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Schauen wir uns deine Schilderung doch einmal an.Also mehr hat sich nicht abgespielt.
Du hast trotz der Tatsache, dass vorne ein LKW langsamer fuhr und du erkannt hast, dass dich jemand überholen wollte, sehr stark beschleunigt und nicht vorschriftsmäßig überholt.Sachverhalt : Ich bin mit 122 km/h auf der rechten Spur gefahren , von links hat mich krampfhaft ein Sprinter versucht, mit 125 km/h zu überholen. Von vorne kam auf meiner Spur ein LKW immer näher , ich hätte bremsen können, aber habe mich fürs Beschleunigen entschieden. Ich habe darauf hin beschleunigt , bis auf ca. 180 km/h und habe die Geschwindigkeit gehalten ,
ich habe dann eine Autogruppe von ca. 3 Fahrzeugen überholt. Eines von denen ist ausgeschert ( was mir auch aufgefallen ist ) und kam in meinem Rückspiegel immer näher. Ich bin darauf hin sofort auf die Bremse und mit 140-145 km/h weitergefahren.
Anschließend kam zwischen dem Provider und mir ein weiteres Fahrzeug und hat sich zwischen uns gesetzt. Ich habe darauf hin wieder beschleunigt auf ca. 160 km/h. Als das Fahrzeug von der Polizei mit Fernlicht weggedrängelt wurde , bin ich wieder auf die Bremse.
Bei diesen interessanten Bremsmanövern, bei denen ich mir mal für dich die Mühe gemacht habe, diese hervorzuheben, kommt mit Sicherheit, mindestens der Verdacht einer Nötigung relevant bei `raus.Anschließend ordnungsgemäß weitergefahren. In der Zwischenzeit hat sich wieder ein Auto zwischen dem Provida und mir, sich eingeordnet. Dann kam eine Begrenzung auf 60 km/h , ich habe darauf hin ca. 100-150 Meter beschleunigt und kam laut Tacho auf 80-85 km/h. Ich habe bemerkt , dass das Provida-Fahrzeug denjenigen zwischen uns überholt hat , ich habe dann sofort auf die Bremse gedrückt.
Endgültige Klarheit bekommst du erst durch den Bußgeldbescheid.Wie kann ich jetzt feststellen ob mir Vorsatz unterstellt wird?
Laut § 20 OwiG wird bei Tatmehrheit jeder Verstoß einzeln geahndet.Wird für den zweiten Sachverhalt ein weiterer Anhörungsbogen verschickt?