Hallo zusammen,
ich benötige eine Einschätzung zu meiner aktuellen MPU-Situation:
Ich habe bereits 15 Monate lückenlose Abstinenzbelege (Urin/Haare) vorliegen. Bei der Begutachtung gab es jedoch eine Nachforderung: Wegen eines Leberwertes (GGT), der 3 Punkte über der Norm lag, muss ich nun eine Haaranalyse über 3 cm als Nachbesserung einreichen.
Die Fakten zur Haaranalyse:
Abstinenzdauer: 15 Monate nachgewiesen (Januar 2025 bis heute).
Vorfall: Einmaliger Konsum am 13.03. (Menge: 2 Gläser Bier und ca. 500 ml Weinschorle).
Entnahme: Termin am 23.03. (genau 10 Tage nach dem Vorfall).
Grenzwert: 5 pg/mg (Labor Krone).
Besonderheit: Bei der Entnahme bleiben erfahrungsgemäß ca. 3–5 mm Ansatz (Stoppeln) an der Kopfhaut stehen.
Meine Fragen:
Kann bei dieser Menge (Bier/Schorle) und 3 cm Haarlänge der Grenzwert von 5 pg/mg durch den Verdünnungseffekt gerissen werden?
Da der Konsum erst 10 Tage her ist: Befindet sich das EtG bei einem Restansatz von 3–5 mm überhaupt schon im abgeschnittenen Teil der Probe?
Ist nach Abgabe dieser (hoffentlich negativen) Haaranalyse und 15 Monaten Belegen noch mit weiteren Forderungen vom Straßenverkehrsamt oder dem Gutachter zu rechnen?
Danke für eure Hilfe
Vielen Dank für eure Hilfe
ich benötige eine Einschätzung zu meiner aktuellen MPU-Situation:
Ich habe bereits 15 Monate lückenlose Abstinenzbelege (Urin/Haare) vorliegen. Bei der Begutachtung gab es jedoch eine Nachforderung: Wegen eines Leberwertes (GGT), der 3 Punkte über der Norm lag, muss ich nun eine Haaranalyse über 3 cm als Nachbesserung einreichen.
Die Fakten zur Haaranalyse:
Abstinenzdauer: 15 Monate nachgewiesen (Januar 2025 bis heute).
Vorfall: Einmaliger Konsum am 13.03. (Menge: 2 Gläser Bier und ca. 500 ml Weinschorle).
Entnahme: Termin am 23.03. (genau 10 Tage nach dem Vorfall).
Grenzwert: 5 pg/mg (Labor Krone).
Besonderheit: Bei der Entnahme bleiben erfahrungsgemäß ca. 3–5 mm Ansatz (Stoppeln) an der Kopfhaut stehen.
Meine Fragen:
Kann bei dieser Menge (Bier/Schorle) und 3 cm Haarlänge der Grenzwert von 5 pg/mg durch den Verdünnungseffekt gerissen werden?
Da der Konsum erst 10 Tage her ist: Befindet sich das EtG bei einem Restansatz von 3–5 mm überhaupt schon im abgeschnittenen Teil der Probe?
Ist nach Abgabe dieser (hoffentlich negativen) Haaranalyse und 15 Monaten Belegen noch mit weiteren Forderungen vom Straßenverkehrsamt oder dem Gutachter zu rechnen?
Danke für eure Hilfe
Vielen Dank für eure Hilfe