MPU , ja - nein?

Ich versuche sehr gerne, dir das vor Augen zu führen.

Also mehr hat sich nicht abgespielt.
Schauen wir uns deine Schilderung doch einmal an.

Sachverhalt : Ich bin mit 122 km/h auf der rechten Spur gefahren , von links hat mich krampfhaft ein Sprinter versucht, mit 125 km/h zu überholen. Von vorne kam auf meiner Spur ein LKW immer näher , ich hätte bremsen können, aber habe mich fürs Beschleunigen entschieden. Ich habe darauf hin beschleunigt , bis auf ca. 180 km/h und habe die Geschwindigkeit gehalten ,
Du hast trotz der Tatsache, dass vorne ein LKW langsamer fuhr und du erkannt hast, dass dich jemand überholen wollte, sehr stark beschleunigt und nicht vorschriftsmäßig überholt.
Heißt:
Beide Richtungen, vorne und links, waren sichtbar blockiert.
Ob das Nötigung oder/und Rechtsüberholen wird, wie du richtig sagst, die Auswertung des Videos zeigen.
Für einen Verdacht reicht es aber.

ich habe dann eine Autogruppe von ca. 3 Fahrzeugen überholt. Eines von denen ist ausgeschert ( was mir auch aufgefallen ist ) und kam in meinem Rückspiegel immer näher. Ich bin darauf hin sofort auf die Bremse und mit 140-145 km/h weitergefahren.

Anschließend kam zwischen dem Provider und mir ein weiteres Fahrzeug und hat sich zwischen uns gesetzt. Ich habe darauf hin wieder beschleunigt auf ca. 160 km/h. Als das Fahrzeug von der Polizei mit Fernlicht weggedrängelt wurde , bin ich wieder auf die Bremse.

Anschließend ordnungsgemäß weitergefahren. In der Zwischenzeit hat sich wieder ein Auto zwischen dem Provida und mir, sich eingeordnet. Dann kam eine Begrenzung auf 60 km/h , ich habe darauf hin ca. 100-150 Meter beschleunigt und kam laut Tacho auf 80-85 km/h. Ich habe bemerkt , dass das Provida-Fahrzeug denjenigen zwischen uns überholt hat , ich habe dann sofort auf die Bremse gedrückt.
Bei diesen interessanten Bremsmanövern, bei denen ich mir mal für dich die Mühe gemacht habe, diese hervorzuheben, kommt mit Sicherheit, mindestens der Verdacht einer Nötigung relevant bei `raus.
Ein berechtigter Bremsvorgang ist lt. StVO nur rechtsicher, wenn er sich auf Schilder/Situationen bezieht, die sich vor deinem Auto abspielen.
Dem ist in deinem Falle nicht so.
Du hast jeweils auf den nachfolgenden Verkehr „reagiert“.

Allerdings, um das hier noch einmal klar zu machen, hier geht es ja nicht um Straf-, sondern um Verwaltungsrecht.
Du möchtest ja wissen, ob du eine MPU angeordnet bekommen wirst, richtig ?

Und genau dafür reicht der Verdacht.
Daher schrieb ich ja schon: MPU-Anordnung wegen des Verdachts auf charakterliche Nichteignung.

Daher bekommst du ja auch die Möglichkeit, deine Eignung durch eine MPU nachzuweisen.
 
Mit der Post kam heute ein Schreiben :

Anhörung im Bußgeldverfahren :

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h
Zulässige Geschwindigkeit : 120 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit ( nach Toleranzabzug ): 159 km/h

Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung

Mehr nicht. Kein anderes Vergehen, wie kann ich jetzt feststellen ob mir Vorsatz unterstellt wird? Wird für den zweiten Sachverhalt ein weiterer Anhörungsbogen verschickt?

Falls es nur bei diesem Vorwurf bleibt , bekommt die FEB davon überhaupt bescheid?
 
Wenn ich das richtig verstehe, ist das jetzt nur der Anhörungsbogen und noch nicht der Bußgeldbescheid.
Erst an der Höhe des BGB kannst du erkennen, ob dir Vorsatz vorgeworfen wird.

Lt. diesem Bußgeldrechner wären es bei fahrlässiger Begehung 228,50 Euro (+ einem Punkt und einem Monat Fahrverbot), sollte der BGB höher ausfallen, wird dir wohl Vorsatz vorgeworfen.
 
Du hast bis jetzt ja nur den so genannten Anhörungsbogen bekommen, der gesetzlich vor einem Bußgeldbescheid erfolgen muss. Der dient auch der Fahrerfeststellung ( was in deinem Falle ja redundant ist ).
Das muss also nichts aussagen.

Wie kann ich jetzt feststellen ob mir Vorsatz unterstellt wird?
Endgültige Klarheit bekommst du erst durch den Bußgeldbescheid.

Wird für den zweiten Sachverhalt ein weiterer Anhörungsbogen verschickt?
Laut § 20 OwiG wird bei Tatmehrheit jeder Verstoß einzeln geahndet.

Also kann dieser Anhörungsbogen bedeuten, dass dir letzten Endes nur dieser Verstoß vorgeworfen wird, muss aber nicht.

Insofern gilt es meiner Einschätzung nach den Bescheid abzuwarten, um dann auch zu wissen, ob die FEB involviert werden muss.

Eine persönliche Bemerkung:
Ich möchte dir noch an`s Herz legen, dich dringend, am besten an Hand von fachlicher Intervention, mit deinem Fahrverhalten auseinander zu setzen.

Dein Nickname „ausserkontrolle“ ist da sehr aussagekräftig und spricht mir aus der Seele.
Ein Auto kann auch als Waffe gebraucht werden und ist daher nur von Personen zu führen, die sowohl sich als auch ihr Vehikel kontrollieren können.
Mit dieser narzisstisch geprägten Grundhaltung hast du im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Menschen von dir schwer verletzt oder getötet werden.
Dass deine FE nur noch eine sehr kurze Zeit Bestand haben wird, sei hier -in deinem Sinne- nur am Rande erwähnt.
Und es wird ein sehr langer Weg werden, wenn du sie wiederbekommen möchtest.

Sei dir gewiss, ein „Momentversagen“ war es nicht, sondern das exakte Gegenteil davon.
Du redest hier nämlich nicht mit Schustern…
 
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