Mpu Verkehrsrecht

floyoo95

Neuer Benutzer
Hallo bin 30 Jahre alt und wohne in Bayern.

Ich wollte jetzt meinen Führerschein machen wurde aber abgelehnt wegen 2 Eintragungen in der führerschein Akte.

1. Alkohol fahrt mit mofa 1,6 Promille. (2014)
2. Fahren ohne Fahrerlaubnis Mofa fuhr zu schnell (2021)

Punkte Stand in Flensburg 5 Punkte

Mpu begutachtung wird als ( verkehrsrecht) veranlasst.
 
FB Verkehr/Straftaten

Zur Person

Geschlecht: Männlich
Alter:30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:

20.07.2014 fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
30.05.2021 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Abgeschlossen
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist:0

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht: X

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ist zu erwarten , dass ............... auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen

Bestimmungen verstoßen wird?

Bundesland: Bayern


Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja vor 2 Jahren
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum: TerMin steht noch nicht fest warte noch auf Termin
Welche Stelle (MPU): Landshut
Schon bezahlt?: Ja

Schon eine MPU gehabt?: Ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: Ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: 5 Punkte
 
Okay, wann war denn die erste MPU?
Und warum ist sie negativ ausgefallen?
Die MPU war vor 2 Jahren sie ist negativ ausgefallen weil ich nicht überzeugen konnte das ich nicht mehr schwarz fahren werde.

Jetzt bräuchte ich Bitte Hilfe von ihnen welche fragen auf mich zukommen und wie ich antworten soll.

Mein altes gutachten hab ich leider nicht mehr
 
Schau dir mal die Originalfragen einer verkehrsrechtlichen MPU an, solche Fragen könnten auf dich zukommen.
Da die MPU immer individuell abläuft, kann man dabei natürlich nicht alle Fragen so abbilden wie sie tatsächlich stattfinden werden.
Du könntest mal die beantworten, die auf dich zutreffen.

Wann hast du denn zuletzt den Antrag auf Ersterteilung gestellt? Was mich etwas wundert, ist der Eintrag von 2014, der müsste doch mittlerweile gelöscht sein...
 
Eintrag von 2014 steht

Tilgung Datum 26.05.2030
Löschungsdatum 26.05.2031


Der Antrag auf ersterteilung wurde am 26.09.2025 gestellt
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hm, mir ist gerade nicht ganz klar warum die Tilgung in diesem Fall so lange dauert, aber gut, dann ist es so, dass du dich auf beide Sachen vorbereiten musst. Also bitte auch die Fragen zum Alk. im FB beantworten. Mach' das aber bitte ganz in Ruhe, keine Schnellschüsse.
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…? :smiley2204:

Auch von mir: Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Was mir ein bisschen Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass du auf einen Termin wartest, aber noch keine Ahnung von den Fragen bzw. Antworten hast…
Wie hast du dich denn bis jetzt vorbereitet ?

Natürlich helfen wir dir sehr gerne bei der Vorbereitung, aber
…und wie ich antworten soll.
diese wirst du selber erarbeiten müssen.
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…?
ich bin da in den behördlichen Dingen eher schlecht aufgestellt, aber ich glaube, die geschossene MPU wärmt alles wieder auf (genauso, wie wenn man zur MPU aufgefordert wird und diese nicht angeht und den Antrag auf Neu/Ersterteilung nicht zurückzieht). Hätte der TE 2023 nach der neg. MPU vor Fristende seinen Antrag zurückgezogen, wäre heute der erste Vorfall unverwertbar. Glaube ich zumindest.
 
ich bin da in den behördlichen Dingen eher schlecht aufgestellt, aber ich glaube, die geschossene MPU wärmt alles wieder auf (genauso, wie wenn man zur MPU aufgefordert wird und diese nicht angeht und den Antrag auf Neu/Ersterteilung nicht zurückzieht). Hätte der TE 2023 nach der neg. MPU vor Fristende seinen Antrag zurückgezogen, wäre heute der erste Vorfall unverwertbar. Glaube ich zumindest.
ok gut zum wissen vielen dank
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…? :smiley2204:

Auch von mir: Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Was mir ein bisschen Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass du auf einen Termin wartest, aber noch keine Ahnung von den Fragen bzw. Antworten hast…
Wie hast du dich denn bis jetzt vorbereitet ?

Natürlich helfen wir dir sehr gerne bei der Vorbereitung, aber

diese wirst du selber erarbeiten müssen.
Hallo ich hab mich schon intensiv damit auserwählt aber ich tuh mich schwer den psychologen das verständlich rüber zum bringen darum bräuchte ich hilfe
 
Nun ja, letzten Endes ist das ja auch egal….

Meine Erfahrung zeigt, wenn du ein nachvollziehbares Motiv und tragfähige Vermeidungsstrategien hast, wird es nicht daran scheitern, dieses dem GA zu vermitteln.

Also, stelle gerne deine ausführlich und sorgfältig ausgefüllten Fragebögen hier ein, und dann schauen wir..

LG :smiley138:
 
Ist es nicht so, dass, wenn vor der Loschungsfrist ein ähnlich gelagertes Delikt vorkommt, greift die Tilgunshemmung…?
Die Tilgungshemmung gibt es nicht mehr, jedes Delikt "verjährt" für sich. :smiley138:
Da der TE noch nie einen FS hatte, wäre die TF "normalerweise" nach 10 Jahren gelöscht worden. Ich vermute, dass es damals eine isolierte Sperrfrist gab und/oder die Ersterteilung (wegen nicht vorgeleger pos. MPU) versagt wurde und die TF darum noch verwertbar ist.

Apropos: geht es hier wirklich um genau 1,6 ‰, oder lag der Wert darunter? Denn dann würde es mich wundern, dass es keine 2 Fragestellungen sind (Alk. + Verkehrsrecht).
think.gif
 
Die Tilgungshemmung gibt es nicht mehr, jedes Delikt "verjährt" für sich. :smiley138:
Da der TE noch nie einen FS hatte, wäre die TF "normalerweise" nach 10 Jahren gelöscht worden. Ich vermute, dass es damals eine isolierte Sperrfrist gab und/oder die Ersterteilung (wegen nicht vorgeleger pos. MPU) versagt wurde und die TF darum noch verwertbar ist.

Apropos: geht es hier wirklich um genau 1,6 ‰, oder lag der Wert darunter? Denn dann würde es mich wundern, dass es keine 2 Fragestellungen sind (Alk. + Verkehrsrecht).
think.gif
morgen hab ich einen termin bei der führerschein stelle dan bekomme ich akten einsicht dan kann ich mehr darüber sagen
 
Zurück
Oben