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TF Fahrrad (mind. 1,74‰)

Kiki

Neuer Benutzer
Hallo liebe Community,

Da ich das allererste Mal ein Forum nutze, bitte ich um Nachsicht, falls ich irgendwas an der falschen Stelle poste oder so
Ich bin jedenfalls jetzt schon sehr sehr dankbar für alle Infos, die ich hier schon mitlesen durfte! ♡

Ich stelle erstmal den Profil FB ein, habe jedoch noch ein paar Unsicherheiten, die mir hier vielleicht hoffentlich genommen werden können.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 167cm
Gewicht: 60kg
Alter: 36

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.05.2025
BAK: Entnahmewert 1,74 Promille. (Atemalkoholtest um 1:40 Uhr: 1,91 Promille. Nach Rückrechnung BAK um 1:40 Uhr mind. 1,89, max. 2,26)
Trinkbeginn: ca. 18 Uhr
Trinkende: ca. 1:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:15 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein (Tattag 18.05.2025)
Strafbefehl schon bekommen: Ja und bezahlt.
Dauer der Sperrfrist: Keine

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 1 Punkt wg. bei rot über die Ampel gefahren (2023).
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass die Betroffene zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss fahren wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz in Frage stellen?"

Bundesland: Hessen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: KT seit Herbst 2025
Ich lebe abstinent seit: Nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Trinktagebuch im Rahmen des KT

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Termin BE am 20.03.26 (Ansonsten alte Laborwerte von 2021, 2022, 2023, 2024 - Leberwerte immer im niedrigen Normbereich)

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, bislang aber nur das Erstgespräch gehabt.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Therapie zur ambulanten Konsumkontrolle
Keine Ahnung: /

MPU
Datum: Noch keinen Termin, Anfang/Mitte Mai
Welche Stelle (MPI): AVUS Frankfurt am Main
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein

Zu meinen Fragen:

In der Mitteilung der Polizei an die FEB steht, dass ich zum Tatzeitpunkt eine BAK von mindestens 1,89‰ aufwies. Im Strafbefehl steht, dass meine BAK zur Tatzeit mindestens 1,74‰ betrug. In der Aufforderung zur Vorlage des MPU Gutachtens ist ebenfalls von mindestens 1,74‰ die Rede. Von welchem Wert kann ich bei der Begutachtung ausgehen? Ich verstehe abgesehen davon auch die Rückrechnung nicht...

Ich habe mich zwar seit der Tat mit meinem Konsumverhalten beschäftigt und für mich funktioniert das Konzept des Kontrollierten Trinkens auch sehr gut, allerdings habe ich mich erst jetzt nach Erhalt der Aufforderung zur Vorlage eines MPU Gutachtens mit der ganzen MPU-Materie befasst und festgestellt, dass die Frist viel zu kurz für z.B. PEth- oder EtG-Nachweise ist (Haaranalyse fällt wegen gefärbten Haaren aus). Ich frage mich nun, ob mein Trinktagebuch als "Beweis" ausreicht. Fristverlängerung bei der FEB habe ich zwar beantragt, aber schon gelesen, dass die Chancen sehr schlecht stehen, da ich meinen FS ja noch habe.

Ich würde auch sehr gerne den ausführlichen FB ausfüllen und hier mal reingeben – wo finde ich den denn?

Viele Grüße und lieben Dank!
 
Willkommen im Forum.

Fragebogen: Fragebogen zu einer Alkohol-MPU

Bei der Begutachtung solltest du von 1,89 Promille ausgehen.

Mit deiner Trunkenheitsfahrt hast du zwei voneinander unabhängige Verfahren in Gang gebracht:

1. Das Strafverfahren. In dem Strafverfahren müssen Zweifelsfälle zu deinen Gunsten berücksichtigt werden. Deshalb dürfen Rückrechnungen nur in bestimmten Fällen angewendet werden, auch wenn (in deinem Fall) die Promillehöhe realistisch sehr wahrscheinlich höher war.

2. Das Verwaltungsverfahren. Das Verwaltungsverfahren ist ein Schutzverfahren, das die Führerscheinstelle durchführen muss. Dabei können realisitsche Werte zu Grunde gelegt werden. Meist werden die Werte aus dem Strafverfahren übernommen. Wenn die Polizei aber schon schreibt das der Promillewert zum Tatzeitpunkt deutlich höher gewesen sein muss darf (nicht muss) die Führerscheinstelle das berücksichtigen. Wobei die Führerscheinstelle natürlich auch schaut wie die Polizei ihre Meinung begründet.

Das heißt in deinem Fall, das der MPU-Gutachter die Information erhält und entscheidet, welchen Wert aus der Vorgeschichte er für realistisch hält. Die Vorgeschichte setzt sich aus den Angaben der Polizei und deinen Angaben zusammen.

Wobei es für die MPU kaum einen Unterschied macht ob der Gutachter deine Promillehöhe mit 1,74 oder 1,89 einstuft.

und festgestellt, dass die Frist viel zu kurz für z.B. PEth- oder EtG-Nachweise ist (Haaranalyse fällt wegen gefärbten Haaren aus).

Das stimmt nicht. Als Führerscheininhaberin wird von dir erwartet das du deine Gesundheit auch ohne "Hinweise" von staatlicher Seite realistisch einordnest und zum Beispiel nur Auto fährst wenn du dazu gesundheitlich in der Lage bist.

Spätestens nach deiner Fahrradalkoholfahrt hättest du dir bei über 1,6 Promille ernsthafte Gedanken machen müssen wie es dazu kommt und wie du weitere Fahrten verhindern kannst. Ab dem Zeitpunkt (also Mai 2025) hättest du dir also Gedanken über eine mögliche Abstinenz machen MÜSSEN. Bis heute hättest du also bereits 10 Monate Abstinenznachweise sammeln können.

Der Zeitraum zwischen Abstinenzforderung und Einreichung des Gutachtens muss also nur so lang sein, das du einen MPU-Termin ausmachen und eine MPU durchführen kannst.

Fristverlängerung bei der FEB habe ich zwar beantragt, aber schon gelesen, dass die Chancen sehr schlecht stehen, da ich meinen FS ja noch habe.

Richtig. Maximal sind bis zu 3 Monaten möglich. Da du deinen Führerschein noch hast ist aber maximel ein Monat erwartbar, wenn überhaupt. Das hängt auch von deiner Begründung ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, danke schonmal für die Erläuterungen.

Ab dem Zeitpunkt (also Mai 2025) hättest du dir also Gedanken über eine mögliche Abstinenz machen MÜSSEN. Bis heute hättest du also bereits 10 Monate Abstinenznachweise sammeln können.
Die Gedanken habe ich mir gemacht und mich gegen Abstinenz und für Kontrolliertes Trinken entschieden. Ich kam ehrlichgesagt gar nicht auf die Idee, dass ich meinen Konsum mittels Laboranalysen belegen könnte, da ich das ja nicht für die MPU gemacht habe. Dass ich zur MPU muss, weiß ich erst seit kurzem, da war ich wohl zu wenig informiert.

Der Zeitraum zwischen Abstinenzforderung (...)
Abstinenzforderung? Von wem und wann wird das gefordert?
 
Abstinenzforderung? Von wem und wann wird das gefordert?
vom Gutachter, wenn er dich auf eine A2 einschätzt. Der Vorbereiter hat die Aufgabe, den Eindruck des Gutachters abzuschätzen.
Wenn Du dem Vorbereiter geschönte / verhamlosende Informationen gibt, berät er dich falsch.
Wenn Du offen warst, würde ich zunächst mal dieser Einschätzung folgen wollen...

edith: hatte sich überschnitten, ich lasse es trotzdem mal stehen :)
 
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