet. Auch auf Dienstreisen und Firmenfeiern habe ich keinen Alkohol getrunken. Ich habe mal nach einem Fussballspiel 1-2 halbe Bier getrunken oder bei gesellschaftlichen Anlässen wie z.B. Familienfeiern, Geburtstage, Grillfeste. Ich habe auf hochprozentigen Alkohol verzichtet, auch auf Mischgetränke mit hochprozentigem Alkohol. Ich habe stets Bier getrunken in etwa 6-7 halbe Liter Bier.

Wie viel Alkohol haben Sie vor der ersten Trunkenheitsfahrt bei einem Discobesuch getrunken?
Mehr als heute. Zu dem Zeitpunkt habe ich nicht auf hochprozentigen Alkohol verzichtet, somit auch nicht auf entsprechende Mischgetränke. An dem besagten Abend habe ich zum Trinkende (ca. 3:00) etwa 2,37 Promille gehabt. Das entspricht etwa 7 halben Liter Bier und 5 Mischgetränken mit hochprozentigem Alkohol (ca. 38% alk.-gehalt).

Warum konnten Sie bei dem zweiten Vorfall erneut das Fahren und den Alkoholkonsum nicht voneinander trennen?
Nach dem ersten Vorfall habe ich es als einmaliges Ereignis abgetan und mich nicht intensiv genug mit der Sache auseinandergesetzt. Außer finanzielle und den Verlust des Führerscheins hatte ich keine weiteren Konsequenzen. Ich habe danach, sowie aktuell immer noch auf hochprozentigen Alkohol und entsprechende Mischgetränke verzichtet aber mir keine professionelle Hilfe gesucht, um den Vorfall intensiver aufzuarbeiten und wie es dazu gekommen ist. Infolgedessen ist der zweite Vorfall eingetreten. Heute handele ich nicht mehr nach Gefühl oder persönlicher Annahmen, sondern habe durch meine professionelle Hilfe gelernt, anders zu handeln und besser einem besseren Wissen ausgestattet zu sein.

Bewertung und Motivation des früheren Konsumverhaltens​

Hat es bei Ihnen weitere Probleme im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum gegeben?
Nein.

Gab es schon einmal Druck von Anderen, um den Konsum zu reduzieren?
Nein.

Zum aktuellen Alkoholkonsum​

Wann haben Sie zuletzt Alkohol konsumiert?
Am Samstag 15.11.2025.

Warum und wie viel?
An dem Tag fand eine Feier bei meinem Bruder statt. Ich habe zwei halbe Liter Bier getrunken.
Das erste Bier um 17:00 und das zweite Bier um 19:00.

Wann haben Sie davor das letzte Mal Alkohol getrunken?
Am 04.10.2025 bei der Hochzeit meiner Cousine. Es waren 3 halbe Liter Bier über den Tag / Abend verteilt.
Das erste Bier um 17:00, das zweite Bier um 19:00 und das dritte Bier um 20:45.

Wann haben Sie das letzte Mal mehr als bereits beschrieben getrunken?
Am 12.12.2024 – Tag des Vorfalls.

Wie soll der Umgang mit Alkohol zukünftig aussehen?
Ich habe für mich klare Regeln erarbeitet. Kein Alkohol unter der Woche oder im Alltag. Kein Alkohol im Straßenverkehr und kein spontanes Trinken. Ich habe eine feste Menge, welche ich konsumiere und dokumentiere alles sorgfältig in meinem Trinktagebuch.

Unter der Woche, im Alltag und allein trinke ich nach wie vor kein Alkohol. Auch bei dienstlichen Essen und Firmenfeiern trinke ich werde ich keinen Alkohol trinken.

Bei gesellschaftlichen Anlässen wie Familienfeiern, Geburtstagen und Grillfesten mit Freunden bleibe ich bei 2-max. 3 Bier und verzichte weiterhin auf hochprozentigen Alkohol und entsprechende Mixgetränke. Ich dokumentiere in Form ein Trinktagebuchs sorgfältig an welchem Tag, zu welchem Anlass und zu welcher Uhrzeit ich was trinke und habe dadurch genau im Blick, wie mein Konsumverhalten sich verhält.

Wie oft trinken Sie Alkohol?
Ich trinke zu den bereits beschriebenen Anlässen. Das kann 1-3 mal im Monat an einem Freitagabend oder Samstag sein.

Wie viel trinken Sie in der Regel?
Wie bereits erwähnt trinke bei den entsprechenden Anlässen 1- max. 3 Bier.

Und wenn es mal mehr werde?
Durch mein Trinktagebuch habe ich im Blick zu welcher Uhrzeit ich etwas getrunken habe. Somit kann ich kontrollieren, dass es nicht mehr wird. Meine persönliche und festgelegte Regel erlaubt max. 3 Bier. Kein spontanes (mehr) Trinken.

Welche Regeln sind wie wichtigsten im Umgang mit Alkohol?
Die wichtigsten Regeln im Umgang im Alkohol sind mehrere. Zum einen zählt als oberste Regel den Alkohol vom Straßenverkehr zu trennen. Absolute 0,0 Promille Regel. Dazu zählt keine spontanen Trinkentscheidungen. Nie spontan, sondern nur geplant z.B. zu bestimmen Anlässen. Wenn ich mich entscheide Alkohol zu trinken, dann findet meine Mengenregel Verwendung ohne Ausnahme, es gibt kein Nachtrinken, es wird nicht von der Menge abgewichen. Ich bereite meine An- und Abreise sorgfältig vor. Verwende die öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxi.
Kein Alkohol zur Stressbewältigung oder gegen Langeweile. Alkohol löst keine Probleme, im Gegenteil.
Kein Alkohol in riskanten Situationen. Z.B. Streit oder bei starken Emotionen und wie bereits erwähnt im Straßenverkehr. Immer eine klare Übersicht und Transparenz in Form einer Dokumentation haben, wie viel Alkohol konsumiert wurde. Darüber hinaus beziehe vertraute Personen ein, die mich an meine Regeln erinnern. Durch Reflexion überprüfe ich regelmäßig, ob sich mein Konsum verändert hat und ob ich meine Regeln einhalte.

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie zum Mittrinken aufgefordert werden?
Ich habe immer alkoholfrei Alternativen parat. Auf Dienstreisen, z.B. Geschäftsessen oder Firmenfeiern trinke ich generell keinen Alkohol, da entscheide ich mich immer für alkoholfreie Getränke. Bei Anlässen, wo ich bewusst keinen Alkohol trinke, habe ich gefestigte Argumentationen. Die sehen u.a. so aus, dass ich höflich ablehne, weil ich zu dem Anlass nichts trinken möchte. Die Gründe können verschieden sein. Ich nehme mir als allererstes ein alkoholfreies Getränk und signalisiere damit gleich, dass ich keinen Alkohol bei dem Anlass beabsichtige zu trinken. Bei privaten Anlässen wie z.B. gemeinsamen Grillen, bringe ich mir z.B. alkoholfreie Getränke von zu Hause mit. Das kann dann eine Fritz-Cola oder auch ein Wasser sein.

In welchen Situationen kann es Probleme mit den Regeln geben?
Seit dem zweiten Vorfall und meine Einzelsitzungen beim Verkehrspsychologen habe ich mein Verhalten umgestellt und gefestigt. Ich sehe für mich keine Situationen, wo es Probleme mit meinen Regeln geben könnte.

Ab wann merken Sie, dass Sie zu viel getrunken haben?
Meine Regeln sind festverankert. Ich führe bei jedem Anlass, wo ich etwas trinke, Trinkprotokoll in meinem Handy, sodass ich genau weiß, wie viel ich getrunken haben. Um zu viel zu trinken, müsste ich meine eigenen Regeln brechen. In dem Fall würde ich meine Mengenregel brechen und auch mein Trinkprotokoll umgehen müssen. Sowie spontan mehr Trinken als ich festgelegt habe. Damit würde ich gleich gegen drei meiner Regeln verstoßen.
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Leider habe ich keine guten Nachrichten für dich.

Mit der 2. Auffälligkeit ist es unmöglich, in der MPU mit A3 ( risikoarmen Konsum ) erfolgreich zu sein.
Du wirst mindestens in A2 landen.
Das bedeutet:
Abstinenz, nachzuweisen mit mind. 12 Monaten
KT, über ein Jahr forensisch und therapeutisch begleitet

Schaue mal in dein negatives GA.
Unter „Empfehlungen“ müsste das auch stehen.
 
Hallo Karl-Heinz. danke für dein Feedback!
Ich habe eine Frage zu deinem Hinweis, also nur für mein Verständnis:
Ich habe mit meinem Verkehrspsychologen Ende Dez'24 angefangen und hatte die ersten 3 Monate komplette Abstinenz. Er sagte, nach dem Abstineznachweis dass wir kontrolliertes Trinken in Betracht ziehen können mit einem Trinktagebuch. Das machen wir seit dem. Seit dem arbeiten ich so mit ihm und ich habe 2 weitere mit kontrolliertem Trinken und den entsprechenden Haaranalysen durchgeführt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Hätten es vorher komplette 12 Monate Abstinenz sein müssen und dann weitere 12 Monate KT? Ich war das letzte mal vor knapp 14-Tagen bei ihm. Er hat sich das Gutachten durchgelesen und auch die entsprechenden Empfehlung und sagte, dass es an meiner Beantwortung der Fragen gescheitert wäre....
 
Kleine Ergänzung: Im Januar wäre der 4. mit KT dran...der Termin für die MPU steht noch nicht...ich habe bislang die Gebühr bezahlt...
 
Nein, das ist in dem Falle egal, so Leid mir das tut.

Du kommst mit risikoarmen Konsum oder wie auch immer gearteten kT nicht durch die MPU.
 
Ich kann mich nur @Karl-Heinz anschließen.

Wobei du zwar viel schreibst, mit konkreten Informationen aber sehr sparsam bist.

Hat dir der Gutachter der ersten MPU zum Schluß Empfehlungen mit auf den Weg gegeben? Zum Beispiel, das du Abstinent leben solltest?
 
Danke für euer Feedback!

In der Empfehlung steht konkret das folgende drin:
Wir empfehlen sich mit fachlicher Unterstützung durch einen Diplom- Psychologen/Psychologen M.Sc. mit verkehrspsychologischem Schwerpunkt oder einer Alkoholberatungsstelle Klarheit über den früheren Umgang mit Alkohol zu verschaffen und auf dieser Grundlade zu prüfen, ob noch die Fähigkeit besteht, kontrolliert mit Alkohol umzugehen oder ob Alkoholabstinenz erforderlich ist. Die notwendigen Verhaltensänderungen müssen umgesetzt und stabilisiert werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass ein geändertes Trinkverhalten, ob gemäßigter Alkoholkonsum oder vollständiger Alkoholverzicht, laborchemisch belegt werden kann (und teilweise muss). Auch hierzu kann im Rahmen einer Interventionsmaßnahme eine Beratung erfolgen. Entsprechende Belege über ein verändertes Trinkverhalten müssen in jedem Fall forensisch gesichert und entsprechend der Hypothese CTU der Beurteilungskriterien durchgeführt und erstellt werden, um verwertbar zu sein. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.


Nach der letzten Besprechung mit meinem Verkehrspsychologen hieß es dann, ich muss meine Antworten gründlicher formulieren und das mit dem KT kein Problem darstellt. Zugegebenermaßen waren meine Antworten viel zu dünn und intransparent und weit nicht so ausformuliert, wie ich es hier gepostet habe.
Ich bin jetzt verwirrt, weil ich der Annahme war, nach den ganzen Einzelstunden bei ihm, dass der Weg, welcher die Abstinenz bzw. KT angeht, der richtige Weg ist.
 
Nun ja, in jedem Fall steht doch explizit darin, dass du AN nach CTU-Kriterien ( DIN ISO 17025 für forensische Zwecke ) brauchst.

Und wenn dein VP dir -nach deinen Angaben- keinen „reinen Wein“ eingeschenkt hat, dann ist das in jedem Falle kontraproduktiv für dich.

Wie gesagt, kT nur in A2 ( therapeutisch und forensisch begleitet ) und risikoarmer Konsum in A3 ( Alkoholgefährdung ) fällt für dich als WHT aus.

Es tut mir ja auch Leid, aber so sind nun einmal die Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Fahreignung.
 
Du musst zunächst entscheiden ob du die MPU innerhalb der nächsten 14 Tage angehen willst oder nicht. Abstinenznachweise kannst du bis dahin nicht erbringen.

Du müsstest die also mit kontrolliertem Trinken (kT) angehen.

Es gibt immer wieder vereinzelt Berichte, das eine MPU unter Voraussetzungen ähnlichen deinen mit kT erfolgreich bestanden wurde. Das ist auch vom Papier her nicht ausgeschlossen. Leider wurde uns noch nie so ein Gutachten zur Verfügung gestellt, so dass wir daraus keine Erkenntnisse ziehen können.

Allerdings sind das absolute Ausnahmen, die nicht einfach nachgemacht werden können. Deine Angaben müssen ja zu den Akten passen und der sogenannten Lebenswirklichkeit entsprechen. Deshalb unsere Skepsis, wir kennen leider auch die deutliche Mehrzahl der Normalfälle, bei denen Betroffene gescheitert sind.

Grundsätzlich erwartet der Gutachter im Gespräch konkrete Informationen, zu denen er keine Nachfragen stellen muss. Davon bist du leider weit entfernt. Ein für dich typisches Beispiel:

MPU
Datum: in den nächsten 14 Tagen

Da ist von einem bis vierzehn Tagen alles möglich. Das ist eine sogenannte "Nichtinformation". Du hast zwar etwas geschrieben, kannst dich auch darauf hinausreden, etwas zum Termin geschrieben zu haben, die Empfänger der Information können damit aber nur wenig anfangen.

Bei einer MPU sind für das Gespräch ungefähr 60 Minuten vorgesehen, die meist durch das Notieren deiner Antworten deutlich schrumpfen. Damit der Gutachter die notwendigen Informationen erhält sollten deine Antworten so konkret wie möglich sein.
 
Vielen Dank Karl-Heinz und MrMurphy für euer Feedback und eure Einschätzung!
Ich habe mich hier in dem Forum angemeldet, weil ich die Hoffnung hatte, ein ehrliches Feedback zu erhalten. Daher, schonmal Danke euch!

Bzgl. der Anmerkung wegen der nächsten 14-Tage: Der Termin steht noch nicht. Ich habe mit der MPU-Begutachtungsstelle telefoniert, nachdem ich die Zahlungsaufforderung bezahlt habe. Die teilten mir mit, nach Eingang der Zahlung findet der Termin in den nächsten 14-Tagen statt.

Ich habe noch einen weiteren Termin mit dem VP. Ich werde das noch mal ansprechen und es dennoch versuchen, da ich mich "auf dem richtigen Weg" gefühlt habe und auch schon bezahlt habe . Wenn ich wieder durchfalle dann das Ganze noch mal sauber für 12 Monate mit einem anderen VP durchführen, da ich durch euer Feedback auch noch mal eine andere Sicht habe. Bislang habe ich zu dem Thema meinem VP den Austausch gehabt und er hat mir geraten mich - mit den durchgeführten Maßnahmen - anzumelden.
 
Ich trinke nach wie vor nie allein, sondern lediglich zu Anlässen oder in Gesellschaft mit Freunden oder Familie. Ich habe eine feste Grenze. Es dürfen max. 2-3 halbe Liter Bier sein, i.d.R. sind es 1-2 halbe Liter Bier, welche in etwa 0,27 – 0,80 Promille ergeben. Da habe ich eine klare Grenze.
Bei gesellschaftlichen Anlässen wie Familienfeiern, Geburtstagen und Grillfesten mit Freunden bleibe ich bei 2-max. 3 Bier und verzichte weiterhin auf hochprozentigen Alkohol und entsprechende Mixgetränke. Ich dokumentiere in Form ein Trinktagebuchs sorgfältig an welchem Tag, zu welchem Anlass und zu welcher Uhrzeit ich was trinke und habe dadurch genau im Blick, wie mein Konsumverhalten sich verhält.

Wie oft trinken Sie Alkohol?
Ich trinke zu den bereits beschriebenen Anlässen. Das kann 1-3 mal im Monat an einem Freitagabend oder Samstag sein.

Wie viel trinken Sie in der Regel?
Wie bereits erwähnt trinke bei den entsprechenden Anlässen 1- max. 3 Bier.
Ich bin ab und an stiller Mitleser, um einfach zu sehen "wo ich herkomme". Ich finde es hier wichtig zu erwähnen, dass diese Trinkmengen, Trinkanlässe und Trinkfrequenzen in einer MPU nicht als Kontrolliertes Trinken anerkennt werden. Da solltest Du noch einmal deutlich zurück schrauben.
Für Deinen Versuch habe ich generell Verständnis. Ich bin damals (auch) nicht "MPU tauglich" gewesen, bin aber trotzdem bei "2,2-2,3 Promille", mit einem §70 Kurs durch gekommen. Dafür muss dann aber deine "Geschichte" entsprechend passen und darf keine Fehler im o.a. Sinne enthalten.
 
Danke für dein Feedback! Ich bin über jedes Feedback dankbar!
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben