Hallo liebe Community,
Da ich das allererste Mal ein Forum nutze, bitte ich um Nachsicht, falls ich irgendwas an der falschen Stelle poste oder so
Ich bin jedenfalls jetzt schon sehr sehr dankbar für alle Infos, die ich hier schon mitlesen durfte! ♡
Ich stelle erstmal den Profil FB ein, habe jedoch noch ein paar Unsicherheiten, die mir hier vielleicht hoffentlich genommen werden können.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 167cm
Gewicht: 60kg
Alter: 36
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.05.2025
BAK: Entnahmewert 1,74 Promille. (Atemalkoholtest um 1:40 Uhr: 1,91 Promille. Nach Rückrechnung BAK um 1:40 Uhr mind. 1,89, max. 2,26)
Trinkbeginn: ca. 18 Uhr
Trinkende: ca. 1:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:15 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein (Tattag 18.05.2025)
Strafbefehl schon bekommen: Ja und bezahlt.
Dauer der Sperrfrist: Keine
Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 1 Punkt wg. bei rot über die Ampel gefahren (2023).
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass die Betroffene zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss fahren wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz in Frage stellen?"
Bundesland: Hessen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: KT seit Herbst 2025
Ich lebe abstinent seit: Nein
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Trinktagebuch im Rahmen des KT
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Termin BE am 20.03.26 (Ansonsten alte Laborwerte von 2021, 2022, 2023, 2024 - Leberwerte immer im niedrigen Normbereich)
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, bislang aber nur das Erstgespräch gehabt.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Therapie zur ambulanten Konsumkontrolle
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: Noch keinen Termin, Anfang/Mitte Mai
Welche Stelle (MPI): AVUS Frankfurt am Main
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Zu meinen Fragen:
In der Mitteilung der Polizei an die FEB steht, dass ich zum Tatzeitpunkt eine BAK von mindestens 1,89‰ aufwies. Im Strafbefehl steht, dass meine BAK zur Tatzeit mindestens 1,74‰ betrug. In der Aufforderung zur Vorlage des MPU Gutachtens ist ebenfalls von mindestens 1,74‰ die Rede. Von welchem Wert kann ich bei der Begutachtung ausgehen? Ich verstehe abgesehen davon auch die Rückrechnung nicht...
Ich habe mich zwar seit der Tat mit meinem Konsumverhalten beschäftigt und für mich funktioniert das Konzept des Kontrollierten Trinkens auch sehr gut, allerdings habe ich mich erst jetzt nach Erhalt der Aufforderung zur Vorlage eines MPU Gutachtens mit der ganzen MPU-Materie befasst und festgestellt, dass die Frist viel zu kurz für z.B. PEth- oder EtG-Nachweise ist (Haaranalyse fällt wegen gefärbten Haaren aus). Ich frage mich nun, ob mein Trinktagebuch als "Beweis" ausreicht. Fristverlängerung bei der FEB habe ich zwar beantragt, aber schon gelesen, dass die Chancen sehr schlecht stehen, da ich meinen FS ja noch habe.
Ich würde auch sehr gerne den ausführlichen FB ausfüllen und hier mal reingeben – wo finde ich den denn?
Viele Grüße und lieben Dank!
Da ich das allererste Mal ein Forum nutze, bitte ich um Nachsicht, falls ich irgendwas an der falschen Stelle poste oder so
Ich bin jedenfalls jetzt schon sehr sehr dankbar für alle Infos, die ich hier schon mitlesen durfte! ♡
Ich stelle erstmal den Profil FB ein, habe jedoch noch ein paar Unsicherheiten, die mir hier vielleicht hoffentlich genommen werden können.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 167cm
Gewicht: 60kg
Alter: 36
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.05.2025
BAK: Entnahmewert 1,74 Promille. (Atemalkoholtest um 1:40 Uhr: 1,91 Promille. Nach Rückrechnung BAK um 1:40 Uhr mind. 1,89, max. 2,26)
Trinkbeginn: ca. 18 Uhr
Trinkende: ca. 1:15 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:15 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein (Tattag 18.05.2025)
Strafbefehl schon bekommen: Ja und bezahlt.
Dauer der Sperrfrist: Keine
Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 1 Punkt wg. bei rot über die Ampel gefahren (2023).
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass die Betroffene zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss fahren wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz in Frage stellen?"
Bundesland: Hessen
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: KT seit Herbst 2025
Ich lebe abstinent seit: Nein
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Trinktagebuch im Rahmen des KT
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Termin BE am 20.03.26 (Ansonsten alte Laborwerte von 2021, 2022, 2023, 2024 - Leberwerte immer im niedrigen Normbereich)
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, bislang aber nur das Erstgespräch gehabt.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Therapie zur ambulanten Konsumkontrolle
Keine Ahnung: /
MPU
Datum: Noch keinen Termin, Anfang/Mitte Mai
Welche Stelle (MPI): AVUS Frankfurt am Main
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Zu meinen Fragen:
In der Mitteilung der Polizei an die FEB steht, dass ich zum Tatzeitpunkt eine BAK von mindestens 1,89‰ aufwies. Im Strafbefehl steht, dass meine BAK zur Tatzeit mindestens 1,74‰ betrug. In der Aufforderung zur Vorlage des MPU Gutachtens ist ebenfalls von mindestens 1,74‰ die Rede. Von welchem Wert kann ich bei der Begutachtung ausgehen? Ich verstehe abgesehen davon auch die Rückrechnung nicht...
Ich habe mich zwar seit der Tat mit meinem Konsumverhalten beschäftigt und für mich funktioniert das Konzept des Kontrollierten Trinkens auch sehr gut, allerdings habe ich mich erst jetzt nach Erhalt der Aufforderung zur Vorlage eines MPU Gutachtens mit der ganzen MPU-Materie befasst und festgestellt, dass die Frist viel zu kurz für z.B. PEth- oder EtG-Nachweise ist (Haaranalyse fällt wegen gefärbten Haaren aus). Ich frage mich nun, ob mein Trinktagebuch als "Beweis" ausreicht. Fristverlängerung bei der FEB habe ich zwar beantragt, aber schon gelesen, dass die Chancen sehr schlecht stehen, da ich meinen FS ja noch habe.
Ich würde auch sehr gerne den ausführlichen FB ausfüllen und hier mal reingeben – wo finde ich den denn?
Viele Grüße und lieben Dank!